Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Vierfeldsporthalle Gera

Auslober

Stadtverwaltung Gera'

Vorprüfer

architektengemeinschaft nitschke + donath Weimar

Ergebnis

Preisträger


1. Preis: 50.000 DM
Schettler & Wittenberg Architekten,Weimar

2. Preis: 31.250 DM
P.A.L.O.M.A. Architekten, Weimar

3. Preis: 18.750 DM
ARGE Schmidt-Rossiwal, Gera; Walther, Großhesselohe;, München

Ankauf: 12.500 DM
Thoma Architekten, Zeulenroda

Ankauf: 12.500 DM
Beyer + Schubert Architekten, Berlin

Fachpreisrichter

  • Prof. Ulrich Coersmeier, Architekt, Köln / Leipzig (Vorsitzender)
  • Prof. Ulf Hestermann, Architekt, Erfurt
  • Klaus Sorger, Architekt, Gera
  • Prof. Walter Stamm-Teske, Architekt, Weimar

Beurteilung 1. Preis


Die Sporthalle ist optimal in Bezug auf das Areal und die westlichen Bestandsbauten situiert. Ein nutzungsmäßiges Zusammenwirken mit der Sheddachhalle ist gut denkbar, aber nicht zwingend. Der Mühlgraben wird zum Landschaftsbach mit Ausweitungen, begleitet von Großbäumen. Die Parkplätze sind richtig am verkehrs- und lärmintensivsten Ort angedacht. Über den südlichen Geländeteil sind die Aussagen zurückhaltend.
Die Sporthalle hat zwei klar getrennte Bereiche, im Erdgeschoss die Zuschauer und im Untergeschoss die Sportler. Diese Unterteilung spiegelt sich auch in der Eingangssituation wieder. Die Zugangsrichtung ist zu einseitig auf die "Neue Straße" gerichtet. (speziell die Sportlerrampe) Eine Zuwegung Richtung Westen wäre wünschenswert. Die interne Geschossverbindung ist minimal. Die funktionellen Abläufe sind grundsätzlich gut. Eine notwendige (wirtschaftliche) Flächenreduzierung ohne räumlichen Qualitätsverlust ist denkbar.
Der Entwurf zeigt eine inhaltlich angemessene Materialisierung und Farbgebung. Der hohe Glasanteil bedingt viele Verschattungseinrichtungen, die aber so, wie sie angedacht sind, eine gute Lichtregulierung ermöglichen. Der Innenraum der Sporthalle ist sowohl geteilt als auch addiert von angemessener Qualität.
Die dargestellte Konstruktion ist plausibel und wirtschaftlich vertretbar.Der Entwurf überzeugt durch seinen klaren Städtebau. Ein interessantes Übereinander von Sportlern und Zuschauern erlaubt ein offenes Haus. Das architektonische Erscheinungsbild ist eine Spur distanziert.

Beurteilung 2. Preis


Der vorliegende Entwurf stellt eine besonders eigenständige Arbeit dar, die die Sheddachhalle konsequent in die Planung einbezieht.
Die Sporthalle bildet mit der Sheddachhalle eine städtebauliche Insel in einer parkähnlichen Umgebung. Der Zugang zur Sporthalle erfolgt von der Straße "Am Sommerbad" durch die Sheddachhalle und Pergolen. Der zwischen Sport- und Sheddachhalle entstehende Platz wird durch die Verbindungspergolen begrenzt. Das Wechselspiel der Mühlgraben-Übergänge mit den Einblicken in den Wasserlauf gestalten den Platz abwechslungsreich. Die Anbindung an die Sporthalle sollte nachgebessert werden.
Die funktionelle Zuordnung in der Sporthalle ist gut gelöst. Ein großzügiger Foyerbereich öffnet sich zum Platz. Die Hallennutzer haben einen direkten Zugang zu den Umkleideräumen. Der großzügige Stauraum vor den Umkleideräumen stellt sich sehr positiv für den Schulsport dar. Die Trennung von Turnschuh- und Stiefelgang ist konsequent. Seitens der Belichtung ist der Baukörper gut eingeordnet, so dass nur die Nord-Ost-Seite der Sporthalle mit Lamellen verschattet werden muss. Angenehm ist die natürliche Belichtung des Stiefelgangs im Untergeschoss über einen Lichtgraben.
Die sachliche Architektur stellt sich als reizvolles Gesamtensemble dar.Die klare Baukonstruktion entspricht der auch ansonsten gut lösbaren Bauaufgabe. Eine Überarbeitung der teilweise überzogenen Flächen kann zu wirtschaftlicherem Bauen führen. Der Entwurf fällt positiv auf, setzt jedoch voraus, dass die Sheddachhalle zu Verfügung steht.

