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Strube: Rede zum Neujahrsempfang der AK Thüringen

Demografische Entwicklung: Chancen und Grenzen im Stadtumbau

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrte Frau Vizepräsidentin des Thüringer Landtages,
sehr geehrte Landtagsabgeordnete,
sehr geehrte Fraktionsvorsitzende,
sehr geehrte Vertreter der Parteien, Verbände, Kammern und Hochschulen,
sehr geehrte Bürgermeister und Vertreter der Thüringer Kommunen und Landkreise, Landes- und kommunaler Gesellschaften,
sehr geehrte Kammerpräsidenten und Verbandspräsidenten,
sehr geehrte Vertreter der Thüringer Ministerien, der Bundeswehr,
sehr geehrte Unternehmer und Freiberufler,
sehr geehrte Medienvertreter
sehr geehrte Architektinnen und Architekten,

seien Sie herzlich willkommen zum Neujahrsempfang der Architektenkammer Thüringen.
Ich wünsche Ihnen allen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr. Ich hoffe, das sich Ihre individuellen positiven Erwartungen erfüllen, das 2005 ein erfolgreiches Jahr für Sie wird.

Das letzte Jahr endete leider mit der entsetzlichen Naturkatastrophe in Südostasien. Ich möchte an dieser Stelle der unzähligen Opfer gedenken. Die umfassende internationale Hilfe und spürbare Betroffenheit und Solidarität der Menschen der ganzen Welt ist Trost und Hoffnung für die Zukunft zugleich. Ich bin mir sicher, dass auch Architekten insbesondere bei der Beseitigung der Schäden und bei dem notwendigen Wiederaufbau einen selbstlosen Beitrag leisten werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die vergangenen 15 Jahre Bautätigkeit im Bereich Neubau, Umbau, Modernisierung und Freianlagengestaltung haben das Bild der Thüringer Städte und Dörfer trotz des erkennbar weiter hohen Sanierungsbedarfes enorm positiv verändert. Die Thüringer Architekten und Stadtplaner waren daran maßgeblich beteiligt. Herausragende Beispiele dafür sind besonders die mit dem Thüringer Staatspreis für Architektur und Städtebau 2004 und dem Landschaftsarchitekturpreis des vergangenen Jahres ausgezeichneten Bauaufgaben aber auch alle anderen im Ergebnis von Wettbewerbs- und Vergabeverfahren realisierten Bauaufgaben. Die Architektur in Thüringen hat international Aufmerksamkeit erzeugt. Besonders hervorzuheben ist das 1. Programm zur Sanierung und zum Umbau von Typenschulen, das Neue Bauen am Horn und der Stadtumbau in Leinefelde, der im letzten Jahr in Prag mit dem Europäischen Städtebaupreis ausgezeichnet wurde. Wir sind stolz, dass an all diesen preisgekrönten Bauaufgaben Architekten aus Thüringen maßgeblich beteiligt waren.
Das begonnene Jahr 2005 wird allerdings für die Baubranche in Thüringen erneut ein sehr schweres Jahr. Die Haushalte sind auf landes- und kommunaler Ebene insbesondere im Investitionsbereich gekürzt worden, private Investitionen sind weiter deutlich rückläufig, Bauabsichten sind in die Zukunft verschoben.

