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Versorgungswerk: Rentenanhebung

Vertreterversammlung beschloss: Rentenanhebung für 2002 um 2,25 %

Die vierte Vertreterversammlung der 2. Wahlperiode des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen bestätigte den Jahresabschluß 2001 und beschloß u.a. eine weitere Dynamisierung aller laufenden Renten per 31.12.2002.

Nach der Entlastung des Verwaltungsausschusses zum Jahresabschluß 2001 konstituierte sich die neue Vertreterversammlung und wählte die Mitglieder des Verwaltungsausschusses für die kommende Legislaturperiode.

Die beschlossenen Satzungsänderungen werden nach ihrer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden (Rechts- und Versicherungsaufsicht) im DAB veröffentlicht werden.

I. Zum Jahresabschluß 2001

Der Vertreterversammlung wurden die wichtigsten Positionen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Lagebericht 2001 erläutert:

In Vertretung für Herrn Dr. Heide, Wirtschaftsprüfer der ST Lincke & Rinke GmbH, sprach Herr Mau, Steuerberater, von einer weiterhin stabilen Entwicklung des Versorgungswerkes. Er schätzte ein, daß die Kapitalanlage im Jahr 2001 durch zahlreiche Käufe von Schuldscheindarlehn positiv beeinflußt wurde. Aufgrund der weiterhin starken Kursverluste am Aktienmarkt konnten allerdings 2001 nur geringe Ausschüttungen aus den Fonds vorgenommen werden. Abschreibungen auf die gemischten Spezialfonds sowie auf eine Inhaberschuldverschreibung zum Jahresultimo belasteten das Ergebnis des Jahresabschlusses zusätzlich.
Unter Berücksichtigung von versicherungsmathematischen, bilanztechnischen und Überlegungen zur Entwicklung des Kapitalmarktes wurde erstmalig für den Jahresabschluß 2001 die Neufassung des § 341 b Abs. 2 i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB angewendet, d.h., es wurde ein großer Teil der Verluste in den beiden gemischten Fonds als dauerhafte und ein geringerer Teil als kurzfristige Wertverluste eingestuft. Bei dieser Entscheidung war u.a. auch die Markteinschätzung zum Jahresende 2002 maßgebend, daß sich der Kapitalmarkt im 2. Halbjahr stabilisieren und sich leicht erholen würde.

Aus den o.a. Gründen lag die Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen, berechnet nach der Gesamtverbandsmethode, im Berichtsjahr bei 4,51% (Vorjahr 5,5%) und damit immer noch über dem des versicherungsmathematischen Gutachtens zugrunde liegenden rechnungsmäßigen Zinssatz von 4,0%.
Der Gesamtverwaltungskostensatz konnte mit 2,39 % im Geschäftsjahr 2001 annähernd stabil gehalten werden.

Im Ergebnis der Wirtschaftsprüfung, so Herr Mau, konnte die Testierung des Geschäftsberichtes 2001 ohne Einschränkungen vorgenommen werden.

Die Vertreterversammlung beschloß einstimmig die Feststellung des Jahresabschlusses nebst Lagebericht sowie die Entlastung des Verwaltungsausschusses für das Geschäftsjahr 2001.

Sowohl den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle als auch dem Wirtschaftsprüfer dankte Herr Dr. Köckeritz, Vorsitzender des Verwaltungsausschusses, für den erfolgreichen Abschluß des Geschäftsjahres 2001.

Herr Karras, Versicherungsmathematiker des Versorgungswerkes, erläuterte seine Berechnungen zur Deckungsrückstellung, Verlustrücklage und Überschußverwendung anhand des Geschäftsergebnisses 2001: Die Bestandsentwicklung ist erfreulich; die Entwicklung der Anzahl der Versorgungsempfänger liegt im Rahmen des versicherungsmathematischen Gutachtens.
Wenn allerdings der Bestand wächst, steigt auch im gleichen Umfang die Deckungsrückstellung. Im Geschäftsjahr 2001 konnte aufgrund der schlechten Zinsentwicklung am Kapitalmarkt die Deckungsrückstellung (Beiträge plus 4 %) nicht vollständig aus dem laufenden Überschuß gedeckt werden, so daß zur Absicherung der Deckungsrückstellung eine Mittelzuführung aus den verbliebenen Überschüssen der Vorjahre notwendig wurde. Dadurch konnten in diesem Geschäftsjahr auch keine Mittel der Verlustrücklage zugeführt werden.

In Anbetracht der wirtschaftlichen Situation empfahl Herr Karras eine Anhebung der Rentenzahlungen um 2,25 %. Die Rentenzahlungen sind primär anpassungswürdig im Gegensatz zu den aktiven Teilnehmern am Versorgungswerk. Deshalb sollte auf eine Dynamisierung der Rentenanwartschaften erstmalig verzichtet werden. Des weiteren empfahl er, den restlichen Überschuß als Rücklage für spätere Jahre für den Fall zu verwenden, daß die Rendite weiter auf niedrigem Niveau bleibt.

Die Vertreterversammlung faßte einstimmig folgende Beschlüsse:

1.Alle laufenden Renten des Versorgungswerkes werden mit Wirkung zum 01.01.2002 um 2,25 % erhöht.

2.Die verbleibenden Mittel aus der Rückstellung für satzungsgemäße Überschußbeteiligung sind für eine spätere Verwendung vorzusehen.

