Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Standard Effizienzhaus/-gebäude 55: Einstellung der Neubauförderung

Anträge für das Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau können noch bis 31. Januar 2022 gestellt werden

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Die Neubauförderung für den Standard Effizienzhaus/-gebäude 55 bei Wohn- und Nichtwohngebäuden wird zum 1. Februar 2022 eingestellt.

Dies wird seitens des Bundeswirtschaftsministeriums damit begründet, dass selbst ambitionierte Neubauten aufgrund der bestehenden ordnungsrechtlichen Mindestanforderungen eine deutlich geringere Treibhausgas-Einsparung als energetische Sanierungen hätten und deshalb der Fokus stärker auf der Förderung von Sanierungen liegen solle.

Anträge für das Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau können noch bis 31. Januar 2022 gestellt werden. Maßgeblich hierfür ist das Datum der Antragstellung. Die EE-Klassen (Effizienzhaus/-gebäude 55 EE) und die Nachhaltigkeits-Klasse (Effizienzhaus 55 NH) werden ebenfalls eingestellt. Das Effizienzgebäude 55 NH wird für den Neubau nicht eingeführt.

Weitere Informationen zur Einstellung der EH/EG 55 Neubauförderung:

veröffentlicht am 09.11.2021 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken