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Gebäudepass präsentiert

BAK | Ausschuss Planen und Bauen

Aufgabe des Ausschusses ist es, Stellungnahmen und Positionen zu Themen der Bauplanung, des technischen Baurechts und der Bautechnologie auszuarbeiten. Außerdem begleitet der Ausschuss die für die Architekten wichtigen Normen-Ausschüsse, den gemeinsamen Ausschuss für Elektronik im Bauwesen und wirkt mit bei der Ausarbeitung der allgemeinen Vertragsbedingungen im Teil C der VOB.

Der Ausschuss befasste sich im Berichtszeitraum mit Fragen der Bauplanung, des technischen Baurechts und der Bautechnik. Sein Ziel ist es hierbei, darauf zu achten, dass bei den diversen Aktionen des Gesetzgebers und der Politik sowohl die fachlichen als auch die berufspolitischen Belange des Berufsstandes berücksichtig werden, der Praxisbezug gewahrt bleibt und die Reglungsdichte nicht durch Vorschriften und Normen ausgeweitet wird. Auch die Mitarbeit in den Gremien des Deutschen Instituts für Normung (DIN), des gemeinsamen Ausschusses für Elektronik im Bauwesen (GAEB) und des Deutschen Verdingungs- und Vergabeausschusses (DVA) ist diesem Ziel unterstellt.

Im Einzelnen bestimmten folgende Themen die Ausschussarbeit:

· Der Gebäudepass mit der Hausakte:
Im Rahmen der Initiative kosten- und qualitätsbewusstes Bauen ist das Vorhaben des BMVBW, einen Gebäudepass auf freiwilliger Basis einzuführen, durch die BAK in engen Zusammenarbeit mit dem Ausschuss zur Hausakte weiter entwickelt worden. Sie ist nun Instrument für den Bauherrn, mit dem er alle Daten seines Hauses sammeln und geordnet verfügbar hat.

· Lebenszykluskosten von Gebäuden:
Der Ausschuss setzt sich für die Vergabe eines Forschungsauftrages zu diesem Thema ein und unterstüzt den vom BKI ausgearbeiteten Antrag.

· Gebäudebezogenes Baunebenrecht des Bundes:
Bei der Erarbeitung des Forschungsvorhabens des BMVBW stellte sich eine zu hohe Komplexität der Gesetzesstrukturen und Unschärfe, was als Baunebenrecht zu definieren ist heraus. Baunebenrecht für die Einen ist Hauptrecht für die Anderen. Der Ausschuss wird sich daher für eine bessere, aufgabenorientierte Information der Kollegen über die einschlägigen Bestimmungen einsetzen.

· Gleichstellungsgesetz:
Im Rahmen dieser Gesetzesinitiative erfährt die Barrierefreiheit von Gebäuden besondere Bedeutung. Der Ausschuss setzt sich hier für sinnvolle Lösungen ein, die dem Grundanliegen nützen aber den Perfektionismus verhindern.

· Wohnraumförderungs- Gesetz:
Mit der Novelle des o.g. Gesetzes ist vom BMVBW auch die Frage nach dem Aktualisierungsbedarf der II. BerechnungsVO an die BAK gestellt worden. Der Ausschuss Planen und Bauen hat sich für eine Harmonisierung der II. BV mit der DIN 277 ausgesprochen. Ziel sollte es sein, die DIN 277 regelt die Flächenberechnung, die II. BV regelt die Bewertungen.



· Bauforschung:
Für den Ausschuss ist die Bauforschung ein zentrales Thema. Er hat daher eine Adhoc- Arbeitsgruppe gebildet, die die verschiedenen Entwicklungen und Aktivitäten begleiten soll. Insbesondere die Einbindung der Länderkammern und das dort vorhandene Fachpotential muss erreicht werden, um auch auf Initiativen des BMF und des BMVBW reagieren zu können.

· technisches Baurecht:
Die Projektgruppe Brandschutz der ARGE Bau erarbeitet z.Z. Musterrichtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile von Gebäuden der Gebäudeklasse 4 in Holzbauweise. Diese Richtlinien sind für die Praxis eine wertvolle Regelung. Der Ausschuss setzt sich daher dafür ein, dass diese Musterrichtlinie für alle Bundesländer handhabbar wird.

· DIN Normen:
Der Ausschuss begleitet insbesondere die Arbeit der Normenausschüsse, die sich mit Planungsnormen befassen. Bei dieser Aufgabe ist der Ausschuss auf die Mitwirkung und Information der Länderkammern angewiesen, um schnell und kompetent reagieren zu können. Dies gilt in gleichem Maße für die Arbeit auf europäischer Ebene, wo englische Sprachkenntnisse gefragt sind.

Die Struktur der DIN Normen, ihre Bedeutung und ihren Einfluss auf die praktische Tätigkeit des Architekten hat den Ausschuss beschäftigt. Die Ergebnisse sind in eine Stellungnahme, die im Oktober 2002 fertiggestellt wurde, eingeflossen.

· Mitarbeit im GAEB und im DVA:
Dank des großen Engagements einiger Länderkammern kann die BAK in den genannten Gremien die Interessen Anwender und Verbraucher vertreten und für einen Ausgleich zu der Ausführung bezogenen Interessenvertretung beitragen.

Als neuen, ständigen Tagesordnungspunkt hat der Ausschuss den Bericht aus den Länderkammern zum Themenbereich „Planen und Bauen“ aufgenommen. Die Information über die verschiedenen Aktivitäten in den Kammern vermeidet u.U. Doppelarbeit,
ist anregend für neue Initiativen und ist hilfreicher Erfahrungsaustausch.




Andreas Reich, Dipl.Ing. Architekt bda
Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses Planen und Bauen

veröffentlicht am 09.12.2002 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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