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Wichtige Neuerungen im Bau- und Architektenrecht

Haben Sie sich schon über die rechtlichen Neuerungen informiert, die erhebliche Auswirkungen auf die Baupraxis haben?

Mit der Einführung des Forderungssicherungsgesetzes zum 01.01.2009 soll die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen gegenüber Auftraggebern erleichtert werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Geltendmachung von Abschlagszahlungen sowie der Vergütung für Nachunternehmer, der Sicherung für noch nicht gezahlte Vergütung, die Ermittlung des Honoraranspruchs bei der Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber, der Baugeldverwendungspflicht sowie der Begrenzung des Zurück­be­hal­tungs­rechts bei Mängeln auf das Doppelte der Mängel­be­se­iti­gungs­kosten (bisher das Dreifache). Die gesetzlichen Neu­re­gelungen sind grundsätzlich zu begrüßen. Wird doch die Praxis zeigen, ob das Gesetz die Schär­fe besitzt, die nicht vorhandene Zah­lungs­moral zu verbessern.

Neben dem Forderungssicherungsgesetz sind bereits weitere gesetzliche Regelungen in Kraft getreten, die bei der Durchführung von Architekten- und Ingenieurverträgen zu berücksichtigen sind. Hierbei handelt es sich um das Rechtsdienstleistungsgesetz mit der Wirkung auf die Hinweis- und Beratungspflicht als Nebenleistung im Rahmen des Berufs- oder Tätigkeitsbild, das Umweltschadensgesetz und dessen Auswirkung auf die Berufshaftpflicht, die Änderungen des Vergaberechts, insbesondere der Einführung der neuen Regelungen für Architekten- und Ingenieurwettbewerbe (RPW).

Von hervorzuhebender Bedeutung ist die jüngste Rechtsprechung des BGH zur Überprüfung von den für den Vertragspartner nachteiligen AGB-rechtlichen Klauseln der VOB/B und deren Modifizierung durch den Verwender (vgl. DAB 01/09, Seite 48 ff.). Zur Begrenzung des Haftungsrisikos sollte sich deshalb im Rahmen der Vorbereitung und Mitwirkung der Vergabe die Tätigkeit des Architekten auf entsprechende Hinweise beschränken und Empfehlungen zur Verwendung von Vertragsformularen und Klauseln nicht gegeben werden. Auch ist damit zu rechnen, dass noch im ersten Halbjahr 2009 die Novellierung der HOAI sowie weitere Änderungen im Vergaberecht eingeführt werden.

Anwendungsbereites Wissen, auch im Werkvertragsrecht, gehört mit zu den Berufspflichten und ist Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Planung und Bau­durch­führung. Hierzu werden u.a. vielfältige For­tbildungs­ver­­an­staltungen durch die Bauhaus Akademie angeboten. Auch die Architektenkammer hatte im November 2008 eine zusätzliche Fortbildungsveranstaltung zur Information über die neuen gesetzlichen Regelungen durchgeführt. Aufgrund des großen Zuspruchs und des Umfangs der berufsbezogenen Neuregelungen ist vorgesehen, auch 2009 die Veranstaltungsreihe zur Vermittlung praxisnaher Rechtskenntnisse für Architekten fortzusetzen. Die Kammer wird die Mitglieder rechtzeitig informieren und die Termine der Veranstaltung bekannt geben. Bitte informieren Sie sich auch über das Weiterbildungsangebot der Bauhaus Akademie. Nutzen Sie die angebotenen Fortbildungs­veranstaltungen, um Ihrer gesetzlichen Be­rufspflicht nachzukommen und sich über die neuen gesetzlichen Regelungen und Recht­sprechungen mit Bezug auf den Berufsstand umfassend zu informieren, um für die Praxis gerüstet zu sein.

RA Dirk Weber, Justiziar der AKT

veröffentlicht am 27.01.2009 von Birgit Kohlhaas · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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