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Fortbildung für Mitglieder der AKT

Beitrag von Silvia Britz

Am 01.01.05 trat die Fortbildungsordnung der Architektenkammer Thüringen aufgrund eines Beschlusses der Vertreterversammlung vom 26.11.04 in Kraft.
Die konkrete Umsetzung der Fortbildungsordnung wird derzeit vorbereitet. In diesem Zusammenhang bitten wir alle Mitglieder, Unterlagen zu bereits 2005 besuchten Fortbildungsveranstaltungen aufzubewahren und zu sammeln.
Anbieter von Veranstaltungen, Kongressen und Exkursionen etc., deren Veranstaltungen als Fortbildung anerkannt werden können, bitten wir, ihr Programm an die Architektenkammer Thüringen zu schicken. Hier wird eine Arbeitsgruppe Fortbildung über die Eignung von Veranstaltungen zur Fortbildung entscheiden.
Veranstaltungen von Universitäten, Hochschulen, Verbänden des Berufsstandes, Behördeninterne Fortbildungen und Veranstaltungen von Körperschaften öffentlichen Rechts wird entsprechend §5 Abs. 1 der Fortbildungsordnung die Eignung zur Fortbildung unterstellt.
Die Verpflichtung zur Fortbildung soll vor allem auch ein Beitrag zur Verbesserung des Berufsbildes der Architekten in der Öffentlichkeit darstellen.

Silvia Britz, Vorstand

veröffentlicht am 28.02.2005 von Birgit Kohlhaas · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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