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Zusätzliche Eintragungsmöglichkeit für thüringische Nachweisberechtigte

Standsicherheit - Wärmeschutz - vorbeugender Brandschutz bei der ASK Hessen

Weitere Auskünfte erteilt: Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Frau Andrea Weber, Dipl.-Ing., Tel.: 0611/90057-10 (Mo. bis Do. von 9 – 12 Uhr).


Thüringische Nachweisberechtigte in der Standsicherheit, im Wärmeschutz und im vorbeugenden Brandschutz sind von ihrer fachlichen Eignung her in Hessen als gleichwertig im Sinne des § 5 der hessischen Nachweisberechtigtenordnung anerkannt. Sie können daher bei Interesse an einer Eintragung als Nachweisberechtigter in den drei Fachgebieten bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) einen Antrag auf ein vereinfachtes und kostengünstigeres Eintragungsverfahren stellen. Objektunterlagen müssen nicht eingereicht werden und die Eintragungsgebühr beträgt statt 230,- € pro Fachgebiet nur 60,- €.

Voraussetzungen für thüringische Nachweisberechtigte für Standsicherheit, vorbeugenden Brandschutz und Wärmeschutz, die zusätzlich in der von der AKH geführten Liste eingetragen werden wollen:

1.
Vorlage einer Bestätigung der Architektenkammer Thüringen über das aktuelle Bestehen der Eintragung als Nachweisberechtigter in dem jeweiligen Fachgebiet.

2.
Einreichen eines Antrages auf dem von der AKH bereit gestellten Antragsformular für die Eintragung als Nachweisberechtigter (www.akh.de/Nachweisberechtigte/Antragsformular). Das Antragsformular besteht aus sechs Ziffern. Ziffern 1 und 2 sind auszufüllen. Die Fachbögen unter Ziffern 3.1 bis 3.4 müssen nicht ausgefüllt werden. Der Vordruck zum Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung unter Ziffer 4 ist der Versicherung zur Unterschrift vorzulegen. (Die Haftungssumme muss mindestens für Personenschäden 500.000 Euro und für Sach- und Vermögensschäden 250.000 Euro je Schadensfall betragen. Die Haftungssumme muss mindestens zweimal im Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.) Ebenso sind der Erklärungsbogen unter Ziffer 5 und die Einwilligung unter Ziffer 6 vom Antragsteller auszufüllen.



veröffentlicht am 12.10.2005 von Birgit Kohlhaas · Rubrik(en): Spezialisten, News

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