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Neu: Kammerwahlen 2003

Wahlbekanntmachung zu den Neuwahlen der Vertreterversammlung und der Kammergruppenvorstände in 2003

Wahlbekanntmachung
für die Wahl der Vertreterversammlung der AK Thüringen

Wahlzeitraum: 05. Mai 2003 bis 17. Mai 2003


Der Wahlvorstand der Architektenkammer Thüringen erlässt auf der Grundlage der Wahlausschreibung des Vorstandes, veröffentlicht im DAB 11/02 und im Staatsanzeiger Nr. 43/2002 und der Wahlordnung vom 5.9.1997 nachfolgende Wahlbekanntmachung.


I. Wahlbestimmungen und Wahlzeit

Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, geheimer und gleicher Wahl gewählt. Die Wahl wird in Form der Briefwahl durchgeführt.

Wahlberechtigt und wählbar sind die Mitglieder und freiwilligen Mitglieder der Architektenkammer Thüringen, die bis zum Beginn der Auslegung des Wählerverzeichnisses in die Architektenliste bzw. in das Verzeichnis der freiwilligen Mitglieder eingetragen sind.

Das Stimmrecht kann nur ausüben, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Stimmabgabe erfolgt in Wahlgruppen (Anlage 1).


In jeder Wahlgruppe der Fachrichtung Architektur und für die Fachrichtungen Innenarchitektur, Garten- und Landschaftsarchitektur sowie Stadtplanung sind für jeweils 40 Mitglieder ein Vertreter/in in getrennten Wahlgängen in die Vertreterversammlung zu wählen.
Ab 20 Mitglieder über ein Vielfaches von 40 Mitgliedern hinaus kann ein zusätzlicher Vertreter/in gewählt werden.

Die Stimmabgabe zur Wahl beginnt am 05. Mai 2003, 8.00 Uhr.
Sie endet am 17. Mai 2003, 18.00 Uhr.

Stimmzettel, die nach Abgabenschluss am 17. Mai 2003, 18.00 Uhr beim Wahlvorstand eingehen, sind ungültig.


II. Auslegung des Wählerverzeichnisses und der Wahlordnung

Das Wählerverzeichnis liegt am 10. März 2003, 8.00 Uhr bis zum, 07. April 2003, 18.00 Uhr während der üblichen Dienstzeit zusammen mit der Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung der AKT zur allgemeinen Einsicht an folgenden Stellen aus:

1. Am Sitz des Wahlvorstandes bei der Geschäftsstelle der Architektenkammer ThüringenBahnhofstr. 39 in 99084 ErfurtTel.: 0361/210 500Fax: 0361/210 5050.

2. beim Vorsitzenden der jeweiligen Kammergruppe gemäß Anlage 2 zur Wahlbekanntmachung. DDie Die Wahlordnung ist im übrigen im Thüringer Architektenhandbuch sowie auf der Homepage unter www.architekten-thueringen.org veröffentlicht.un

III. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Dauer der Auslegung des Wählerverzeichnisses, jedoch spätestens bis zum 07. April 2003 beim Wahlvorstand schriftlich Einspruch einlegen.

Der Wahlvorstand hat unverzüglich über den Einspruch zu entscheiden und seine Entscheidung dem Einspruchsführer zuzustellen.


IV. Einreichung der Wahlvorschläge

Wahlberechtigte können Wahlvorschläge schriftlich bis zum 07. April 2003, 18.00 Uhr beim Wahlvorstand einreichen.

Die Wahlvorschläge sind im Original mit 2 Abschriften getrennt nach den einzelnen Wahlgruppen bzw. Fachrichtungen einzureichen. Jeder Wahlvorschlag stellt eine eigene Vorschlagsliste dar, gleiche Wahlvorschläge gelten als ein Vorschlag.


In den Wahlvorschlägen sind die Bewerber in erkennbarer, fortlaufend nummerierter Reihenfolge mit Familiennamen, Vornamen, Lebensalter und Wohnort oder Ort der Niederlassung anzugeben.

Der Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmung des/der Bewerbers/in als Kandidat zur Wahl der VV beinhalten. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 5 Wahlberechtigten unterschrieben sein. Nur form- und fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge können berücksichtigt werden. Das Wahlvorschlagsformular liegt bei den unter Punkt II genannten Stellen und Zeitraum aus und kann dort abgefordert bzw. abholt werden.

Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist kann ein Wahlvorschlag nur mit schriftlicher Zustimmung aller Unterzeichner geändert oder zurückgezogen werden. Gewählt werden kann nur, wer in einem solchen Wahlvorschlag aufgenommen ist.


V. Wahlunterlagen

Die Wahlunterlagen mit den Stimmzetteln und Wahlumschlägen werden zusammen mit einem Merkblatt über Wahlmodalitäten und dem Wahlvorschlagsverzeichnis der jeweiligen Wahlgruppe bzw. Fachrichtung in der Zeit vom 21. April 2003 bis zum 28. April 2003 an alle im Wählerverzeichnis erfassten Wahlberechtigten der Wahlgruppe versandt.

Die Anzahl der auf die jeweilige Wahlgruppe entsprechend ihrer Mitgliederzahl entfallenden Stimmen (Vertreter) wird mit den Wahlunterlagen durch den Wahlvorstand mitgeteilt.


VI. Ungültigkeit von Wahlvorschlägen und Wahlbriefe

Wahlvorschläge, die nach dem 07. April 2003, 18.00 Uhr beim Wahlvorstand eingehen oder die Voraussetzungen gemäß Wahlordnung nicht erfüllen, werden zurückgewiesen und sind ungültig.

Wahlbriefe mit dem Stimmzettel, die nach dem 17. Mai 2003, 18.00 Uhr beim Wahlvorstand in der Geschäftsstelle der AKT eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Stimmabgaben sind ungültig, wenn der Wahlbrief oder Stimmzettel Mängel gemäß § 21 Wahlordnung aufweisen.

VII. Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses

Der Wahlvorstand stellt spätestens am fünften Tage nach dem letzten Tag der Stimmabgabe in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Thüringen das Wahlergebnis fest. Er benachrichtigt die gewählten Bewerber/innen unverzüglich und fordert sie auf, binnen einer Woche schriftlich zu erklären, ob sie die Wahl annehmen.

Das Wahlergebnis und die endgültige Zusammensetzung der Vertreterversammlung werden der Rechtsaufsichtsbehörde, im Thüringer Staatsanzeiger und im DAB, Ausgabe Ost im Wortlaut bekannt gegeben.


VIII. Sitz des Wahlvorstandes

Der Sitz des Wahlvorstandes ist bei der Geschäftsstelle der Architektenkammer Thüringen:

Architektenkammer Thüringen
Bahnhofstr. 39, 99084 Erfurt
Tel.: 0361/210 500
Fax: 0361/210 5050.


Erfurt, 02. Dezember 2002




gez. RA Dirk Weber
Vorsitzender des Wahlvorstandes



Beschluss der Vertreterversammlung vom 29.11.2002 zur Benennung des/-r Kammergruppenvorsitzenden und deren/dessen Stellvertreter/in

Gemäß Beschluss der Vertreterversammlung vom 29.11.2002 ist mit der Wahl zur Vertreterversammlung die Benennung der neuen Kammergruppenvorsitzenden und deren Stellvertreter durch die neu gewählten Vertreter/innen verbunden. Der Benennung soll eine Abstimmung der gewählten Vertreter/innen voraus gehen.
















Anlage 1



Wahlgruppen gemäß § 4 der Wahlordnung:

Kammergruppe Wahl-gruppe

KG 1 Landkreis Nordhausen, Kyffhäuserkreis 1
KG 2 Landkreis Eichsfeld, Unstrut-Hainich-Kreis 2
KG 3 Landkreis Gotha 3
KG 4 Erfurt 4
KG 5 Weimar, Kreis Weimar-Land, Kreis Sömmerda 5
KG 6 Suhl, Kreis Schmalkalden-Meiningen 6
KG 7 Kreis Sonneberg, Kreis Hildburghausen, Ilmkreis 7
KG 8 Jena, Saale-Holzland-Kreis, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 8
KG 9 Gera, Saale-Orla-Kreis, Landkreis Greiz, Landkreis Altenburg 9
KG 10 Eisenach, Landkreis Wartburgkreis 10

Fachrichtungen:

Innenarchitektur 11
Garten- und Landschaftsarchitektur 12
Stadtplanung 13





















Anlage 2


Auslage des Wählerverzeichnisses vom 10. März 2003 bis 7. April 2003


Orte:

Am Sitz des Wahlvorstandes bei der Architektenkammer Thüringen
Bahnhofstr. 39
99084 Erfurt
Tel.: 0361/210 500
Fax: 0361/210 5050.



