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Landschaftsplanung in Thüringen

Rede des Staatssekretärs Stefan Illert

10 Jahre Landschaftsplanung in Thüringen - ein Beitrag zur nachhaltigen Flächennutzung


Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Mitglieder der Architektenkammer, sehr geehrter Herr Strube,
ausweislich des Programms haben Sie an dieser Stelle Herrn Staatssekretär Stefan Illert erwartet. Ein dringender Termin hat seine Anwesenheit hier verhindert. Ich bin gebeten worden, Ihnen die herzlichen Grüße von Herrn Illert zu überbringen und sein vorgesehenes Grußwort zu verlesen.

Als Chef der Thüringer Landentwicklungsverwaltung, die einerseits insbesondere über die Dorferneuerung ein hervorragendes Zusammenwirken mit der Architektenkammer pflegt und die andererseits in den Landentwicklungsprojekten auf qualitativ hochwertige Aussagen in den Landschaftsplanungen angewiesen ist, übernehme ich diese Aufgabe gerne.
Sie hätten sich für das Forum "Flächennutzungs- und Landschaftsplanung in Thüringen" keinen besseren Zeitpunkt aussuchen können:

In wenigen Tagen, genauer gesagt am 20.Juni, begeht die Thüringer Landesanstalt für Umwelt mit einer Jubiläumsveranstaltung das 10-jährige Bestehen der Landschaftsplanung in Thüringen. Im März 1991 wurden vom damaligen Thüringer Ministerium für Umwelt und Landesplanung und der Landesanstalt für Umwelt erstmals Überlegungen zu einer Materialsammlung über die Naturräume Thüringens angestellt, die den Ausgangspunkt für die Etablierung der Landschaftsplanung in Thüringen bildeten.
Heute, mit der Erfahrung aus den ersten 10 Jahren Planungspraxis im Gepäck, möchte ich auf Ihrem Forum die sich bietende Gelegenheit nutzen, über den derzeitigen Stand der Landschaftsplanung in Thüringen Bilanz zu ziehen.

Dazu ein paar aktuelle Informationen und Zahlen:
Seit 1992 unterstützt der Freistaat Thüringen in hohem finanziellen Umfange die erstmalige Erstellung kommunaler Landschaftspläne durch die Landratsämter. Aufgrund der allgemein anerkannten Bedeutung der Landschaftspläne für die kommunale Planungspraxis wird diese Unterstützung bis Ende 2002 fortgeführt.
Nach Abschluss dieses ersten Durchganges der örtlichen Landschaftsplanung werden für 127 der 136 Landschaftsplan-Räume, in die das Land unterteilt wurde, gültige Landschaftspläne vorliegen. Diese stellen dann für ca. 95% der Landesfläche Planungsaussagen über den Zustand von Natur und Landschaft und deren weitere Entwicklung bereit!
Die neun noch offenen Räume liegen mehrheitlich im Biosphärenreservat Rhön und werden durch das Rahmenkonzept für das Biosphärenreservat abgedeckt.

Zusammenfassend lässt sich somit die Aussage treffen, dass 10 Jahre nach Beginn der Bearbeitung fast flächendeckend für Thüringen Landschaftspläne zur Verfügung stehen. Dies ist, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern, eine große Leistung.

Zu diesem unbestreitbaren Erfolg haben Sie als Landschaftsarchitekten oder Planer durch Ihre alltägliche fachliche Arbeit und Ihren Beitrag bei der Erstellung der Landschaftspläne in hohem Maße beigetragen. Dafür möchte Herr Staatssekretär Illert Ihnen an dieser Stelle ausdrücklich Dank sagen.

Die vorliegenden Landschaftspläne mit ihren Aussagen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft werden dringend für die Arbeit der Kommunen und Unteren Naturschutzbehörden benötigt. Sie sind eine unverzichtbare Arbeitsgrundlage für alle anderen räumlichen Planungen, die auf Informationen über Natur und Landschaft und ihre Gefährdung angewiesen sind, um diese sachkundig in der planerischen Abwägung berücksichtigen zu können.