In der Folge werden wir künftig leider weiter einen schmerzhaften Prozess der Strukturanpassung in den Architekturbüros erleben müssen. Der Rückgang der Beschäftigtenzahlen und der Bürogrößen ist deutlich wahrnehmbar, der Rückgang der vertraglich-gebundenen Aufträge für die Büros mit derzeit 4,3 Monaten sank gegenüber dem letzten Jahr um ein halbes Jahr und fast jedes zweite Büro betrachtet seine konjunkturelle Situation gegenwärtig als schlecht bis sehr schlecht. Erfreulich ist nur, dass sich die Zahlungsmoral der öffentlichen Auftraggeber, sofern sie noch Aufträge erteilen, insgesamt positiv darstellt. Auch die Zahlungsmoral der Kommunen und Landkreise wird von zwei Dritteln der Architekten positiv beurteilt.
Vom sinkenden Auftragsvolumen der Büros sind zur Zeit nur noch 36% öffentliche Aufträge. Dieser Sachverhalt ist eine Widerspiegelung der nachlassenden Investitionstätigkeit des Landes und der Kommunen. Der weitere Rückgang der Bautätigkeit wird auch in diesem Jahr wieder Arbeitsplätze kosten. Eine Trendwende ist nicht in Sicht. Fehlende Planungssicherheit und damit Probleme für Büros ergaben sich vor allem aus der Haushaltssperre des letzten Jahres.
Aufträge aus anderen Bundesländern für Thüringer Büros sind so gering, dass sie die Situation nur unwesentlich verbessern. Beim Export von technischen Dienstleistungen in das Ausland gab es erste Erfolge für einige wenige Büros. In der Regel ist aus wirtschaftlichen Gründen bei Ausweitung der Auslandstätigkeit eine Verlagerung der Planungsarbeit in Niederlassungen im Ausland verbunden, so dass sich positive Effekte für den Thüringer Arbeitsmarkt in Grenzen halten. Selbstverständlich beurteilen wir positiv, dass Thüringer Architekten in China, Russland, in den EU-Beitrittsländern und in den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig sind. Die Büros brauchen jedoch zu Hause die ausreichende wirtschaftliche Stabilität und Eigenkapitalsbasis aus Inlandsaufträgen, die das Engagement im Export mit den nötigen Vorleistungen überhaupt erst ermöglicht.

Thüringer Bauordnung
Im vergangenen Jahr ist die neue Thüringer Bauordnung in Kraft getreten. Beide Kammern, die Ingenieur- und die Architektenkammer, haben die Eintragung und Listenführung der qualifizierten Architekten und Ingenieure für die erforderlichen bautechnischen Nachweise übernommen und diese neue Aufgabe erfolgreich umgesetzt. Die Übertragung dieser bisher hoheitlichen Aufgaben auf die Kammern ist damit erfolgreich abgeschlossen. Die neue Thüringer Bauordnung überträgt mehr Verantwortung auf den Bauherren und seinen Entwurfsverfasser und Fachplaner und unterstützt damit den positiven Trend in Richtung Verwaltungsmodernisierung und Deregulierung.

Thüringer Architektengesetz
Für dieses Jahr steht die Novellierung des Thüringer Architektengesetzes und des Ingenieurkammergesetzes als Artikelgesetz an. Die Vertreterversammlung der Architektenkammer Thüringen hat zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzes und zur Qualitätssicherung in der Planung mehrheitlich beschlossen, eine Nachweispflicht zur Fort- und Weiterbildung gegenüber der Architektenkammer Thüringen mit Beginn diesen Jahres einzuführen, die im Architektengesetz verankert werden soll. Wir erwarten darüber hinaus mit dem neuen Thüringer Architektengesetz eine Harmonisierung des Landesgesetzes auf der Grundlage des Musterarchitektengesetzes, eine Stärkung der Architektenkammer als Berufsstands- und Wirtschaftskammer sowie einen gesetzlichen Rahmen für die Öffnung zur Führung der Berufsbezeichnung innerhalb aller Gesellschaftsformen. Natürlich erwarten wir auch, dass es im Freistaat Thüringen weiter eine klare Trennung und Differenzierung entsprechend der Ausbildung und der Fachkenntnisse in der Listenführung der geschützten Berufsbezeichnungen gibt. Beispielhaft nenne ich die Stadtplanerliste. Wir brauchen für alle Auftraggeber und Bauherren im Sinne des Verbraucherschutzes eine klare gesetzliche Regelung zum Schutz der jeweiligen Berufsbezeichnung.

