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VgV-Leitfaden 2022 veröffentlicht

Praxisrelevante Empfehlungen und Grundlagen, um Vergabeverfahren qualifiziert durchzuführen

VgV-2022, Bild: BAK

Eine aktualisierte Fassung des VgV-Leitfadens wurde unter vgv-architekten.de eingestellt

Der von der Bundesarchitektenkammer (BAK) und Verbänden herausgegebene und mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund abgestimmte Leitfaden für die Vergabe von Architektenleistungen bietet praxisrelevante Empfehlungen und Grundlagen, um Vergabeverfahren qualifiziert durchzuführen.

Die unterzeichnenden Verbände plädieren dafür, dass sich öffentliche Auftraggeber sowie Architektinnen und Architekten gemeinsam ihrer Verantwortung für die Planung und Durchführung von Bauaufgaben stellen. Dieser Prozess beginnt bereits mit dem Vergabeverfahren – also mit der Suche des öffentlichen Auftraggebers nach der besten Lösung für eine anstehende Bauaufgabe und damit zugleich nach einem geeigneten Partner für den Auftraggeber.

Der Leitfaden beschreibt entsprechend der Vergabeverordnung (VgV) die Vergabe von Architektenleistungen oberhalb des Schwellenwerts (dieser beträgt für Planungsleistungen derzeit 215.000 Euro netto, bei Aufträgen von obersten und oberen Bundesbehörden 140.000 Euro netto) durch den öffentlichen Auftraggeber.

Zum Leitfaden und weiteren Informationen: http://vgv-architekten.de/

Über den angegebenen Link findet sich neben weiteren Dokumenten wie dem Leitfaden zur Vergabe unter dem Schwellenwert neu der Leitfaden für Partizipation in Vergabeverfahren, an dem die BAK ebenfalls mitgewirkt hat. Mit dem Leitfaden soll ein bundesweit einheitlicher Rahmen für Kommunen und die planenden Berufe zur regelkonformen Partizipation in Vergabeverfahren zur Verfügung gestellt werden. Dafür werden mögliche Varianten im bestehenden Verordnungsrahmen erläutert wie auch die Grenzen von Partizipation benannt.

veröffentlicht am 05.07.2022 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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