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Rechtsberatung für Architekten

Erstmalig ist es möglich, dass ein Fazit über die Rechtsberatung seitens der Justitiare und Rechtsanwälte Dirk Weber und Klaus Müller in der Architektenkammer Thüringen gezogen werden kann.

Im Zeitraum von Anfang Januar bis Mitte November 2001 haben RA Weber und RA Müller die Kammermitglieder 287 x rechtlich beraten. Dabei ging es in 161 Fällen um eine erste rechtliche Beratung in Fragen des Rechtsverhältnisses zum Auftraggeber (Architektenvertrag). Streitig waren hier in gut 2/3 der Fälle Klauseln aus dem Architektenvertrag oder das danach abzurechnende Honorar. Das übrige Drittel betraf, zu weitgehend gleichen Teilen, Fragen der Vergabe, der Haftung, des Urheberschutzes.

Bei 59 Anfragen ging es um das Architektengesetz, die Satzung und Ordnungen der Architektenkammer Thüringen. Im Mittelpunkt stand hierbei Werbung für das Architekturbüro als Fragekomplex.

43 Anfragen bezogen sich auf die Existenzgründung, den Gesellschaftsvertrag und Arbeitsverhältnisse mit Mitgliedern.

Des weiteren gab es noch 24 Anfragen im Verhältnis zu anderen Behörden. Dabei standen Anfragen zum öffentlichen Baurecht im Vordergrund. Daneben ging es auch um Fördergelder. Zahlreiche Anfragen Dritter an die Kammer sind bearbeitet worden, das waren zum Beispiel 10 Anzeigen von Honorar- und Vergaberechtsverstößen, wo die Justitiare rechtliche Stellungnahmen im Auftrag der Kammer bezogen. Eine Verfolgung des Verstoßes wird dann ausgeschlossen, wenn die Anzeigen anonym oder mit der ausdrücklichen Bitte um eine bloße Stellungnahme und keine Verfolgung ergingen. Hierbei appellieren wir an die Vertreter der Kammer, dass nur dann Rechtsverfolgung erfolgen kann, wenn uns Dokumentationen zu Verstößen schriftlich vorliegen.

Ein Schwerpunkt der Rechtsberatung in diesem Jahr ist die Verfolgung von 150 Verstöße gegen das Berufsrecht gewesen. Dabei stand der Schutz der Berufsbezeichnungen im Vordergrund.

Die Mehrzahl der Verstöße konnte beendet werden. Es gab in der Folge fast 20 Eintragungsverfahren, von denen inzwischen 15, zumeist erfolgreich, abgeschlossen sind. In der Mehrzahl ging es hier um die Eintragung von Berufsgesellschaften.

Darüber hinaus wurden 90 Fälle von unlauterer Verwendung der Berufsbezeichnung, in einem Fall um einen Honorarverstoß und in 2 Fällen um Vergabeverstöße geahndet. Ca. 70 % dieser Fälle wurden bisher erfolgreich für die Kammer abgeschlossen. Davon wurden 2/3 im Wege einer Unterwerfungserklärung, ein 1/3 im Wege eines Vergleichs und in 4 Fällen wurde die Sache erfolgreich gerichtlich für die Kammer beendet.

Die Beratung der Rechtsanwälte für die Mitglieder wird intensiv genutzt, wie aus den Zahlen hervorgeht. Der Rechtsberatung für die Mitglieder und für die Kammer wird auch im Jahr 2002 in der gegenwärtigen Form und im Umfang (montags und dienstags von 09.00 - 16.00 Uhr) aufrechterhalten bleiben.

veröffentlicht am 18.12.2001 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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