Beurteilung 3. Preis


Die Anordnung des Baukörpers führt allseitig zu geometrisch angemessenen, funktional unterschiedlich definierten Räumen. Eingangsseitig leitet, vorausgesetzt, dass die gegenüberliegende Bebauung entstehen wird, ein gut proportionierter Vorplatz zum überdeckten Haupteingang über. Östlich bildet ein Begrünungskonzept mit Wiedererkennungsmerkmal aus dem Freiflächenentwurf der BUGA einen distanzbildenden Parkierungs- und Freiraum zur Kreuzung. Westlich entsteht, bei Beibehaltung bestehender Bausubstanz, eine platzräumlich zu entwickelnde Übergangsfläche zur Sheddachhalle, die bei Spiegelung des Grundrisses der Sporthalle um die Längsachse zusätzlich aufgewertet werden kann.
Der nicht weiter behandelte Mühlgraben und die in Konkurrenz stehende, mit dieser Orientierung überflüssigen, Wasserfläche sind keine angemessene Antwort auf die Freiflächenanforderungen in diesem Bereich.
Die innere Erschließung über das Foyer mit zwei Aufweitungen ermöglicht die Anordnung eines zweiten, südlichen, innenstadtorientierten Zugangs. Das Foyer mit guter Blickbeziehung in die Sporthalle und die innere Vertikalerschließung lassen günstige Wegelängen und einen geringen Verkehrsflächenanteil, allerdings unter Inkaufnahme einer nur einseitig in der Halle zu klein angeordneten Tribüne, erwarten.
Die zurückhaltende Fassadendarstellung lässt nur eine bedingte Bewertung der architektonischen und Materialqualität zu.Die Wirtschaftlichkeit des Tragwerksentwurfs und des Volumenverhältnisses lassen günstige Entstehungskosten erwarten. Vermisst werden Aussagen zum Energiekonzept sowie zur Sicherstellung des sommerlichen Wärme- und Blendschutzes an der Ost- und Westfassade.

Auslobung

1. Auslober


Stadtverwaltung Gera, Kornmarkt 12, 07545 Gera in Zusammenarbeit mit der Bundesgartenschau Gera- Ronneburg 2007 GmbH

2. Wettbewerbsaufgabe


In Vorbereitung der Bundesgartenschau 2007 lobte die Stadt Gera, federführend für die Bundesgartenschau Gera und Ronneburg 2007 GmbH, im vergangenen Jahr einen landschafts-gestalterischen und städtebaulichen Wettbewerb zum Hofwiesenpark Gera aus. Ziel war die gestalterische und funktionale Neustrukturierung des Areals zwischen der Innenstadt und der Weißen Elster unter Einbeziehung von Flächen mit bisheriger gewerblicher Nutzung zu einem neuen Volkspark. Das Ergebnis des Wettbewerbs definiert diesen Stadtraum als zentrumsnahe Parkanlage mit repräsentativen Sportanlagen. Mosaikartig werden bauliche Strukturen und Landschaftsräume, wie Wald, Park, Stadion, Schwimmbad, Orangerie und Villengarten, zusammengefasst. Neben der Nutzung vorhandener baulicher Strukturen, beabsichtigt die Stadt Gera die Errichtung einer Vierfeldsporthalle auf einem Gelände in unmittelbarer Nähe des "Hofwiesenparks".

