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Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge

Das Thüringer Wirtschaftsministerium wird die Richtlinie zur Mittelstandsförderung und Berücksichtigung freier Berufe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auch in diesem Jahr fortsetzen. Eingeschlossen darin sind die Festlegungen der neuen Vergabeverordnung des Bundes. Die Architektenkammer fordert die Einbeziehung der kommunalen Auftraggeber, der Unternehmen, an denen die Gebietskörperschaften beteiligt sind, das sind die Landesgesellschaften und kommunalen Gesellschaften in Form einer GmbH sowie die Einbeziehung der Zuwendungsempfänger in die Richtlinie. Weiterhin sollen bei der Vergabe die Regelungen aus der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) auch für Aufträge unterhalb des EG-Schwellenwertes von 200.000 EURO angewendet werden. Für die Kammer sind dabei maßgeblich die Grundsätze der Vergabe wie Transparenz und Gleichbehandlung sowie die Einbeziehung von kleineren Büros und Berufsanfängern. Die AKT lehnt die Funktionalausschreibungen und die Vergabe an Generalübernehmer ab und fordert die Trennung der Vergabe von Planung und Ausführung.

veröffentlicht am 06.02.2001 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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