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Reisekosten- und Entschädigungsordnung 2004

Beschluss vom 28.11.2003

Die Vertreterversammlung der AKT beschloss am 28.11.2003 folgende Reisekosten- und Entschädigungsordnung:

  1. Grundlage für die Reisekostenerstattung und die pauschale Erstattung der Verpflegungsmehraufwendungen bilden die jeweils steuerfrei erstattungsfähigen Höchstsätze.
  2. Diese Ordnung gilt für ehrenamtlich tätige Mitglieder des Vorstandes, der Vertreterversammlung, der Ausschüsse der Architektenkammer Thüringen und bestätigten Arbeitsgruppen sowie für die Angestellten der Geschäftsstelle der AK Thüringen, sofern diese im Auftrag der Architektenkammer Dienstreisen vornehmen.
  3. Reisekostenerstattung
    Bei Dienstreisen sind in nachgewiesener Höhe steuerfrei erstattungsfähig:
    • bei Pkw/ Motorrad 0,30 Є/km
    • je Mitfahrer 0,02 Є/km
    • öffentliche Verkehrsmittel
  4. Verpflegungsmehraufwendungen
    Der steuerfreie Ersatz von Verpflegungsmehraufwendungen erfolgt nicht auf Nachweis, sondern nur pauschal. Erstattungssätze für die Dauer der Auswärtstätigkeit:
    • weniger als 14 Stunden, mindestens 8 Stunden 6,– Є
    • weniger als 24 Stunden, mindestens 14 Stunden 12,– Є
    • ab 24 Stunden 24,– Є
  5. Kosten für Unterkunft
    Die Kosten für Unterkunft während einer Dienstreise können in voller Höhe steuerfrei ersetzt werden. Hierzu muß der Nachweis durch die Rechnung des Hotels, Gasthofes usw. erbracht werden. Liegen solche Belege nicht vor, so können die Unterkunftskosten pauschal ersetzt werden. Der Pauschalbetrag beläuft sich auf 20,– Є
  6. Sitzungsgelder
    Als Entschädigung für Sitzungen erhalten Mitglieder der Vertreterversammlung, der Ausschüsse und der Arbeitsgruppen der Architektenkammer Thüringen folgende Sätze:
      Sitzungsdauer
    • bis 4 Stunden 25,– Є
    • bis 6 Stunden 40,– Є
    • bis 8 Stunden 60,– Є
    • über 8 Stunden 75,– Є
    Die Sitzungsdauer richtet sich nach protokollarischer Aufnahme. Die Gesamtzeit umschließt außerdem die übliche Regelfahrzeit.
  7. Aufwandsentschädigungen
    Eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung für alle Tätigkeiten im Rahmen ihres Ehrenamtes in der Architektenkammer Thüringen bei den Vorstandssitzungen sowie für Tätigkeiten auf Landes-, Bundes- und Europaebene erhalten:
    • Präsident 1200,– Є
    • Vizepräsidenten 750,– Є
    • Vorstand 250,– Є
  8. Inkrafttreten
    Die Reisekosten- und Entschädigungsordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung der Genehmigung im Thüringer Staatsanzeiger und des Wortlautes im Deutschen Architektenblatt in Kraft.

    Hartmut Strube
    Präsident

veröffentlicht am 16.12.2003 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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