Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer zur Umsetzung der 65% EE-Vorgabe für neue Heizungen
Die Bundesregierung plant ab dem 1. Januar 2024 die Einführung einer Verpflichtung, dass bei jedem Einbau bzw. Austausch einer Heizung im Neubau und im Bestand diese auf Basis von mindestens 65 % erneuerbare Energien betrieben wird.
Dazu wurde am 14. Juli 2022 ein entsprechendes Konzept von BMWK und BMWSB (PDF auf bak.de) mit der Möglichkeit zur Stellungnahme vorgelegt.
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat im Rahmen der Verbändeanhörung fristgerecht eine Stellungnahme zur geplanten Verankerung dieser Verpflichtung im GEG eingereicht.
Die BSK-Stellungnahme finden Sie zur Einsicht beigefügt.