3. Wettbewerbsart


beschränkter, einstufiger, anonymer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil und vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 25 Teilnehmern nach den Richtlinien 92/50 EWG, VOF und GRW 95

4. Termine

  • Frist zur Anforderung des Bewerbungsformblattes 14.05.2001
  • Bewerbungsfrist (Poststempel) 16.05.2001
  • Auswahl der Teilnehmer 24.05.2001
  • Frist zur Rücksendung der Teilnahmeerklärung mit dem Verrechnungsscheck (Poststempel) 01.06.2001
  • Ausgabe der Auslobungsunterlagen Pläne auch auf
  • CD-ROM (AutoCAD 2000: dwg-, dxf-Format) 06.06.2001
  • Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 08.08.2001
  • Abgabe Modell 15.08.2001
  • Preisgerichtssitzung 31.08.2001

5. Unterlagen


Das Bewerbungsformblatt ist per Fax bei der Stadtverwaltung Gera, ZGGW, Frau Doß, Tel. 0365/ 8384 633 Fax. 0365/ 8382 649 bis zum 14.05.2001 anzufordern. Es werden Angaben zum Büroprofil erwartet. Diese sind um Arbeitsproben von ausgeführten Projekten (max. 2 DIN A3 Seiten) zu ergänzen, die für die Arbeitsweise des Bewerbers typisch sind. Die Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen und werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Bewerbungsschluss ist der 16.05.2001. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch ein vom Auslober berufenes Gremium am 24.05.2001. Der Versand der Auslobungsunterlagen erfolgt gegen fristgerechte Einlieferung der Teilnahmeerklärung und eines Verrechnungsscheck in Höhe von 100 DM unter dem Kennwort "Vierfeldsporthalle Gera" beim Auslober. Liegt zur gesetzten Frist die Erklärung und / oder der Verrechnungsscheck von Teilnehmern nicht vor, treten an ihre Stelle Nachrücker. Alle Bewerber werden über das Ergebnis der Auswahl unterrichtet.

6. Zulassungskriterien


Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich ansässig sind und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Freier Architekt oder Freier Stadtplaner zu führen. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung als Freier Architekt oder Freier Stadtplaner der über ein Diplom verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384 EWG bzw. 80/48 EWG gewährleistet ist. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern ihr satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und einer der Gesellschafter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die Anforderungen erfüllt, die denen an natürliche Personen gestellten Anforderungen entsprechen. Die Teilnahme von Freien Stadtplanern ist nur in einer Arbeitsgemeinschaft unter Federführung eines Freien Architekten gestattet. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein und ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden.

7. Zulassungsbereich


Vertragsstaaten Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) und die Schweiz

8. Fachpreisgericht

  • Konrad Ballheim, Thüringer Innenministerium Erfurt
  • Prof. Ulrich Coersmeier, Köln, Leipzig
  • Prof. Ulf Hestermann, Erfurt
  • Karsten Merkel, Meiningen
  • Klaus Sorger, Gera
  • Prof. Walter Stamm-Teske, Weimar

9. Höhe und Anzahl der Preise


Die Preise werden nach den Regelungen der HOAI und der GRW 95 ausgelobt. Die Summe der Preise und Ankäufe beträgt 125.000 DM zzgl. Mwst.

10. Weitere Bearbeitung


Der Auslober beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen oder mehrere Preisträger, unter den in der GRW 95 Punkt 7.1 genannten Voraussetzungen, mit den Leistungsphasen 2-6 nach § 15 HOAI für die Vierfeldsporthalle zu beauftragen. Mit der Abgabe von Wettbewerbsleistungen erkennt der Teilnehmer die Bedingungen des Wettbewerbsverfahrens an.

11. Vorprüfung


architektengemeinschaft nitschke + donath, Leibnizallee 17a, 99425 Weimar, Tel. 03643 / 836 20 Fax. 03643 / 836 223, E-Mail: wbw.gera@nitschke-donath.de

12. Vergabeprüfstelle


Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99423 Weimar

13. Wettbewerbssprache


deutsch

14. Absendung der Bekanntmachung


30.03.2001

15. Eingang der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften


30.03.2001

veröffentlicht am 31.08.2001 von Geschäftsstelle AKT · Rubrik(en): News, Wettbewerbe nach RPW: Ergebnisse

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken