Neues zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Auszug aus dem BAK-Newsletter 01/2004
Seit 1. Juli 1998 ist die Baustellenverordnung (BaustellV) in Kraft. Zwischenzeitlich sind zum Tätigkeitsfeld der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination umfangreiche Regeln entstanden, die unter anderem als Qualifikation des Koordinators neben einer baufachlichen Ausbildung und Berufserfahrung arbeitsschutzfachliche und spezielle Koordinatorenkenntnisse fordern.
Die Architektenkammern bieten hierzu umfangreiche Lehrgänge und Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch an. Die Verwaltungsberufsgenossenschaft gibt ihren Mitgliedern die Möglichkeit zur Teilnahme an kostenlosen Seminaren zum Arbeitsschutz auf Baustellen gemäß RAB 30 Anlage B an. Um auf dem aktuellen Wissenstand zu bleiben ist es erforderlich, die Aktivitäten des ASGB zu verfolgen, der in seiner letzten Sitzung des ASGB am 12. November 2003 Änderungen und Ergänzungen der RAB beschlossen hat. Die Regeln sind mit ihrer Veröffentlichung im Bundesarbeitsblatt maßgebend.
Sämtliche aktuellen RAB sind auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu finden.