Wahl zur 6. Wahlperiode der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen vom 01.11.2016 bis zum 31.10.2021
Informationen und zeitlicher Ablauf zur Wahl
1. Informationen zur Wahl
Die Wahl der aus Vertretern der Architektenkammern Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern bestehenden Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Architektenkammer Sachsen erfolgt nach Maßgabe der Wahlordnung für die durch Wahl zu ermittelnden Mitglieder der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Architektenkammer Sachsen vom 26.10.1994 geändert in der Fassung vom 10.09.2014, veröffentlicht im DAB, Ausgabe Ost, Teil Sachsen, Nr. 04/2015, S. 34.
Die Anzahl der Mitglieder der Vertreterversammlung ergibt sich pro Architektenkammer aus einem Mitglied unabhängig von der Teilnehmerzahl und einem Mitglied pro volle 300 Teilnehmer am Versorgungswerk.
Die 6. Vertreterversammlung wird bestehen aus
- für den Bereich der Architektenkammer Sachsen: 8 Mitgliedern,
- für den Bereich der Architektenkammer Thüringen: 5 Mitgliedern,
- für den Bereich der Architektenkammer Sachsen-Anhalt: 3 Mitgliedern und
- für den Bereich der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern: 2 Mitgliedern.
Für jeweils zwei gewählte Mitglieder soll mindestens ein Nachfolgemitglied gewählt werden.
Die Wahl der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes wird als Briefwahl durchgeführt, d.h. die Namen der in den Kammerbereichen benannten Kandidaten werden auf den der jeweiligen Architektenkammer zugeordneten Stimmzettel des Versorgungswerkes gesetzt. Jeder Wahlberechtigte hat soviel Stimmen, wie in seinem Kammerbereich Vertreter gewählt werden. Nach dem Höchstzahlverfahren werden dann die Vertreter sowie deren Nachfolgekandidaten gewählt.
Das Wählerverzeichnis für den Bereich der Architektenkammer Sachsen wird in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Sachsen sowie in der Geschäftsstelle des Versorgungswerks zur persönlichen Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten ausgelegt. Die Wählerverzeichnisse für die Bereiche der Architektenkammern Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern werden jeweils in den entsprechenden Geschäftsstellen der Architektenkammern ausgelegt. Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 01.03. bis zum 31.03.2016.
Die Geschäftszeiten der Geschäftsstellen der Architektenkammern und des Versorgungswerkes sind montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr.
Weiterhin besteht während der Auslegungszeit für Teilnehmer die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis in einem geschützten Bereich der Homepage des Versorgungswerkes (www.vwaks.de/Wahl 2016) einzusehen. Die erforderlichen Zugangsdaten wurden den Wahlberechtigten bereits persönlich mitgeteilt.
Das Versorgungswerk fordert hiermit alle Teilnehmer auf, ihre Wahlvorschläge bis zum 21.04.2016 einzureichen und somit Einfluss auf die Gestaltung wichtiger Versorgungsleistungen zu nehmen. Das entsprechende Formular für einen Wahlvorschlag ist jedem Teilnehmer bereits übersandt worden. Die Wahlordnung sieht auch die fristwahrende Einreichung per E-Mail (versorgungswerk@vwaks.de) oder Telefax (0351-318 24 20) vor. In diesem Fall muss der Wahlvorschlag mit den Original-Unterschriften zusätzlich bis spätestens 26.04.2016 in der Geschäftsstelle des Versorgungswerkes vorgelegt werden.
2. Zeitlicher Ablauf der Wahl
Der Wahlvorstand hat folgenden Terminablauf bestätigt:
- Auslegen der Wählerverzeichnisse in Geschäftsstellen der Architektenkammern und des Versorgungswerkes
01.03.2016–31.03.2016 - Einreichen der Wahlvorschläge
bis 21.04.2016 - Versand der Wahlunterlagen an jeden Teilnehmer
bis 01.07.2016 - Wahlzeit
08.07.2016 –29.07.2016 - Auszählen der Stimmen
ab 01.08.2016 - Benachrichtigung der gewählten Kandidaten
bis 17.08.2016 - Bekanntgabe des Wahlergebnisses im DAB
01.09.2016 - Konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung mit Wahl des Verwaltungsausschusses
14.09.2016 - neue Wahlperiode
01.11.2016–31.10.2021
Bitte beachten Sie, dass Ihr Stimmzettel spätestens um 17:00 Uhr am letzten Wahltag, also am 29. Juli 2016, in der Geschäftsstelle des Versorgungswerkes, Goetheallee 37, 01309 Dresden, eingegangen sein muss.
Der Wahlvorstand des Versorgungswerkes
der Architektenkammer Sachsen