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Kammerwahl 2023: Wahl des Vorstandes

Abgabe des Wahlvorschlags bis zum 2. Juni 2023

Kammerwahl 2023, Bild: AKT

Zur Wahl des Vorstandes sind alle Mitglieder der Architektenkammer Thüringen zugelassen, die für ein Amt im Vorstand durch ein Mitglied der Vertreterversammlung vorgeschlagen werden. Vorschlagsberechtigt sind sowohl die Vertreter*innen der aktuellen Legislatur (2018–2023) als auch die Vertreter*innen der neuen Legislatur (2023–2028).

Die Wahl des Vorstandes findet im Rahmen der konstituierenden Sitzung der Vertreterversammlung am 16. Juni 2023 im Comcenter Erfurt statt. Alle anwesenden Mitglieder der Vertreterversammlung wählen für die Dauer ihrer Amtszeit (2023–2028) jeweils in getrennten Wahlgängen die Mitglieder des Vorstandes. Der Vorstand besteht aus dem /der Vorsitzenden (Präsident*in), zwei Stellvertreter*innen (Vizepräsident*innen) und sechs Beisitzenden. Die Vorstandsmitglieder müssen Pflichtmitglieder der Architektenkammer Thüringen sein, ein Beisitzender / eine Beisitzende kann freiwilliges Mitglied sein. Im Vorstand sollen alle Fachrichtungen mindestens einmal und alle Tätigkeitsarten mindestens zweimal vertreten sein.

Zur Abgabe von Wahlvorschlägen ist das beigefügte Wahlvorschlagsformular zu verwenden. Dieses ist vollständig ausgefüllt und mit der Zustimmungserklärung des Kandidaten / der Kandidatin beim Wahlvorstand der Architektenkammer Thüringen (über die Geschäftsstelle) einzureichen. Die Abgabe der Wahlvorschläge soll bis zwei Wochen vor der Wahl (bis zum 2. Juni 2023) erfolgen.

Die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten im Rahmen der Vertreterversammlung am 16. Juni 2023 Gelegenheit, sich und ihre Ziele für die Vorstandsarbeit vorzustellen. Wir bitten daher, sich den 16. Juni 2023 freizuhalten.

Themenseite zur Kammerwahl 2023:
www.architekten-thueringen.de/mitglieder/wahl/

veröffentlicht am 19.04.2023 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspolitik / Kammerarbeit, Kammergremien, News

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