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Neues Regelwerk für soziale Wohnungsbauförderung

Mitteilung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Anlässlich der Tage der Thüringer Wohnungswirtschaft stellt Bauministerin Susanna Karawanskij die überarbeitete Förderrichtlinie vor.

„Mit der ‚Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen‘ haben wir das Regelwerk der sozialen Wohnungsbauförderung grundlegend überarbeitet und für die Wohnungsunternehmen verständlicher und attraktiver gemacht“, sagt Bauministerin Karawanskij auf der vom vtw organisierten Tagung am 10. Mai 2023 in Suhl. „Gutes Wohnen darf keine Frage des Geldbeutels sein. Gerade Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen oder Renten müssen sich darauf verlassen können, dass sie auch künftig bezahlbaren und qualitativ angemessenen Mietwohnraum finden.“

Die „Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen“ wird die bisher getrennten Richtlinien zur Förderung des Neubaus bzw. der Modernisierung sozialen Wohnraums in Thüringen zusammenfassen. Dabei werden neue inhaltliche Schwerpunkte gesetzt. So wird die Richtlinie die unterschiedlichen Bedarfe und Entwicklungsperspektiven der großen Städte in Thüringen einerseits und des ländlichen Raums andererseits differenziert berücksichtigen. Der größte Bedarf an Sozialwohnungen wird in den Städten Jena, Erfurt und Weimar gesehen. In den übrigen Regionen Thüringens ist der quantitative Wohnungsbedarf deutlich geringer. Dort besteht vielmehr die Notwendigkeit, den vorhandenen Wohnraum an die geänderten Bedürfnisse anzupassen, z.B. Barrierefreiheit zu schaffen und energetische Modernisierung zu ermöglichen, sowie langfristig ungenutzte Grundstücke oder Gebäude zu Wohnzwecken wiederherzurichten und zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung zu stellen. Auf diese unterschiedlichen Entwicklungen in den Städten und ländlichen Regionen wird die Richtlinie konkret Bezug nehmen.

Mit der neuen Richtlinie will der Freistaat Thüringen darüber hinaus gemeinschaftliche, generationsübergreifende und altersgerechte Wohnformen sowie Vorhaben von gemeinwohlorientierten Trägern künftig stärker berücksichtigen. Außerdem sollen der Modernisierung und Umnutzung von Gebäuden und damit dem ressourcensparenden Bauen im Bestand größeres Gewicht beigemessen werden.

Erstmals wird eine Indexregelung zur Bestimmung der förderfähigen Kosten eingeführt, um die stark gestiegenen Baukosten besser zu berücksichtigen. Auch die Zuschussgewährung wurde zugunsten der Antragsteller angepasst. Zum einen werden diese pauschal je geförderter Wohnung gewährt und direkt ausgezahlt – bisher wurden die Zuschüsse prozentual auf den Anteil der geförderten Wohnfläche berechnet und als Tilgungszuschuss gewährt. Zum anderen sind insgesamt mehr Zuschusskomponenten vorgesehen. Neben den bisher bekannten Zuschüssen für Energieeffizienz, Barrierefreiheit und für eine verlängerte Belegungsbindung kann auch sozialer Wohnungsbau, der auf ökologisch nachhaltiges Bauen setzt oder Ortskerne aufwertet, zusätzlich gefördert werden. Berücksichtigt werden auch architektonisch, städtebaulich oder gebäudebedingte Mehrkosten für Bauherren sozialer Wohnungsbauprojekte.

Mit der neuen Richtlinie geht die Aufgabe der Bewilligungsstelle vom bisher zuständigen Landesverwaltungsamt auf die Thüringer Aufbaubank über. Mit der Aufgabenübertragung sollen Schnittstellen und Mehrfachprüfungen reduziert werden. Ziel ist es, das Förderverfahren insgesamt zu beschleunigen. Daher sollen sämtliche Fristen im Zusammenhang mit der Programmanmeldung und Antragstellung gestrafft werden. Die Dauer des Verfahrens ab dem Zeitpunkt der Einreichungsfrist bis zur Bewilligung soll in der Regel nicht länger als ein Jahr betragen.

Weitere Informationen zum Thema Wohnungsbau:

veröffentlicht am 11.05.2023 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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