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Gemeinsame Listen für die bautechnischen Nachweisberechtigten

Architektenkammer und Ingenieurkammer Thüringen vereinbarten Listenführung nach neuer ThBO §63 Abs.6

Auf der Grundlage der Thüringer Bauordnung vom 16. März 2004 - veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaates Thüringen Nr. 08/2004 vom 23. März 2004 - werden die Architektenkammer Thüringen und die Ingenieurkammer Thüringen zur gemeinsamen Führung der Listen für die bautechnischen Nachweisberechtigten nach §63d Abs.6 beauftragt.

Gegenstände der Eintragung in die Listen für die bautechnischen Nachweisberechtigten sind

  • der Standssicherheitsnachweis,
  • der Brandschutznachweis,
  • der Nachweis nach der Energieeinsparverordnung
Die Anträge können bei der Architektenkammer Thüringen oder bei der Ingenieurkammer Thüringen gestellt werden. Dazu weden auf den Webseiten der AKT und IngKTh entsprechende Formulare veröffentlicht.
Gegenwärtig können die Anträge auch formlos mit den ensprechenden Nachweisen an die Kammer gestellt werden.

In die Liste der bautechnischen Nachweise wird ein Bewerber eingetragen, wenn er die Voraussetzungen zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder einen Abschluss als "Bauingenieur" oder "im Bauwesen tätiger Ingenieur" erfüllt oder in einer gleichwertigen Kammer eingetragen ist.

Für die Listeneintragungen werden Gebühren erhoben.

Folgende Nachweise sind zu führen:
Standsicherheitsnachweis - die mindestens 3-jährige Berufserfahrung wird mit der Darlegung einer Objektliste von mindestens 3 persönlich erstellten Objekten der Tragwerksplanung mit der Angabe des Aktenzeichens der Baugenehmigung, dem Deckblatt und dem Prüfbericht oder einer Prüfbefreiung vorgelegt. Die Berufserfahrungen sind in den vergangenen 5 Jahren vom Tag der Antragstellung an nachzuweisen.
Prüfbefreiungsbescheinigungen dürfen nicht älter als 5 Jahre vom Tag der Antragstellung an sein.

Brandschutznachweis – Zertifikat über erfolgte Prüfung zum Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz oder eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung mit Darlegung einer Objektliste von mindestens 3 Objekten mit dem Bauantrags- und Baubeschreibungsformular und der Baugenehmigung ohne Anlagen auf dem Gebiet des Brandschutzes erbracht werden. Aufgenommen werden kann auch, wer seine fachliche Eignung durch eine geeignete Qualifikation oder eine mindestens 3-jährige Tätigkeit im vorbeugender Brandschutz bei einer Bauaufsichtsbehörde oder Brandschutzdienststelle erworben oder ausgeübt hat, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor Antragstellung auf Eintragung erworben oder ausgeübt worden sein muss. Die Erfahrungen müssen vorrangig bei der Planung von Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 oder Sonderbauten erworben worden sein. Die Berufserfahrungen sind in den vergangenen 5 Jahren vom Tag der Antragstellung an nachzuweisen.

Nachweis nach Energieeinsparverordnung - eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung in den vergangenen 5 Jahren vom Tag der Antragstellung an. Der Nachweis der Berufserfahrungen in der Erstellung oder Prüfung von Nachweisen des baulichen und energiesparenden Wärmeschutzes oder in der energetischen Planung oder Bewertung von Anlagen für Heizung, Warmwasser und Lüftung oder im Bauwesen tätigen Ingenieuren der Fachrichtungen Energie-, Heizungs- und Klimatechnik, Energie-, Versorgung- und Anwendung, Bauphysik oder entsprechend der Fachrichtungen erfolgt durch die Darlegung der Objektliste für den baulichen und energiesparenden Wärmeschutznachweis mit mindestens 3 Wärmeschutznachweisen, mit der Angabe des Aktenzeichens der Baugenehmigung, dem Deckblatt des Wärmeschutznachweises und der Baugenehmigung ohne Anlagen oder durch den erfolgreichen Abschluss der Qualifikation zum "Energieberater Bau".

Im Deutschen Architektenblatt Juli 2004 wird dann der Text der Verwaltungsvereinbarung zwischen beiden Kammern in seinen wesentlichen Inhalten veröffentlicht.

Ansprechpartnerin in der AKT ist Frau Konstanze Schulze, Tel. 0361-2105030 oder schulze@architekten-thueringen.org

veröffentlicht am 27.05.2004 von Susann Weber · Rubrik(en): Spezialisten, News

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