Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet
Förderung von KfW und BAFA wird neu geordnet
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) am 1. Januar 2021 gestartet
Die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFA für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme werden damit zusammengefasst und neu organisiert. Die bislang zehn Teilprogramme in vier Förderprogrammen werden ab 2021 in drei Teilprogrammen gebündelt: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Mit der Durchführung ab 2021 wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Förderinstitute KfW und BAFA beauftragen.
Zunächst startet die BEG ab 1. Januar 2021 mit der Vergabe der Zuschüsse für alle Einzelmaßnahmen durch das BAFA. Ab 1. Juli 2021 folgen dann die Kreditvariante der Einzelmaßnahmenförderung sowie die systemische Förderung für Wohn- und Nichtwohngebäude durch die KfW.
Weitere Informationen
- Infos zur Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude auf der Website der Bundesarchitektenkammer
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat zur neuen BEG eine Liste mit häufig gestellten Fragen veröffentlicht, welche fortlaufend aktualisiert wird.
- Zu den Neuerungen informiert auch dabonline.de.
Nachrichten
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): die wesentlichen Neuerungen (vom 04.08.2021)
- Gebäudeenergiegesetz (GEG): die wichtigsten Fakten im Überblick (vom 19.10.2020)
- Standard Effizienzhaus/-gebäude 55: Einstellung der Neubauförderung (vom 09.11.2021)
- Bundesarchitektenkammer kritisiert kurzfristig verhängten Stopp der KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude (vom 24.01.2022)
- Update zur KfW-Förderung – Geplante Maßnahmen der Bundesregierung (vom 07.02.2022)
- Wiederaufnahme der KfW-Sanierungsförderung ab Kalenderwoche 8 (vom 17.02.2022)