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EG: Gutachten zu freien Berufe

Referat Eintragung/Mitgliederverwaltung von Konstanze Schulze

Grundlage ist der EU-Forschungsbericht über wirtschaftliche Auswirkungen einzelstaatlicher Regelungen für freie Berufe, der beim Institut für Höhere Studien (IHS) in Wien in Auftrag gegebene wurde und zum Ergebnis führt, dass weniger Regulierung freiberuflicher Dienstleistungen aus Verbrauchersicht wünschenswert wäre.

Das IHS hatte die Berufsorganisationen BAK, BIngK und einige Dachverbände wie ACE im Sommer 2002 selektiv angeschrieben. Die Studie bezieht sich auf vier Berufsgruppen: Juristen/Notare, Architekten/ Ingenieure, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Apotheker.

Die am 21.03.03 veröffentlichte Studie geht zwei grundlegenden Fragestellungen aus:

1) Weshalb sollte die freiberufliche Tätigkeit (überhaupt) reglementiert werden?
2) Weshalb kommt es häufig zu einer Überreglementierung?

Folgendes wurde festgestellt:

in jedem Mitgliedsstaat besteht eine Basisregulierung, wobei die Bandbreite der Regulierungen und deren Intensität von Mitgliedsstaat zu Mitgliedstaat teilweise gewaltig variiert. Es gibt zwei große Gruppen von Vorschriften:

1. Regelung des Marktzugangs (Qualifikationsanforderungen, Mitgliedschaft in Berufsverband, Leistungsmonopole (z.B. Rechtsberatung) etc.)

2. Regelung des Verhaltens (Preis- und Honorarregeln, Werbevorschriften, Einschränkungen bei Unternehmensformen und berufsständischer Zusammenarbeit).

Um die Daten zu vergleichen, wurden Regelungspunkte von 0 (niedriger Regulierungsgrad) bis 12 (hoher Regulierungsgrad) vergeben. So entsteht eine Tabelle, in der die Regelungsdichte der jeweiligen Berufsgruppe länderübergreifend verglichen werden kann. Gleichzeitig kann die Regelungsdichte für alle vier Berufe jeweils länderspezifisch überblickt werden (siehe Anlage).

Auswertung der Tabelle:
- Italien, Luxemburg und Österreich hohe Regelungsdichte
- Deutschland und Frankreich ebenso, mit Ausnahme der Architekten hier ist Index 4.5 im Vergleich zum EU-Durchschnitt von 7.4).
- Belgien, Spanien (eventuell auch Portugal) mittlere Kategorie
- Großbritannien, Schweden, Finnland, den Niederlanden, Irland und Dänemark am moderatesten

Die Apotheker an der Spitze mit sehr restriktiven (einengend, beschränkt) Regelungen.

Architekten und Ingenieure ergibt sich ein uneinheitliches Bild:
- bei der Berufsanerkennung haben Deutschland, Österreich, Italien und Luxemburg sehr extensive (ausdehnende) Beschränkungen. In den anderen Mitgliedsstaaten geht die Zertifizierung nur mit begrenzter Festlegung von Aufgaben einher.
- bei der Berufsausübung im Vergleich zu anderen Berufsgruppen haben Architekten und Ingenieure sehr restriktiv Regelungen,


Einige Länder versuchten in letzter Zeit Verbraucherschutz und Qualitätsmanagement zusätzlich mit aktiveren Maßnahmen, wie Berufshaftpflichtversicherungen, Weiterbildungspflichten und freiwilliger Zertifizierung zu verbessern.

Weiter wurde die Berufsdichte (Dienstleister je Einwohner) zum Sektorumsatz pro Kopf der Bevölkerung ins Verhältnis gesetzt und der jeweiligen Regulierungsdichte gegenübergestellt.
Ergebnis: Weniger Regulierung deutet auf mehr Ansporn für freiberuflichen Wettbewerb hin.



Schlussfolgerungen aus der Studie heraus

1. In der Studie werden die Regeln für Marktzutritt und Berufsausübung Gebühren- oder Honorarordnungen, Werbung, berufsstandsübergreifende Zusammenarbeit und räumliche Einschränkungen des Dienstleistungsangebots wie Niederlassungsbeschränkungen verglichen.
2. Tendenz zur Lockerung der Vorschriften kann festgestellt werden.
3. Es ist nicht bewiesen, dass Verbraucher in Ländern mit weniger oder gar keiner Regulierung weniger geschützt sind.
4. Niedriger Regulierungsindex führt zu:
geringeres Pro-Kopf-Einkommen der Freiberufler, wegen der aber größeren Zahl freiberuflicher Tätigen höhere Gesamtumsätze. Dadurch Ansporn für Wertschöpfung.
Öffnung der Berufe gewinnbringend für die Öffentlichkeit
Für Freiberuflich mehr Wettbewerbsfähigkeit
Dienstleistungen der Freiberufler können an den sich wandelnden Bedarf ihrer Kunden
angepasst werden



HIS-Gesamtregelungsindizes für die verschiedenen Berufe:



veröffentlicht am 12.06.2003 von Susann Weber · Rubrik(en): EU-Recht, News, Berufspraxis

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