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Wiederaufnahme der KfW-Sanierungsförderung ab Kalenderwoche 8

Informationen der Bundesarchitektenkammer vom 17.02.2022

Logo BAK, Bild: BAK

Nach dem überraschendem Stopp der KfW-Programme der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) im Januar können nun ab der 8. Kalenderwoche wieder Anträge auf KfW-Zuschüsse für energieeffizientes Sanieren gestellt werden.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags gab dafür gestern 9,5 Milliarden Euro frei und ermöglicht damit die Wiederaufnahme der am 24. Januar 2022 vorläufig gestoppten Sanierungsförderung. Die Förderbedingungen hierfür sollen zunächst unverändert bleiben. Es wurde jedoch bereits angekündigt, dass noch im Laufe des Jahres 2022 eine Überarbeitung erfolgen soll, da für 2023 eine Neuausrichtung der gesamten Gebäudeförderung geplant ist.

Ab wann wieder Anträge für die Neubauförderung gestellt werden können, ist dagegen noch nicht bekannt. Die EH55-Neubauförderung ist nunmehr ausgelaufen und für die EH40-Förderung arbeiten Wirtschafts- und Bauministerium derzeit an einer kurzfristigen Anpassung. Fest steht bislang nur, dass dafür die Fördersätze abgesenkt und das Gesamtvolumen bis Ende 2022 auf eine Milliarde Euro begrenzt sein wird.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der BAK-Themenseite Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

veröffentlicht am 17.02.2022 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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