Stadtumbau Thüringen
In Vorausschau auf demographische Veränderungen verbunden mit durch Arbeitsplatzmangel ausgelösten Abwanderungsbewegungen ist mit dem Stadtumbauprogramm in Thüringen ein Prozess begonnen worden, der sich zwischen visionärer Euphorie und finanzieller Ernüchterung bewegt. Wir erwarten nun, dass der Teil „Aufwertung“ des Stadtumbauprogramms mehr in den Mittelpunkt gerückt wird. Das Innenstadtstabilisierungsprogramm des Freistaates ist aus unserer Sicht ein positiver Ansatz zur Gewährleistung der erforderlichen Qualität des Bauens und Schaffung zeitgemäßer Wohnformen in den Innenstädten. Die Ideen von Architekten sind dazu mehr gefragt, denn je. Für die Revitalisierung der Innenstädte sind komplexe Nutzungen mit Handel und Dienstleistung, Gewerbe, Freizeit und Wohnen gefragt. Dem muss auch das Programm des Bauministeriums „Genial-Zentral“ entsprechen. Die pauschale geplante Kürzung oder Streichung der Eigenheimzulage und der Investitionszulage Bau wird weniger private Investitionen in den Sanierungsgebieten oder Innenstädten zur Folge haben. Die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum auch als Altersvorsorge wird damit erschwert. Notwendig ist in unserem Freistaat Thüringen eine intensive spürbare Verzahnung des Stadtumbauprozesses mit den Stadt- und Marketingkonzepten der Kommunen sowie eine Entwicklung des ländlichen Raumes unter Berücksichtigung einer Stadt-/Landbeziehung. Mit der Haushaltssperre 2004 und den Nullrunden für 2005 im Planungsbereich wird allerdings eine Stimulierung von Wirtschaftskreisläufen in Thüringen nicht erreicht. Insbesondere das Investitionsklima in den Kommunen benötigte dringend eine Innovationsoffensive. Der vorhandene Rahmen des Baugesetzbuches mit der Möglichkeit einer vereinfachten Bauleitplanung bietet eine Flexibilität, die zu wenig genutzt wird, benötigt mehr Entscheidungsfreudigkeit und Verantwortungsübernahme in den Kommunen, um sinnvolle Investitionen besser zu befördern und zu beschleunigen.

Staat und Wirtschaft
Mit Interesse verfolgen wir die Bemühungen der Landesregierung um eine der Verwaltungsmodernisierung im Freistaat Thüringen. Rückentwicklung z. B. der Landesgesellschaften auf Kernkompetenzen, Privatisierung, nicht Scheinprivatisierung von Tätigkeiten, die in die private Wirtschaft gehören und fachkundige partnerschaftliche Wahrnehmung von hoheitlichen Kontrollaufgaben in erkennbaren Fristen ist für uns der richtige Weg zum Abbau der Staatsquote, Deregulierung und Beschleunigung der Investitionen.

Vergabe und Förderung
Die neue Vergabeform Public Private Partnership im öffentlichen Auftragswesen, die jetzt verstärkt im Landesbau sowie im kommunalen Bereich genutzt werden soll, kann bei sinnvoller Anwendung ein positiver Ansatz zur Stärkung der Investitionsquote der öffentlichen Hand durch Einschaltung der privaten Wirtschaft sein. Public Private Partnership muss aber auch mittelsstandsfreundlich gestaltet werden und darf nicht zum ruinösen Wettbewerb für die beteiligten Architekten und Ingenieure ausufern, wie erste Beispiele in Schleiz und Eisenach zeigen. Wir begrüßen, dass die Architektenkammer Thüringen in die Vorarbeit der PPP-Arbeitsgruppe des Thüringer Bauministeriums einbezogen wird. Wir bieten dazu auch weiter unsere Partnerschaft bei der Entwicklung von Pilotprojekten an. Die bisher gute Zusammenarbeit zwischen Ministerium und Kammer für die Gewährleistung von Transparenz und Gleichbehandlung bei den VOF-Verfahren nach dem Thüringer Modell sollte aus unserer Sicht auch auf die Vorbereitung und Organisation von PPP- Vorhaben ausgedehnt werden.

