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Grossmann: Impulse für die Bauwirtschaft und Förderung auf hohem Niveau

Bundesministerium Bau, Verkehr, Wohnungswesen

Mit den Koalitionsbeschlüssen werden deutliche Impulse für die
Bauwirtschaft gesetzt und die Förderung auf hohem Niveau erhalten. Das
sagte der Parlamentarische Staatssekretär Achim Grossmann am Freitag
nach der ARGEBAU-Ministerkonferenz. Ziel der Koalition war es, bei der
Eigenheimzulage Fehlsubventionierungen und Mitnahmeeffekte zu
vermeiden und die Förderung zielgenauer auf Familien und den Erwerb
aus dem Bestand auszurichten. "Dies wird mit den Beschlüssen der
Koalition erreicht", sagte Grossmann.

Die soziale und familienpolitische Treffsicherheit dieses wichtigen
Förderinstrumentariums sei durch Detailarbeit geschärft worden. Die
Eigenheimförderung bleibe auf hohem Niveau erhalten. Am Ende des
Anpassungsprozesses sei eine Förderung von insgesamt knapp 6 Mrd. Euro
angestrebt.

Der Erwerb aus dem Bestand und Neubau würden gleichgestellt. Das mache
die Innenstädte wieder attraktiver für Eigenheiminteressenten.

"Wir haben das Fördersystem der familienpolitischen Realität
angepasst", sagte Grossmann. Familien ohne Kinder bekommen keine
Förderung. Die Familie mit einem Kind werde deutlich besser gestellt
als in den bisherigen Plänen.

"Wir führen einen Grundsockel von 1.000 Euro ein und eine
Kinderkomponente von je 800 Euro. Für die Familie mit einem Kind wird
dadurch die Förderung um über 50 % gegenüber der ursprünglichen
Planung angehoben. Im Vergleich zur bisherigen Praxis erhalten die
Eltern nur monatlich 20 Euro im Durchschnitt weniger an Förderung",
sagte Grossmann.

Zudem werde die Förderung der gängigen Familien- und Bauplanung
angepasst. Wenn sich bis zu vier Jahre nach dem Bau ein Kind
einstelle, erhalten die Eltern für 8 Jahre die Grundförderung und die
Kinderkomponente. Sollten im Förderzeitraum weitere Kinder geboren
werden, würden die Eltern für die Restlaufzeit die Förderung für das
zusätzliche Kind erhalten.

Für die neuen Bundesländer könnten zu diesen Förderungen zusätzlich
Gelder beim Erwerb aus dem Bestand aus dem Investitionszulagengesetz
mobilisiert werden. Dies könnten bis zu 15.000 Euro in ausgewiesenen
Stadtteilen der Kommunen in den neuen Ländern sein.

Investitionssicherheit für den frei finanzierten Mietwohnungsbau werde
durch den vorläufigen Verzicht auf die lineare Absenkung der
degressiven Abschreibung geschaffen. Bis 2006 könnten 8 Jahre lang 3 %
dann 2 % abgeschrieben werden.

Mehr Investitionen in den Bestand und den Erhalt werde durch die
Wiedereinführung der Fünf-Jahresfrist in den § 82b
Einkommenssteuergesetz erreicht.




veröffentlicht am 06.11.2002 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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