Auch Herrn Karras wurde der Dank für die gute versicherungsmathematische Betreuung und Begleitung des Versorgungswerkes ausgesprochen.

Einige statistische Angaben aus dem Jahresabschluß 2001

TeilnehmerstrukturSachsenThüringenSn-Anhaltgesamt
Teilnehmer gesamt1.3438173882.548
davon
Selbständige6353231581.116
Angestellte7084942301.432
untergliedert nach Geschlecht
Männer8024532451.500
Frauen5413641431.048


Bestand und Aufwendungen Versorgungsempfänger per 31.12.2001

Anzahl
Altersruhegeld63.320,9422
Berufsunfähigkeit60.621,839
Witwen-/ Witwerrente43.228,119
Waisenrente15.246,2112
Kindergeld4.200,789
Abfindungen0,000
Gesamt189.529,6561


Kapitalanlagen 2001

in Mio. €%
Aktien, Investmentanteile 35,52 53,2
Inhaberschuldverschreibung 8,99 13,5
Namensschuldverschreibung, Darlehen 21,45 32,1
Festgelder 0,76 1,1
Kapitalanlagen, gesamt 66,72 100,0
Erträge 2,86
Beiträge 2001, insgesamt 11,10
Bilanzsumme 68,63


Vorausschau auf den 31.12.2002
  • Eine Hochrechnung auf das gesamte Jahr 2002 läßt ein Gesamtvermögen von ca. 89,2 Mio. € erwarten.
  • Durch den Erwerb einer Immobilie und von Anteilen an einem Immobilien-Spezialfonds wird im laufenden Geschäftsjahr ein weiterer Beitrag zur Mischung und Streuung der Kapitalanlage in unserem Versorgungswerk geleistet. Es wurden und werden aber auch Wertpapiere in den Direktbestand gekauft und die Anteile in den gemischten Fonds erhöht.
  • Sollte es zum Jahresende zu einer Beruhigung der Märkte kommen, wird die Durchschnittsrendite des Versorgungswerkes voraussichtlich stabil bleiben.
  • Der Teilnehmerbestand wird auf ungefähr 2.740 steigen, wobei die wirtschaftliche Lage der Architekten keine erhebliche Steigerung der durchschnittlichen Beiträge nach sich ziehen wird.
  • Als Kosten für Investitionen fallen der Kauf eines Druckers und der Kauf eines Programms zur Datenübermittlung von DATEV für die Beiträge der angestellten Architekten an.

II. Konstituierung der neuen Vertreterversammlung

Herr Dr. Köckeritz dankte zunächst den Vertretern, die der neuen Vertreterversammlung nicht mehr zur Verfügung stehen, für ihre aktive Arbeit und Unterstützung in den Gremien des Versorgungswerkes.

Der neuen Vertreterversammlung, die ihre Arbeit ab 01.11.2002 für vier Jahre aufnimmt, gehören folgende gewählte und vom Vorstand der jeweiligen Architektenkammer berufene Vertreter an:

Architektenkammer Sachsen
  • Breuninger, Oliver, freischaffender Architekt,Dresden
  • Hübner, Barbara,freischaffende Architektin,Rammenau
  • Dr. Köckeritz, Walter,freischaffender Architekt,Dresden
  • Mundt, Jörg,angestellter Architekt, Plauen
  • Seelemann, Dirk,freischaffender Architekt,Leipzig
  • Stange, Hella,angestellte Architektin,Chemnitz

Architektenkammer Thüringen
  • Rämmler, Thomas, freischaffender Architekt, Weimar
  • Dr. Schneider, Lutz, freischaffender Architekt, Suhl
  • Ungnad, Birgit, angestellte Architektin, Blankenhain

Architektenkammer Sachsen-Anhalt
  • Münnich, Detlef, freischaffender Architekt, Dessau
  • Przyborowski, Burkhard, freischaffender Architekt, Magdeburg

In den Verwaltungsausschuß wurden folgende Teilnehmer des Versorgungswerkes gewählt:
  • Dr. Walter Köckeritz, Dresden
  • Dieter Matthes, Leipzig
  • Detlef Münnich, Dessau
  • Peter Rosenbaum, Oberlungwitz
  • Dr. Lutz Schneider, Suhl

Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses werden gemeinsam mit den Präsidenten der Architektenkammern (berufene Mitglieder des Verwaltungsausschusses) in ihrer ersten Sitzung am 13. November 2002 den Vorsitzenden wählen und die Arbeit für weitere 4 Jahre aufnehmen.

III. Satzungsänderungen beschlossen

Änderungen der Satzung wurden einerseits wegen einer Auflage der Rechtsaufsichtsbehörde vom 12.03.2002 - Aufnahme von Bestimmungen zur Wahl und Abwahl der Mitglieder des Verwaltungsausschusses - andererseits wegen des am 27.Juli 2002 in Kraft getretenen novellierten Sächsischen Architektengesetzes, notwendig und kamen zur Beschlußfassung:
  • Aufnahme von Festlegungen zur Wahl und Abwahl von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses (§ 6)
  • Neuregelung des Beginns der Pflichtteilnahme am Versorgungswerk (§ 12)
  • nicht mehr zum Ersten des auf die Eintragung in die Architektenliste folgenden Monats, sondern taggleich mit Aufnahme in die Architektenliste;
  • Teilnahme und Ende der Teilnahme von Absolventen (§§ 9,13).
G. Huck, Geschäftsführerin

veröffentlicht am 02.12.2002 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Versorgungswerk

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