Die positiven Folgen dieses Vorgehens der frühzeitigen und aktiven Unterstützung der Landschaftsplanung in Thüringen sind bereits heute bemerkbar im bewussteren Umgang mit der einzigartigen Landschaft Thüringens und ihren vielfältigen Naturgütern.

Aus meiner fachlichen Sicht möchte ich diese positive Bewertung unterstreichen. In den landesweit nahezu flächendeckend erstellten Agrarstrukturellen Entwick-lungsplanungen und in den etwa 120 Flurbereinigungsverfahren auf über 70.000 ha nutzen wir die Aussagen der Landschaftsplanung. Die Instrumente der Landentwicklung werden darüber hinaus eingesetzt, um Ziele der Landschaftsplanung zu realisieren, sie also durch konkrete Maßnahmen in die Umsetzung zu führen. Damit können sich die Instrumente Landschaftsplanung und Landentwicklung optimal ergänzen.

Der Freistaat Thüringen hat durch die Förderung der Erarbeitung von Land-schaftsplänen mit einer Summe von über 23 Mio DM innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren auch langfristig in die Entwicklung und Etablierung einer lebendigen und fachlich hochstehenden Planungskultur mit qualifizierten Planungsbüros investiert. Diese Investition hat ebenfalls reiche Früchte getragen und trägt dazu bei, dass die Landschaftsplanung auch langfristig auf hohem Niveau durch Planungsfachleute aus Thüringen mit regionalem Hintergrundwissen fortgeführt werden kann.

Meine Damen und Herren,
nicht nur in der praktischen Umsetzung hat Thüringen auf dem Gebiet der Landschaftspläne Maßstäbe gesetzt. Auch in der Art Ihrer rechtlichen Verankerung als übergreifendes Planungsinstrument des Naturschutzes, das alle Umweltmedien gleichermaßen berücksichtigt, hat das Land Thüringen eine Vorreiterrolle eingenommen.
Schon die erste Fassung eines vorläufigen Thüringer Naturschutzgesetzes vom Januar 1993 enthielt eine grundsätzliche Pflicht zur Erstellung von Landschaftsplänen durch die Unteren Naturschutzbehörden. Zusätzlich wurden Mindestanforderungen an die Inhalte der Landschaftsplanung definiert und ein Gebot zur ihrer Berücksichtigung bei allen anderen Planungen und Verwaltungsverfahren formuliert.

Wie Sie vielleicht wissen, sind diese in Thüringen bereits seit langem geltenden rechtlichen Vorgaben unter anderem Gegenstand der geplanten Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes. Der aktuelle Entwurf sieht vor, die Thüringer Maßstäbe im Bereich Landschaftsplanung dann auch bundesweit einzuführen.
Aus meiner Sicht kann man mit Fug und Recht behaupten, dass sich der "Thüringer Weg" einer flächendeckenden, fachlich umfassenden Landschaftsplanung bis hinunter auf die kommunale Ebene in der Praxis bewährt hat. Er scheint sich nun auch bundesweit durchzusetzen. Hier hat der Freistaat Thüringen, lange vor dem bundesdeutschen Trend, die Bedeutung der Landschaftspläne als Beitrag zu einer nachhaltigen Raumnutzung und Flächennutzungsplanung erkannt und die frühzeitige Erfassung und Einbeziehung der Belange von Natur und Landschaft gesetzlich gesichert.

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Thema Ihrer heutigen Veranstaltung lautet "Flächennutzungs- und Landschaftsplanung" in Thüringen.
Ohne Spezialist zu sein, ist es auch für mich offensichtlich, dass sich Landschaftsplanung und Flächennutzungsplanung ähnlich zueinander verhalten wie ein dienstleistender Zulieferbetrieb zum Endproduzenten.
In der Flächennutzungsplanung sollen alle wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Belange umfassend berücksichtigt und aufeinander abgestimmt werden, um eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine sozialgerechte und sachlich richtige, den Boden nicht überfordernde Nutzung zu gewährleisten. Die Belange von Natur und Landschaft bilden nur einen, wenn auch durch den

veröffentlicht am 15.06.2001 von Susann Weber · Rubrik(en): News

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