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Export Programm & Kooperationbörse

Die Veranstaltung ist für die Unternehmen unentgeltlich. Detailinformationen zum Programm 2003 erhalten Sie von der Servicestelle AHK des DIHK: Tel 030-20 308 2445, Fax 030-20 308 2446; E-Mail: kloss.dieter@berlin.dihk.de. Die Servicestelle AHK nimmt auch die Anmeldungen für die Teil-nahme an der Veranstaltung entgegen und vereinbart Gesprächstermine mit den Projektträgern.

Auskünfte zu diesem Förderprogramm erteilen auch die Außenwirtschaftsabteilungen der Industrie- und Handelskammern. Zudem befinden sich auf der Internet-Seite des BMWi www.bmwi.de (Politikfelder/Wirtschaftspolitik/Neue Bundesländer/ Absatzförderung/ Vermarktungshilfeprogramm) ausführliche Angaben zum Projektinhalt sowie zu den Teilnahmebedingungen.

Generelle Inhalte der Vermarktungshilfeprogramme und Teilnahmebedingungen


Vermarktungshilfeprojekte sehen vor, dass der Projektträger Unternehmen in den neuen Bun-desländern akquiriert, diese in allen relevanten Aspekten des Marktzugangs berät, Geschäftspartner im Zielland findet und mit Handlungsempfehlungen unterstützt. Die Akquisition von Geschäfts-partnern im Zielland erfolgt dabei auf der Grundlage der Vorgaben des Unternehmens.

Der finanzielle Eigenbeitrag der Teilnehmer bei beiden Formen der Vermarktungs-hilfe umfasst die Reisekosten (Flug, Transport, Unterkunft, Verpflegung) sowie einen Beitrag zu den Projektkos-ten in Höhe von EUR 1.500.

An dem Programm können Unternehmen aus den neuen Bundesländern teilnehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter, einen Jahresumsatz von höchstens EUR 40 Mio. oder eine Bilanzsumme von höchstens EUR 27 Mio. aufweisen und sich nicht zu 25% oder mehr im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden, die dieser Definition nicht entsprechen.

Außerdem ist die Regelung über die „de-minimis“-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 69/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag zu beachten. Die Regelung besagt, dass der Subventionswert aller "de-minimis"-Beihilfen innerhalb von 3 Jahren den Betrag von EUR 100.000 nicht überschreiten darf. Das bedeutet, jede „de minimis“-Beihilfe muss nach ihrer Gewährung drei Jahre lang auf die zulässige Höchstgrenze von EUR 100.000 angerechnet werden. Dieser 3-Jahres-Zeitraum ist dabei fließend, d.h. bei Ge-währung einer weiteren „de minimis“-Beihilfe innerhalb von drei Jahren nach Erhalt der letzten „de minimis“-Beihilfe müssen diese beiden „de minimis“-Beihilfen zusammen den Höchstbetrag von EUR 100.000 einhalten. Liegt die Gewährung der letzten „de minimis“-Beihilfe länger zurück, braucht sie nicht mehr berücksichtigt zu werden.

In Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Servicestelle Auslandshandelskammern
Herrn Dieter Kloss
Telefon: 030-20308-2445
Telefax: 030–20308-2446
E-Mail: mailto:kloss.dieter@berlin.dihk.de





Vermarktungshilfeprogramm für den Export aus den neuen Bundesländern
Kontaktveranstaltung in Berlin am 21. Februar 2003

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) führt auch im Jahr 2003 im Rahmen der Absatzförderung Ost ein Vermarktungshilfe- programm (VHP) für kleine und mittlere Unternehmen der neuen Länder durch. Das VHP, das interessierte und leistungsfähige Unternehmen auf aus-gewählten Zielmärkten mit potentiellen Vertriebs-, Kooperations- oder Direktabsatzpartnern in Kon-takt bringt, gehört nach Einschätzung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) mit zu den attraktivsten Förderprogrammen des Bundes zur Export-entwicklung von ostdeutschen Unternehmen. Die große Zahl der bislang am Vermarktungshilfeprojekt teilgenommenen Unternehmen von ca. 4000 belegt die Attraktivität dieser Maßnahme.

Das VHP-Vorhaben 2003 wurde ausgeschrieben. Mit einer Auftragsvergabe der Projekte an erfah-rene Außenhandelsexperten (Projektträger) ist noch im Dezember 2002 zu rechnen. Folgende Zielländer, die ausgeschrieben wurden, könnten für exportorientierte Unternehmen von Interesse sein:
§ Ägypten § Australien § Belgien § Brasilien § Dänemark § Estland § Lettland § Litauen § Finnland § Frankreich § Griechenland § Großbritannien § Irland § Italien § Kanada § Mexiko § Niederlande § Norwegen § Österreich § Polen § Portugal § Russland § Schweiz § Spanien § Tschechien § Türkei § Ungarn § USA § VAE § Vietnam.

Die Schwerpunkte des Programms dürften sich auch in diesem Jahr wieder auf solche Branchen erstrecken wie:
§ Informationstechnik § Konsumgüter § Maschinenbau § Medizintechnik § produktionsnahe Dienst-leistungen. § Umwelttechnik

Die Servicestelle Auslandshandelskammern des DIHK führt am 21. Februar 2003 eine Kontaktver-anstaltung in Berlin durch, zu der die Projektverantwortlichen und am VHP interessierte Unterneh-men aus den neuen Bundesländern eingeladen werden.

Die Unternehmen haben auf dieser Veranstaltung Gelegenheit, mit den jeweiligen Projektträgern über Unterstützungsmöglichkeiten für den Export ihrer Produkte und Dienstleistungen in einzelne Zielländer zu sprechen.





veröffentlicht am 14.01.2003 von Susann Weber · Rubrik(en): Export, Berufspraxis, News, Export

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