Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): die wesentlichen Neuerungen
Informationen der KfW
Seit 1. Januar 2021 gilt sie: die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFA für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme wurden damit zusammengefasst und neu organisiert.
Die Einführung der BEG erfolgt stufenweise: Zum 1. Januar 2021 startete die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit der Vergabe der Zuschüsse für alle Einzelmaßnahmen durch das BAFA. Zum 1. Juli 2021 trat die zweite Stufe der BEG in Kraft. Diese umfasst die Kreditvariante der Einzelmaßnahmenförderung sowie die systemische Förderung für Wohn- und Nichtwohngebäude durch die KfW (auch bekannt als KfW-Effizienzhaus bzw. -gebäude).
Einen kompakten Überblick über die aktuellen Förderungen der KfW für effiziente Gebäude auf der Grundlage des GEG sowie Informationen über die wesentlichen Neuerungen der BEG zum 1. Juli 2021 finden Sie bei uns auf der Website im internen Bereich unter:
- https://architekten-thueringen.de/meine-akt/berufsrecht/ (passwortgeschützt)
Nachrichten
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet (vom 21.12.2020)
- Gebäudeenergiegesetz (GEG): die wichtigsten Fakten im Überblick (vom 19.10.2020)
- Standard Effizienzhaus/-gebäude 55: Einstellung der Neubauförderung (vom 09.11.2021)
- Bundesarchitektenkammer kritisiert kurzfristig verhängten Stopp der KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude (vom 24.01.2022)
- Update zur KfW-Förderung – Geplante Maßnahmen der Bundesregierung (vom 07.02.2022)
- Wiederaufnahme der KfW-Sanierungsförderung ab Kalenderwoche 8 (vom 17.02.2022)