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Blütezeiten des Berufsstandes

Ein Interview mit Heike Roos, Mitglied des Vorstandes der Architektenkammer Thüringen

Frau Roos, Sie wurden im letzten Jahr von der Vertreterversammlung der Architektenkammer Thüringen neu in den Vorstand gewählt. Durch Ihre langjährige Ausschusstätigkeit ist Ihnen die Gremienarbeit nicht fremd. Welche Hoffnungen und Wünsche verbinden Sie mit der Vorstandstätigkeit?
Für mich ist es zugleich Ehre und Aufgabe, die Landschaftsarchitekten im Vorstand der AKT zu vertreten. Ich verstehe mich als Bindeglied zwischen der Basis, den Ausschüssen und dem entscheidenden Gremium der AKT, dem Vorstand, habe ein offenes Ohr und fordere Transparenz in der Vorstandstätigkeit ein. Ich werde die kurze Verbindung zum BDLA Thüringen halten, wo ich über acht Jahre den Vorsitz innehatte, der seit April 2009 von Werner Alkewitz aus Erfurt übernommen wurde.

Für mich gilt, die emanzipierte Stellung der Landschaftsarchitekten in der Thüringer Architektenschaft weiter zu stärken. Ich wünsche mir, die Schnittstellen und Schnittmengen in den Berufsaufgaben mit den Kollegen Architekten und Stadtplanern fair weiter zu diskutieren und zu qualifizieren, eine Begegnung auf Augenhöhe ist mir wichtig. Zugleich möchte ich sensibilisieren für die spezifische landschafts-, frei- und stadtraumplanerische Qualifikation der Landschaftsarchitekten und appelliere an die Kollegen der benachbarten Fachrichtungen, mit Augenmaß einzuschätzen, was sie allein können und was sie in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten besser können.

Sie vertreten im Vorstand insbesondere die Belange der Landschaftsarchitekten/ Landschaftsarchitektinnen. Was sind für Ihre Berufsgruppe derzeit die größten berufspolitischen Herausforderungen?
Die Herausstellung des „Mehrwertes“ der Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten gegenüber den Kollegen Architekten und Stadtplanern ist ein immer wiederkehrendes, berufspolitisches Anliegen.
Darüber hinaus gilt es, die HOAI zu erhalten und in der kommenden Novelle die berufsbezogenen Leistungsbilder mit einer angemessenen Vergütung umzusetzen.
Berufspolitisch weiter wichtig ist die Kammerfähigkeit der Absolventen. Der sechssemestrige Abschluss sollte auch in Thüringen weiterhin die Ausnahme bilden.
Noch ein Stichwort: Umweltschadensgesetz. Die Inhalte dieses Gesetzes müssen für und mit den planenden Kollegen erschlossen werden, woraus
a) sich neue Aufgabenfelder für Landschaftsarchitekten ergeben und
b) eine zeitnahe Klärung des Haftungsrisikos, insbesondere bei Biodiversitätsschäden, durch Planung und Bautätigkeit erfolgen muss.

Und ganz konkret:
2013 soll die nächste Landesgartenschau in Thüringen stattfinden. Fünf Städte haben sich im September 2008 beworben. Die Landesregierung hatte ursprünglich die Entscheidung für einen Bewerber im ersten Quartal 2009 anvisiert, nun soll sie im Zusammenhang mit der Aufstellung des Landeshaushaltes 2010 erfolgen. Fachlich bedarf es einer zeitnahen Entscheidung, denn die Reduzierung des Vorbereitungszeitraumes geht zu Lasten der Planer, der Firmen und nicht zuletzt zu Lasten des Ergebnisses - der Landesgartenschau!

