Reisekosten- und Entschädigungsordnung 2001
Beschluss vom 30.03.2001
Die Vertreterversammlung der AKT beschloß am 30.03.2001 folgende Reisekosten- und Entschädigungsordnung:
- Grundlage für die Reisekostenerstattung und die pauschale Erstattung der Verpflegungsmehraufwendungen bilden die jeweils steuerfrei erstattungsfähigen Höchstsätze
- Diese Ordnung gilt für ehrenamtlich tätige Mitglieder des Vorstandes, der Vertreterversammlung, der Ausschüsse der Architektenkammer Thüringen und bestätigten Arbeitsgruppen sowie für die Angestellten der Geschäftsstelle der AK Thüringen, sofern diese im Auftrag der Architektenkammer Dienstreisen vornehmen.
- Reisekostenerstattung
Bei Dienstreisen sind in nachgewiesener Höhe steuerfrei erstattungsfähig:- bei Pkw 0,58 DM / km
- je Mitfahrer 0,03 DM / km
- öffentliche Verkehrsmittel
- bei Pkw 0,58 DM / km
- Verpflegungsmehraufwendungen
Der steuerfreie Ersatz von Verpflegungsmehraufwendungen erfolgt nicht auf Nachweis, sondern nur pauschal. Erstattungssätze für die Dauer der Auswärtstätigkeit:- weniger als 14 Stunden, mindestens 8 Stunden 10,- DM
- weniger als 24 Stunden, mindestens 14 Stunden 20,- DM
- ab 24 Stunden 46,- DM
- weniger als 14 Stunden, mindestens 8 Stunden 10,- DM
- Kosten für Unterkunft
Die Kosten für Unterkunft während einer Dienstreise können in voller Höhe steuerfrei ersetzt werden. Hierzu muß der Nachweis durch die Rechnung des Hotels, Gasthofes usw. erbracht werden. Liegen solche Belege nicht vor, so können die Unterkunftskosten pauschal ersetzt werden. Der Pauschalbetrag beläuft sich auf 39,00 DM
- Sitzungsgelder
Als Entschädigung für Sitzungen erhalten Mitglieder der Vertreterversammlung, der Ausschüsse und der Arbeitsgruppen der Architektenkammer Thüringen folgende Sätze:- Bis 4 Stunden 50,00 DM
- Bis 6 Stunden 80,00 DM
- Bis 8 Stunden 120,00 DM
- Über 8 Stunden 150,00 DM
- Bis 4 Stunden 50,00 DM
- Aufwandsentschädigungen
Eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung für alle Tätigkeiten im Rahmen ihres Ehrenamtes in der Architektenkammer Thüringen (auf Landes-, Bundes- und Europaebene) erhalten:- Präsident 2000,- DM
- Vizepräsidenten 1500,- DM
- Vorstand 500,- DM
- Präsident 2000,- DM
- Inkrafttreten
Die Reisekosten- und Entschädigungsordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung der Genehmigung im Thüringer Staatsanzeiger und des Wortlautes im Deutschen Architektenblatt in Kraft.
Hartmut Strube, Präsident
Genehmigt mit Bescheid des Thüringer Innenministeriums vom 05.07.2001.