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Energieversorgung von Landesimmobilien

Auf eine Anfrage des Abgeordneten Kummer (PDS) antwortet das Thüringer Finanzministerium

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Kummer umfasst einen Fragenkatalog von 8 Punkten hinsichtlich des Klimaschutzberichts der Landes-regierung. Ein großes Interesse an der Verringerung des Ausstoßes treibhausrelevanter Gase wurde hier signalisiert. Mit der Nutzung regenerative Energien in landeseigenen Immobilien kann sie selbst einen konkreter Beitrag zum Klimaschutz geleistet und wie werden genutzt?

  1. In welchen landeseigenen Immobilien wird der Energiebedarf bereits ganz oder teilweise durch Nutzung welcher Form von regenerativer Energie gedeckt?

    Derzeit wird bereits in 59 landeseigenen Immobilien/ Liegenschaften der Energiebedarf ganz oder teilweise durch Nutzung regenerativer Energien gedeckt. Für zehn weitere Liegenschaften liegen die kompletten Planungs- und Ausführungsunterlagen vor. In einer weiteren Liegenschaft - Thüringer Landtag - wurde mit der Realisierung begonnen. Hier wird auf dem Dach des Funktionsgebäudes eine Photovoltaikanlage errichtet.

  2. Wie groß ist der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergiebedarf von Landesimmobilien?

    Mit 6517 MWh, einem Deckungsanteil von drei Prozent, wurde im Jahr 2001 die Wärmeversorgung landeseigener Liegenschafteten über regenerative Energiequellen gedeckt. Nach Umsetzung der geplanten Vorhaben wird sich der Anteil regenerativer Energie am Gesamtenergie-verbrauch auf etwa vier Prozent erhöhen.

  3. Wie viele der Landesimmobilien nutzen eigene Anlagen zur Wärmeversorgung?

    Von den hier zu berücksichtigenden 656 landeseigenen Liegenschaften verfügen 409 über eigene Wärmeerzeugungeranlagen. Die übrigen 247 Liegenschaften werden über Fernwärme versorgt.

  4. Welche Energieträger werden in diesen Anlagen eingesetzt?

    Anteile der Energieträger am Gesamtenergieverbrauch:
    Erdgas H7 Flüssiggas ca. 60%
    Heizöl ca. 10%
    Biomasse ca. 3%
    Feste Brennstoffe ca. 1%
    Anteile Fernwärme ca. 26%
    Über die 409 landeseigenen Erzeuger Wärmeerzeugeranlagen werden damit 162900 MWh abgedeckt.

  5. Wann werden diese Anlagen voraussichtlich erneuert werden?

    Die rechnerische Nutzungsdauer von Wärmeerzeugeranlagen (Heizkessel für Öl und Gas) ist mit 20 Jahren anzusetzen. Da nahezu alle Anlagen erst in den 90er Jahren eingebaut wurden, werden in den Jahren 2012 bis 2015 die ersten Anlagenerneuerungen anstehen.

  6. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, bei der Anlagenerneuerung auf erneuerbare Energieträger umzusteigen?

    Die Auswahl des zum Einsatz kommenden Energieträgers erfolgt auf der Grundlage von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Einbezogen werden die am Standort verfügbaren Energiearten sowie auch Anlagenrelevanten regenerativer Energienutzung. Ist eine mit den übrigen Energieträgern annährend vergleichbare Wirtschaftlichkeit zu erreichen, kommen regenerative Energie- Anlagensysteme zur Anwendung.
    Vielfach verhindern noch höhere Investitionskosten den Einsatz von regenerativen Energie- Anlagensystemen oder Wärmeerzeugern. So liegen z.B. die Kosten für eine 20-Kilowatt- Pallett- Kesselanlage etwa 60 Prozent über denen einer Erdgas- Anlage. Da hier die Brennstoff-kosten in etwa gleich sind, ist eine Aufrechnung der höheren Anlagen-kosten nicht möglich. Die steigenden Energiepreise für Erdgas und Heizöl werden bereits in wenigen Jahren zu einer veränderten Bewertung führen.

  7. Wie würde sich dadurch der Anteil erneuerbarer Energien an dem Gesamtenergiebedarf der Landesimmobilien ändern?

    Vom Gesamtenergieverbrauch in Höhe von 220 277MWh werden über 162900 MWh über eigene Anlagen bereitgestellt. Davon können maximal 15% durch den Einsatz regenerativer Energieträger gedeckt werden. Derzeit sind nur Schätzungen möglich. Auf den Gesamtenergieverbrauch bezogen würde damit der Deckungsanteil erneuerbarer Energien auf ca. 11% steigen.

  8. In wie vielen Fällen und mit welchen Anlagenleistungen könnte Holz aus dem Landeswald als Energieträger zum Einsatz kommen?

    Holzheizungen wurden vorwiegend in Gebäuden und Liegenschaften der Forstverwaltung (Forstämter und Revierförstereien) eingebaut. Dies wird auch künftig das Hauopteinsatzgebiet sein. Langfristig kommen hier etwa 60 Anlagen hinzu. Die Anlagenleistungen werden dabei zwischen 10kW und 30kW liegen. Es ist damit zu rechnen, dass neben den Anlagen für Scheitholz künftig auch Pelletanlagen ausgeführt werden.

    Diezel, Ministerin

veröffentlicht am 19.05.2004 von Geschäftsstelle AKT · Rubrik(en): Energie, News

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