Förderprogramm „Naturschutz beginnt vor der Haustür“
Anträge werden bis zum 15. Februar 2024 entgegengenommen
Das Förderprogramm „Naturschutz beginnt vor der Haustür“ geht in eine neue Runde. Hier sollen Projekte gefördert werden, die dazu beitragen, die Natur im unmittelbaren Wohnumfeld zu schützen und zu verbessern.
Gegenstand der Förderung sind Projekte, die im Wohnumfeld bzw. im bebauten
Siedlungsbereich die biologische Vielfalt schützen und entwickeln und in deren Vorbereitung und/oder Umsetzung im besten Fall eine Wissensvermittlung in den Bereichen biologische Vielfalt und Naturschutz erfolgt.
Insbesondere werden gefördert:
- die ökologische Aufwertung von Flächen/ eine naturnahe Flächengestaltung- z. B. durch Anlegen von Gründächern, Fassadenbegrünung, Umgestaltung von monotonen Rasen in Blühflächen oder urbane Gärten, Flächenentsiegelung,
- die Anlage einer artenreichen Ortsbegrünung,
- die Umgestaltung von Hecken in - sowie die Neuanlage von Vogelnährgehölzen,
- der Schutz und die Verbesserung des Lebensraums für Insekten, Vögel, Amphibien, Reptilien und Kleinsäuger (z. B. Anlage von Bienenweiden, Trockenmauern, Benjeshecken, Insektenbruthilfen, Quartierangebote, Nisthilfen),
- die naturschutzgerechte Entwicklung von innerörtlichen Biotopen (z. B. aufgelassene Löschteiche),
- das Kennenlernen des Naturreichtums vor der Haustür in Schulen und Kindereinrichtungen mittels praktischer Tätigkeiten von Kindern, Eltern und Betreuern, wie z.B. naturnahe Gestaltung und Entwicklung des Geländes der Schule oder der Kindereinrichtung
- die Umweltbildung von Erwachsenen sowohl durch praktische Tätigkeiten als auch das Kennenlernen des Naturreichtums vor der Haustür im Rahmen eines praktischen Projekts.
- die Erstellung einer evtl. notwendigen Fachplanung für vorgenannte Maßnahmen
Nicht förderfähig sind:
- die Errichtung, Sanierung, technische Ausstattung und der Betrieb von Gebäuden und Infrastruktur (z.B. Umweltstationen, Lehrpfade, Naturschutzzentren, Rastplatzausstattung u. Ä.),
- Vorhaben des technischen Umweltschutzes
Finanziert wird die Förderung aus Mitteln der Thüringer Umweltlotterie mit dem Namen „Grünes Herz – Der Smaragd-Schatz“. Die Stiftung erhält einen Anteil vom Verkaufserlös jeden Loses und lässt das Geld in Form von Förderungen Naturschutzprojekten zu Gute kommen.
Anträge werden bis zum 15. Februar 2024 entgegengenommen.*
Mehr Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Website der Stiftung Naturschutz Thüringen.
*Dabei gilt der Termin des Zugangs der original unterschriebenen Unterlagen bei der Stiftung Naturschutz Thüringen (E-Mails gelten nicht als Ersatz des Originalantrags, bitte beachten Sie die Höchstförderbeträge lt. geänderter Förderrichtlinie.)