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Neue Regeln für die Behandlung von Verbraucherbeschwerden - wichtige Hinweise

Informationsveranstaltung des Thüringer Schlichtungsbeirates am 20. Oktober in Erfurt

Thüringen schlichtet

Am 1. April 2016 trat das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft. Bereits heute hat der Unternehmer, der Verträge mit Verbrauchern im Internet schließt, die Verpflichtung, einen Link zur Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung einzustellen sowie ggf. über seine Teilnahme an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle aufzuklären.

Weitere Pflichten kommen Anfang 2017 hinzu. Bis dahin muss sich jeder Unternehmer, der Verträge mit Verbrauchern schließt – vom Einzelhändler über den Handwerker, Gastwirt und Vermieter bis zum Freiberufler – Gedanken darüber machen, wie er künftig mit Beschwerden seiner Vertragspartner umgehen will. Ab dem 1. Februar 2017 ist dies dann auf der Internetseite verpflichtend bekanntzugeben.

Wie sieht die mit dem neuen Gesetz eingeführte Verbraucherstreitbeilegung aus? Wie können Unternehmer sie nutzen? Was ist dabei zu beachten? Welche Alternativen gibt es? Wie verhält sich die Verbraucherschlichtung zur gerichtlichen Rechtsverfolgung? Was bedeutet das neue Recht für die Rechtsanwälte und andere Berater? Das und vieles Wissenswertes um das Thema Verbraucherstreitbeilegung erfahren Sie in einer kostenfreien Veranstaltung des Thüringer Schlichtungsbeirates am 20. Oktober 2016 in der IHK Erfurt. Die Tagung mit dem Titel „Damit aus Mücken keine Elefanten werden: Neue Regeln für die Behandlung von Verbraucherbeschwerden“ bietet eine schnelle Möglichkeit, sich zu informieren und Ärger vorzubeugen.

Programm und Anmeldeformular finden Sie beigefügt. 

Website zur Veranstaltung:
www.thueringen-schlichtet.de/Aktuelles/Veranstaltungen/849472

Ansprechpartnerin: Bärbel Hanß, IHK Erfurt, Tel.: (0361) 3484-193

veröffentlicht am 08.09.2016 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspraxis, News

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