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Stellen Sie sich zur Wahl! Wählen Sie Ihre Vertretung!

Wahl der Vertreterversammlung für die Legislatur 2023—2028

Kammerwahl 2023, Bild: AKT

Alle Mitglieder werden aufgerufen, von ihrem aktiven und passiven Wahlrecht Gebrauch zu machen und sich als Kandidatin bzw. Kandidat für die Wahl der Vertreterversammlung aufstellen zu lassen, um die Geschicke des Berufsstandes mitzugestalten.

Der Wahlvorstand erstellt auf Grundlage der vom Eintragungsausschuss vorgenommenen Eintragungen für jeden Wahlbezirk ein Wählerverzeichnis. Die Wählerverzeichnisse liegen vom 27.02.2023 bis zum 27.03.2023 zusammen mit der Wahlordnung und der Wahlbekanntmachung zur Einsicht bei den Kammergruppenvorsitzenden (Anschriften und Kontaktdaten gemäß Anlage 2 der im DAB Ost 12/2022 veröffentlichten und beigefügten Wahlbekanntmachung) sowie in der Geschäftsstelle der Architektenkammer aus und sind auf der Internetseite im Mitgliederbereich eingestellt.

Stellen Sie in den Wählerverzeichnissen Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten fest, können Sie während der Dauer der Auslegung des Wählerverzeichnisses beim Wahlvorstand schriftlich Einspruch einlegen. Der Einspruch ist zu begründen.

Alle in ein Wählerverzeichnis eingetragenen Mitglieder können zur Wahl der Vertreterversammlung vorgeschlagen werden (von sich selbst oder einem anderen Mitglied).

Der Wahlvorschlag muss dabei unter Verwendung des im DAB Ost 12/2022 veröffentlichten Wahlvorschlagsformulars die Vorgaben gemäß Ziffer IV. der Wahlbekanntmachung einhalten. Wahlvorschlagsformulare liegen auch vom 27.02.2023 bis 27.03.2023 bei den Kammergruppenvorsitzenden sowie in der Geschäftsstelle der Architektenkammer aus. Außerdem steht es auf der Internetseite der Architektenkammer zum Download bereit und ist dieser Meldung beigefügt.

Achten Sie bitte vor Einreichung des Wahlvorschlagsformulars beim Wahlvorstand darauf, dass

  • die Angaben zum Kandidaten/ zur Kandidatin vollständig sind und dessen/deren schriftliche Einwilligungserklärung vorliegt,
  • fünf Wahlberechtigte desselben Wahlbezirks wie der Kandidat/ die Kandidatin den Wahlvorschlag unterstützen (wichtig: Unterschriften im Original!)

Wahlvorschläge müssen spätestens am 27.03.2023 schriftlich (im Original und nicht per Fax /nicht per E-Mail) beim Wahlvorstand eingehen.

Auf dem Wahlvorschlagsformular wird dem Kandidaten/ der Kandidatin zusätzlich die Möglichkeit gegeben, mit einem kurzen Statement (max. 1000 Zeichen) zu begründen, warum er/sie sich zur Wahl stellt. Auch besteht die Möglichkeit, ein Porträtfoto einzureichen. Die Angaben sind freiwillig und werden auf der Internetseite der Architektenkammer veröffentlicht. Kandidat*innen schicken ihr Statement und das Foto (im Seitenverhältnis 1:1) bitte ebenfalls bis spätestens 27.03.2023 an folgende E-Mail-Adresse: wahl@architekten-thueringen.de.

Auf Grundlage der eingereichten Wahlvorschläge erstellt der Wahlvorstand getrennt nach Wahlbezirken Wahlvorschlagslisten mit den Kandidatinnen und Kandidaten und veröffentlicht diese spätestens zwei Wochen vor der Wahl auf der Internetseite der Architektenkammer. Außerdem werden die Wahlvorschlagslisten zur Einsicht bei den Kammergruppenvorsitzenden ausgelegt. Neben der Wahlvorschlagsliste des eigenen Wahlbezirks liegen bei allen Kammergruppenvorsitzenden auch die Wahlvorschlagslisten der Wahlbezirke Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung aus.

Nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses wählen die Vertreterinnen und Vertreter Im Rahmen der konstituierenden Vertreterversammlung den Vorstand, dem neben dem Präsidenten bzw. der Präsidentin zwei Vizepräsident*innen sowie sechs weitere Mitglieder angehören werden.

Themenseite zur Kammerwahl 2023 (mit Zeitplan):
www.architekten-thueringen.de/mitglieder/wahl/

veröffentlicht am 16.01.2023 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Kammergremien, Berufspolitik / Kammerarbeit

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