Das Vergaberecht in Deutschland wird mit der Zusammenlegung der Verdingungsordnungen zu einer Vergabeverordnung zukünftig vereinfacht, transparenter und wettbewerbsfreundlicher gestaltet. Hierbei gilt es aber auch Augenmaß zu bewahren, um die nötige Mittelstandsfreundlichkeit zu gewährleisten. Für uns bleibt die Trennung von Planung und Ausführung ein wesentliches Kriterium. Die Einführung des Verhandlungsverfahrens und des Wettbewerbes als Regelverfahren ist dazu Vorraussetzung. Die Ermessensspielräume für den Auftraggeber dürfen im Vergabewesen nicht verwässert werden, sie müssen objektiv und fair bleiben. Nicht geeignet für freiberufliche Leistungen ist der wettbewerbliche Dialog, der elektronische Katalog oder die elektronische Auktion. Wir fordern grundsätzlich, dass die Honorierung der Planungsleistungen im Zusammenhang mit Vergabeverfahren angemessen erfolgt.

Bürofinanzierung
Für den Erhalt der Strukturen der wirtschaftsnahen technischen Dienstleister und damit auch der Architekten ist es dringend erforderlich, dass die kreditfinanzierten Förderprogramme – wie das „Thüringen-Kapital“, aber auch die Darlehens- und Liquiditätshilfen, auf die Berufsgruppen der Architekten und Ingenieure besser zugeschnitten werden. Aufgrund der konjunkturellen Schwankungen kann kein Dienstleistender heute eine Eigenkapitalaufstockung für einen kurzfristigen Auftrag verantworten, die z. B. bei hohen Zinsen zwingend 10 Jahre tilgungsfrei gestellt ist. Was wir brauchen, sind flexible projektbezogene Förderinstrumente, die wir zur Zeit mit der Thüringer Aufbaubank beraten.

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Der gegenwärtige Blick der Europäischen Kommission auf die verbindlichen Preisregelungen in den einzelnen EU-Staaten bezieht auch die Regelungen für Planer und damit auch Architekten ein. Die Bemühungen des Bundeswirtschaftsministers zur Abschaffung der HOAI, der wichtigsten Grundlager zum Erhalt der Strukturen und der Freiberuflichkeit des Berufsstandes konnten abgewehrt werden. Die HOAI bleibt also vorerst erhalten. Wir begrüßen nach wie vor die Ansätze zu einer Novellierung und Vereinfachung der HOAI. Der Honorarordnung darf jedoch nicht der verbindliche Charakter verloren gehen. Wir benötigen eine verbindliche Regelung der Mindestsätze, um einen ausreichenden Qualitätswettbewerb zu gewährleisten. Gerade mit der in den letzten Jahren begonnenen Liberalisierung des Bauordnungsrechts erhalten die Entwurfsverfasser eine wesentlich größere Verantwortung für die Einhaltung des öffentlichen Baurechts. Sie übernehmen damit diese gestiegene Verantwortung für ihre Bauherren und haften dafür. Schon aus diesem Grund ist eine Absicherung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Architekten auch im Sinne des Verbraucherschutzes und der Interessen der Allgemeinheit

Baukultur
Zur Förderung der Baukultur im Freistaat Thüringen wurde – wie Sie wissen – durch Initiative der Architektenkammer die StiftungBaukultur in Thüringen gegründet. Wir hoffen weiter auf eine projektbezogene Unterstützung der Stiftungszwecke durch die Landesregierung. Die StiftungBaukultur selbst ist besonders im Bereich der Vorbereitung der Dorferneuerung, in der Entwicklung des ländlichen Raumes mit ihrem aktiven Wirken eine Erfolgsstory. Das Thüringer Landwirtschaftsministerium, die Ämter für Landentwicklung und auch die StiftungBaukultur können stolz sein, dass mit den Schulen der Dorferneuerung eine intensive Bürgerbeteiligung in der Dorferneuerung gefördert wurde.

