Standard Effizienzhaus/-gebäude 55: Einstellung der Neubauförderung
Anträge für das Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau können noch bis 31. Januar 2022 gestellt werden
Die Neubauförderung für den Standard Effizienzhaus/-gebäude 55 bei Wohn- und Nichtwohngebäuden wird zum 1. Februar 2022 eingestellt.
Dies wird seitens des Bundeswirtschaftsministeriums damit begründet, dass selbst ambitionierte Neubauten aufgrund der bestehenden ordnungsrechtlichen Mindestanforderungen eine deutlich geringere Treibhausgas-Einsparung als energetische Sanierungen hätten und deshalb der Fokus stärker auf der Förderung von Sanierungen liegen solle.
Anträge für das Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau können noch bis 31. Januar 2022 gestellt werden. Maßgeblich hierfür ist das Datum der Antragstellung. Die EE-Klassen (Effizienzhaus/-gebäude 55 EE) und die Nachhaltigkeits-Klasse (Effizienzhaus 55 NH) werden ebenfalls eingestellt. Das Effizienzgebäude 55 NH wird für den Neubau nicht eingeführt.
Weitere Informationen zur Einstellung der EH/EG 55 Neubauförderung:
- BAK: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (bak.de)
- Bundeswirtschaftsministeriums BMWi: Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (deutschland-machts-effizient.de)
Nachrichten
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