Wahlgruppe 1:

KG 1 - Landkreis Nordhausen, Kyffhäuserkreis

Vorsitzender:
Dipl.-Ing. Arch. Michael Becke arko-nordhausen@t-online.de
arko bauplanung GmbH
Riemannstr. 1 a Tel.: 03631/60860
99734 Nordhausen Fax: 03631/608642

Wahlgruppe 2:

KG 2 - Landkreis Eichsfeld, Unstrut-Hainich-Kreis

Vorsitzender:
Dipl.-Ing. Arch. Matthias Gliemann Matthias.Gliemann@stadtverwaltung.muehlhausen.de
Stadtverwaltung Mühlhausen
Hochbauamt
Ratsstr. 21 Tel.: 03601/452155
99974 Mühlhausen Fax: 03601/870024

Wahlgruppe 3:

KG 3 - Landkreis Gotha

Vorsitzender:
Dipl.-Ing. Arch. Clemens Hahn clemens.hahn@arcormail.de
Architekturbüro Hahn
Hohe Straße 19 Tel.: 03621/512889
99867 Gotha Fax: 03621/856687









- 2 -
- 2 -



Wahlgruppe 4:

KG 4 - Erfurt

Vorsitzender:
Dipl.-Ing. Arch. Michael Hardt ghs-architekten@t-online.de
Architekturbüro Geselle - Hardt - SchelerAnger 74/7599084 Erfurt Tel.: 0361/6431198Fax: 0361/643438

Wahlgruppe 5:

KG 5 - Weimar, Kreis Weimar-Land, Kreis Sömmerda

Vorsitzender:
Dipl.-Ing. Arch. Hubert Voigt fischer.voigt@t-online.de
Architekturbüro Fischer & Voigt
Vorwerksgasse 1 Tel.: 03643/851250
99423 Weimar Fax: 03643/851252

Wahlgruppe 6:

KG 6 - Suhl, Kreis Schmalkalden-Meiningen

Vorsitzender:
Dipl.-Ing. Arch. Steffen Ludwig Architekturbuero_Ludwig@t-online.de
Architekturbüro Ludwig
Hauptstr. 325 Tel.: 036846/6850
98530 Suhl-Wichtshausen Fax: 036846/68520

Wahlgruppe 7:

KG 7 - Kreis Sonneberg, Kreis Hildburghausen, Ilmkreis

Vorsitzender:
Dipl.-Ing. Arch. Udo Reimann thas_Ilmenau@t-online.de
Thür. Architektur- und Stadtplanungsb.Ilmenau
Erfurter Straße 67 Tel.: 03677/840919
98693 Ilmenau Fax: 03677/62106













- 3 -


Wahlgruppe 8:

KG 8 - Jena, Saale-Holzland-Kreis, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Vorsitzender:
Dipl.-Ing. Arch. Hans-Georg Sallen
Pfälzer Str. 4307743 Jena

Tel.: 03641/825651


Wahlgruppe 9:

KG 9 - Gera, Saale-Orla-Kreis, Landkreis Greiz, Kreis Altenburg

Vorsitzende:
Dipl.-Ing. Arch. Sigrid Siegmund Architektur-_und_Ing.-_Buero@t-online.de
De-Smit-Str. 7/521 Tel.: 0365/8009155
07545 Gera Fax: 0365/8002841

Wahlgruppe 10:

KG 10 - Eisenach, Wartburgkreis

Vorsitzende:
Dipl.-Ing. Arch. Antje Backofen Backofen_Seidenzahl@t-online.de
Architektur- und IngenieurbüroBackofen / Seidenzahl
Frauenberg 13 Tel.: 03691/75740
99817 Eisenach Fax: 03691/784799



Das Wählerverzeichnis der Fachrichtungen Innenarchitektur, Garten- und Landschaftsarchitektur, Stadtplanung der jeweiligen Wahlgruppe liegt in der Geschäftsstelle der AKT und bei den Kammergruppenvorsitzenden aus.













veröffentlicht am 16.12.2002 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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