Wir haben an alle Fraktionen der Thüringer Parteien die Bitte herangetragen, dass alle zwei Jahre im Thüringer Landtag ein Bericht zur Lage der Baukultur, zum Stadtumbau und zur Entwicklung des ländlichen Raumes im Freistaat Thüringen gefordert wird und diesbezüglich eine große Anfrage an die Landesregierung gestellt wird.
Die Ausstellungen der StiftungBaukultur des letzten Jahres wie zum Beispiel „Erfurt am Wasser“ , „Neue Architektur Thüringen“ und „Sanierung von Typenschulen“ waren von hohem öffentlichen Interesse begleitet. Die breiten Diskussionen in den begleitenden Foren zeigten das Interesse der Bürger an den Visionen der Architekten. Auch die Reflektion auf den Staatspreis für Architektur und Städtebau 2004 und den Landschaftsarchitekturpreis des letzten Jahres, die Verleihung des Europäischen Städtebaupreises, der Bauherrenpreise, des Zukunftspreises Wohnen zeugen von einer deutlich spürbaren internationalen und nationalen Wahrnehmung der Architekturlandschaft im Freistaat Thüringen. Thüringen wurde in der deutschen Architekturszene zu einem Vorzeigeland. Darauf sind wir stolz. Wichtig ist uns für die Wahrnehmung von Architektur in der Öffentlichkeit besonders auch unsere jährliche Veranstaltungsreihe „architektouren“. Ich lade Sie schon heute thüringenweit für das letzte Juni-Wochenende zu architektouren 2005 ein.

Zusammenarbeit der mdr-Länder
Zusammenarbeit bei gleicher Interessenlage spart Aufwand und macht stärker. Aus diesem Grund gibt es seit 2004 eine intensive Zusammenarbeit der Architektenkammern von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Kompetenzen werden gebündelt, die Öffentlichkeitsarbeit koordiniert und gemeinsam der jährliche Architektentag gestaltet. Gemeinsame Publikationen werden herausgebracht und Beratungs- und Serviceangebote miteinander verzahnt. Ein Beispiel war der 1. Mitteldeutsche Architektentag zum Bauen in der Innenstadt in Erfurt. Weiterhin ist die Vorlage eines mdr-Architektengesetzes zu nennen, in dem die gesetzlichen Grundlagen für alle drei Länder zum Architektenrecht abgestimmt vorliegen. Diese Aktivitäten sind für uns Harmonisierungsansätze und Deregulierungsbestrebungen für die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Wir Architekten gehen hier mit einem positiven Beispiel voraus.

Landesentwicklung
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
Thüringen steht aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation, der einsetzenden demografischen Entwicklung und der vorhandenen Dichte von Verwaltung und Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben vor akutem Handlungsbedarf. Die Verwaltung ist so zu modernisieren, dass alle Bürger notwendige einschneidenden Veränderungen begreifen und akzeptieren, die damit verbundenen notwendige Sparmaßnahmen mit tragen und positiv bewerten. Wir erwarten die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes, wir erwarten eine nachhaltige Verwaltungsmodernisierung auch zur Beförderung von Investitionen mit Bündelung von Fachkompetenz, mit räumlicher Konzentration und schneller zielorientierter fachlicher Begleitung und Abwägung von Interessen beim Planen und Bauen.

Es gibt vieles zu tun, bei dem die Kreativität, der Ideenreichtum von Architekten benötigt wird. Auf uns Thüringer Architekten können Sie weiter zählen. Ich wünsche Ihnen und uns den nötigen Optimismus und das nötige Glück für das neue Jahr. Ich danke Ihnen allen für Ihr Kommen und Ihre Aufmerksamkeit.

Danken möchte ich auch dem Hausherren des Kaisersaals, Herrn Kindervater und seinen Mitarbeitern für die Gastfreundschaft sowie Herrn Jürgen Hoffmann für die musikalische Begleitung.
Das Wort übergebe ich nun dem Thüringer Ministerpräsidenten Herrn Dieter Althaus für das Grußwort der Landesregierung. Im Anschluss spricht zu uns der neu gewählte Präsident der Bundesarchitektenkammer Herr Prof. Arno Sieghart Schmidt.

Hartmut Strube, Präsident

veröffentlicht am 17.01.2005 von Birgit Kohlhaas · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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