Leipzig BAUFACH „barrierefrei – nutzbar für alle“
Presseinformation der AKT zum 2. Mitteldeutschen Architektentag am 03.02.2006
Leipzig: Beim 2. Mitteldeutschen Architektentag der Architektenkammern Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen wird das Thema „Barrierefrei – nutzbar für alle“ aufgegriffen. Hierbei geht es den Architekten und Stadtplanern nicht um das Thema behindertengerechtes Bauen, sondern um die Barrierefreiheit im Sinne der Wahrnehmung der 5 Sinne (gemeint sind: sehen, hören, riechen, schmecken, tasten). Dieses Wahrnehmungsvermögen steht im Mittelpunkt der Betrachtung. Hinterfragt wird, was geschieht, wenn einer dieser 5 Sinne ausfällt. Daraus schlussfolgernd ergibt sich eine universelle Betrachtungsweise, die zur Lebensqualität der Bewohner einer Stadt positiv beitragen kann. Der Anteil der Menschen, die älter werden, die Beeinträchtigungen im Alter mit sich führen, und die Anzahl der Menschen, die pflegebedürftig sind bzw. betreut werden müssen in ihren Wohnräumen steigen. Die Rolle der Architekten, der Stadtplaner, der Innenarchitekten und Landschaftsarchitekten zur Suche nach Lösungen und ihre Antworten auf die Forderungen der Gesellschaft werden vor den 160 Teilnehmern des Architektentages anschaulich dargestellt. Für Thüringen spricht der Sozialminister Dr. Klaus Zeh die Grussworte der Landesregierung.
Im Freistaat Thüringen gibt es sehr positive Ansätze in den Kommunen, wie in der Stadt Erfurt mit dem Anspruch der Barrierefreiheit mit dem Gütesiegel „barrierefrei“ und der Einrichtung eines „Runden Tisches“, an dem die Architektenkammer Thüringen beteiligt ist. Darüber hinaus sind nach der Landesbauordnung natürlich die öffentlichen Gebäude und Räume barrierefrei zu gestalten.
Vizepräsident Klaus Reich empfiehlt, den Blickwinkel von der Behinderung auf das Thema der Barrierefreiheit des öffentlichen und des privaten Raumes zu lenken und nicht unbedingt den Behinderten im Mittelpunkt zu stellen, sondern hier für einen offenen Umgang mit dem Thema der Barrierefreiheit werben. Dem dient auch die neue DIN 18030. Hierzu will die Kammer einen Leitfaden für den Freistaat Thüringen mit dem Thüringer Sozialministerium erarbeiten, der den Betroffenen und den Interessenten für den barrierefreien Raum zur Verfügung steht.
Die Stadt Erfurt hat mit ihren beiden Broschüren zur „Barrierefreiheit in der Stadt“ dazu die Grundsteine gelegt. Gefordert wird von den Architekten die Einrichtung eines Beratungsdienstes für öffentliche Bauten in Bezug auf die Barrierefreiheit. Dieser Beratungsdienst kann über das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit initiieren und mit den Architekten und Stadtplanern konkret umsetzen. Landesweit sollte ein Infor-
mationspool aufgebaut werden, in dem Initiativen, Symposien, Veranstaltungen und Publikationen zu den Themen Barrierefreiheit, des behindertengerechten Bauens und zur Anwendung der DIN-Normen 18030 aufgezeigt werden. Die Fortbildung zu einem „Fachplaner für ein barrierefreies Planen und Bauen“ wird gegenwärtig unsererseits für Architekten und Ingenieure eingeführt. Ähnlich wie in der Thüringer Bauordnung mit dem Nachweisberechtigten für Brandschutz, Standsicherheit und vorbeugenden Wärmeschutz soll auch ein „Fachplaner für barrierefreies Planen und Bauen“ ins Leben gerufen werden.
Das Thema des barrierefreien Städtetourismus steht im Mittelpunkt der Aktivitäten der Architektenkammer Thüringen. Geplant ist an dieser Stelle gemeinsam mit der Thüringer Tourismusgesellschaft, dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie sowie dem Sozialministerium einen Tourismusführers für Thüringen zur Barrierefreiheit im Freistaat herauszugeben.
Ziel der AKT ist es, dass die Architekten und Stadtplaner für ein Leben ohne Barrieren sensibilisiert werden und sie erkennen, dass dieses ein gemeinsames gesamtgesellschaftliches Anliegen ist aber vorausschauendes integratives Planen voraussetzt.
Klaus Reich, Vizepräsident Architektenkammer Thüringen