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Bundestag: Koalitionsfraktionen stützen Honorarordnungen der Freien Berufe

Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission richtet sich auch gegen die HOAI

Logo BAK, Bild: BAK

Mitteilung der Bundesarchitektenkammer

Der Deutsche Bundestag beschloss in seiner gestrigen Sitzung den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, der die Bundesregierung auffordert, die Transparenzinitiative der EU-Kommission konstruktiv, aber auch kritisch mitzugestalten. Die EU-Kommission hatte bereits wiederholt Empfehlungen zur Deregulierung abgegeben. Honorar- und Gebührenordnungen, Fremdkapitalregelungen, Kooperations- und Rechtsformbeschränkungen stellen aus Sicht der Kommission Markthindernisse dar.

Die Bundesregierung muss der Kommission nach einer Evaluierung der bestehenden Regelungen einen Aktionsplan vorstellen. Die Parteien der Regierungskoalition fordern die Bundesregierung auf, bei der Aufstellung dieses Aktionsplans die in den einzelnen Branchen bestehenden Regulierungen auf ihre Wirksamkeit hin zu betrachten und entsprechend zu berücksichtigen. Die hohe Qualität deutscher Produkte und Dienstleistungen sowie insbesondere der Verbraucherschutz würden durch bewährte Standards und Strukturen wie etwa Kammern und Honorarordnungen geschützt. Die Volksvertreter setzen sich in ihrem Beschluss weiterhin für den Erhalt eines qualifikationsgebundenen Berufszugangs und den Schutz der Unabhängigkeit der Berufsausübung der Freien Berufe durch klare Regeln zur Fremdkapitalbeteiligungen ein.

Für die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann, kommt das klare Bekenntnis des Bundestags zur rechten Zeit: „Über dieses Votum der Koalitionsfraktionen, insbesondere über das Bekenntnis zu den Honorarordnungen, sind wir Architekten besonders erfreut. Mit diesem Antrag sind unsere wesentlichen Forderungen auch durch die Abgeordneten an die Bundesregierung herangetragen worden. Der Bundestag erkennt die Bedeutung der Freien Berufe und ihre Funktion als Leistungsträger des Mittelstands an. Honorarordnungen dienen in erster Linie der Qualitätssicherung, dem Verbraucherschutz und der Transparenz. Deregulierung wird in Deutschland durch das Prinzip der Selbstverwaltung in Form der Kammern seit Jahrzehnten gelebt. Das wird hoffentlich auch die Kommission in Brüssel so sehen.“

veröffentlicht am 03.07.2015 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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