Jedes Vorstandsmitglied wird einen Ausschuss inhaltlich begleiten. Sie bilden für den Vorstand die Schnittstelle zum Ausschuss für Stadt-, Landschafts- und Umweltplanung. Womit wird sich der Ausschuss zukünftig beschäftigen?
Die Schärfung der Preise und ihre Alleinstellung wie auch Abgrenzung gegeneinander ist ein zentrales Thema. Aktuell sind wir in Abstimmung der Auslobung des 5. Thüringer Landschaftsarchitekturpreises. Dieser soll sich künftig nicht nur auf gebaute Objekte beziehen, sondern auch frei- und stadtraumbezogene Rahmenplanungen, Konzepte und/ oder Leitbildentwicklungen zu Kulturlandschaften zum Gegenstand haben. Daraus resultiert neben der Zulassung von Landschaftsarchitekten auch eine Erweiterung der Teilnahmeberechtigung um Stadtplaner, Architekten, Regional- und Raumplaner.

Ein anderes Thema ist der Abschluss der 4. Novelle der Honorarregelung der Dorfentwicklungsplanung in Abstimmung mit dem TMLNU.
Im September findet die AKT-Tagung „Brachflächenmanagement“ in Bad Langensalza statt. Auch hier strukturiert der Ausschuss gemeinsam mit der Geschäftsstelle den ereignisreichen Tag vor.
Weitere Themen sind Stadt-Umland-Beziehungen, Kulturlandschaftsentwicklung, Regionalpläne/ Regionalmanagement, Qualifizierung der Inhalte der Schulen der Dorferneuerung.

Der gemeinsame Neujahresempfang 2009 der Architektenkammer Thüringen und der Ingenieurkammer Thüringen widmete sich den Perspektiven des ländlich geprägten Flächenlandes Thüringen. Wo sehen Sie Potentiale und wo zeichnen sich für Ihren Berufsstand verstärkt (neue) Aufgaben ab?
Die Potentiale Thüringens liegen in seinen geomorphologisch bedingten Eigenarten der Kulturlandschaften, die es in Verbindung mit leistungsfähiger Infrastruktur zu schützen gilt.
Aufgaben des Berufsstandes sehe ich in der fachlichen Begleitung der gezielten Anpassung von Siedlungen an heutige und künftige Bedürfnisse, dies sowohl qualitativ als auch quantitativ. Wir sind dabei Visionengeber, Motivator und Moderator, wir koordinieren die lokalen Akteure der Basis. Mit ihnen gemeinsam und durch den Impuls von Außen, durch uns, erfolgt die Herausarbeitung der Handlungsschwerpunkte.

Weitere Schwerpunkte sind Fachplanungen und Gutachten im Zusammenhang mit FFH (Fauna-Flora-Habitat), Wasserrahmen-Richtlinie, Umweltschadensgesetz sowie Einordnung/ Zulässigkeit neuer Energien und Tourismuskonzepte unter Achtung der Elemente der Kulturlandschaft.

Die Sondervertreterversammlung Ende Februar beschäftigte sich mit dem Positionspapier des Vorstandes für die Legislaturperiode 2008 bis 2013. Wie sieht abschließend gefragt Ihre Vision zur Architektenkammer Thüringen 2013 aus?
2013 - mein Blick zurück:
Die letzen fünf Jahre waren geprägt von begeisternder, mitreißender Öffentlichkeitsarbeit der AKT nach außen und innen. Jeder Bürger Thüringens weiß um die vier Fachrichtungen der Architektenschaft, dass sie sich ständig berufsbegleitend qualifizieren und einen fairen Umgang miteinander pflegen. Die ausgeprägte politische Verankerung und Akzeptanz spiegelt sich im starken berufspolitischen Einfluss auf Gesetzgebungen, Richtlinien und Verordnungen in Thüringen wider.

Im Jahr 2013 ist eine breite Basis des ehrenamtlichen Engagements das Fundament der AKT, denn jedes Mitglied hat begriffen, die AKT - das sind wir! Und wir, wir packen an, wollen selbst und aktiv Berufspolitik gestalten!

Interview: Dipl.-Ing. Architektin Gertrudis Peters, Geschäftsführerin AKT

veröffentlicht am 21.04.2009 von Birgit Kohlhaas · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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