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Antwort der PDS auf die Wahlprüfsteine 2004

Antwort der PDS Thüringen auf die Wahlprüfsteine der AKT und IngKT zur Landtagswahl 2004

PDS-Fraktion im Thüringer Landtag
André Blechschmidt
Leiter der Geschäftsstelle
Telefon 0361–3772259
blechschmidt@pds-fraktion-thueringen.de

Komplex 1: Infrastruktur und Mittelstandspolitik


Entsprechend der Unternehmensstruktur in Thüringen (hohe Anzahl von KMU mit hoher Gesamtbeschäftigungsanzahl) sowie angesichts der gegenwärtig immer restriktiveren Haltung der Banken gegenüber den Unternehmen widmet die PDS der finanziellen Situation gerade dieser Unternehmen große Aufmerksamkeit. Ihre Entwicklung wird nach u. A. die wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Situation in Thüringen maßgeblich beeinflussen.
Unsere Überlegungen und Vorhaben schließen nicht nur fiskalische Maßnahmen ein, sondern gehen darüber hinaus und beinhalten Förderkriterien und -richtlinien, insbesondere wie sie von der Enquetekommission des Thüringer Landtages vorgeschlagen wurden oder auch die Erarbeitung eines Vergabegesetzes. Bekanntlich stehen wir der Förderung von Rationalisierungsvorhaben kritisch gegenüber.
Nicht nur die größtens nicht ausreichende Eigenkapitaldecke zahlreicher Unternehmen hat die PDS veranlasst, entsprechende Vorschläge zur Veränderung bzw. Berücksichtigung dieser Situation zu unterbreiten und diese auch künftig zu verfolgen.
So hat die PDS im Thüringer Landtag mit der Umstrukturierung der Landesgesellschaften, insbesondere der TAB, die Entwicklung einer Thüringer Mittelstandsbank gefordert. Auch hinsichtlich des Programms "Thüringen-Kapital" hatte die PDS bereits im Rahmen der Enquetekommission "Wirtschaftsförderung in Thüringen" die Möglichkeiten der Beteiligung zur Kapitalstärkung vorgeschlagen und aktuell hat die PDS eine frühzeitigere Inkraftsetzung gefordert. Nach wie vor halten wir an unserer Forderung fest, einen revolvierenden Fonds aufzulegen und Mikrodarlehen zu gewähren.
Die PDS unterstützt die Arbeit von Runden Tischen zur Hilfe gegenüber existenzgefährdeten Unternehmen.

Die PDS setzt auf die stärkere Ausprägung der Kundenorientierung der Verwaltung und auf die Beschränkung im Verwaltungsvollzug.
Wir sind der Auffassung, dass alle diesbezüglichen Maßnahmen mit allen Beteiligten beraten werden müssen, bevor sie zu einer Entscheidung gelangen.
Die PDS gehörte zu den ersten politischen Gruppierungen in Thüringen, die den Vorschlag der IHK zur Schaffung eines Sondergebietes zur Entbürokratisierung und Deregulierung aufgriffen, unterstützten und ihn hinsichtlich der Schaffung einer Innovationsregion weiterentwickelten. Zur Straffung von Verwaltungshandeln für wirtschaftliches Handeln soll auch unser Vorschlag zur Einrichtung von "One-Stopp-Offices" der Servicestellen für Unternehmen dienen.
Es bleibt unser Ziel, auch die Wirtschaft von unnötigen administrativen Beschränkungen in Gesetzgebung und Verwaltungsvollzug zu befreien. Bekanntlich folgt die PDS nicht allen Beschränkungsaufhebungsvorhaben, die die Wirtschaft Thüringens vorgeschlagen hat und von der Thüringer Landesregierung in ihrem "Konzept für mehr Wirtschaftsfreundlichkeit" aufgegriffen werden. Unnötigkeit von Beschränkungen kann nicht nur aus der Sicht der Wirtschaft eingeschätzt werden, sondern bedarf auch einer gesellschaftlichen Bewertung.
Die PDS verfolgt nicht die Auffassung der Landesregierung, bei Entbürokratisierung und Deregulierung nicht nur auf die Berechtigung rein bürokratischer Hemmnisse, sondern bei der Durchsetzung gesellschaftlich notwendiger Aufgaben immer mehr nur auf den Dialog mit Wirtschaftspartnern zu setzen. Wir halten einzelne restriktive Maßnahmen bzw. ihre Einführung bei Bedarf für notwendig, wie z. B. für die Realisierung der Ausbildungsverpflichtung der Wirtschaft.

Die meisten Menschen verlassen Thüringen auf der Suche nach Arbeit bzw. nach besser bezahlter Arbeit. Deshalb ist es unser wichtigstes Ziel, dauerhafte und existenzsichernde Arbeitsplätze zu schaffen. Im Landesentwicklungsplan erklärte die Landesregierung den Vorrang der weitere Ansiedlung von Zulieferindustrie vor regionalen Wertschöpfungsketten. Für die PDS sind regionale Wertschöpfung und Wirtschaftskreisläufe von größter Bedeutung. Sie beinhalten alle Bereiche der Wertschöpfung von der Entwicklung bis zum Endprodukt. Deshalb sichern sie dauerhaft Arbeitsplätze, da nicht die Gefahr einer Abwanderung nach Ablauf der Fördermittelbindefrist zu Standorten mit niedrigeren Lohnkosten besteht.
Neben Arbeitsplätzen sind auch gute Bildungs- und Ausbildungschancen zu sichern bzw. zu schaffen um junge Menschen hier zu halten.
Neben diesen wichtigen Bedingungen für die Entscheidung junger Menschen, in Thüringen zu bleiben, spielen auch Freizeitangebote als weiche Standortfaktoren eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Defizite gibt es hier vor allem im ländlichen Raum. Mit Hilfe verstärkter Kooperation zwischen benachbarten Kommunen muss die Grundlage geschaffen werden, vorhandene Angebote übergreifend zu nutzen.
Für junge Familien sind vor allem auch flexible Kinderbetreuungsangebote wichtig. Dazu gehört die Kinderbetreuung vor dem 2,5. Lebensjahr und die flächendeckende Versorgung mit Ganztagsschulen.

Die beschriebenen weichen Standortfaktoren Bildung, Freizeitangebote und Kinderbetreuung sind auch von Bedeutung für die Ansiedlung von Unternehmen genau wie die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur und die Verkehrsanbindung. Deshalb muss das Vorhandensein aller oberzentralen Funktionen in jeder Planungsregion gesichert werden. Weiterhin plant die PDS die Einrichtung von "One Stopp Offices" als Servicestellen für Unternehmen, welche die umfassende Beratung und Antragsbearbeitung übernehmen sollen und damit den Ansiedlungswilligen viele Wege abnehmen.
Wichtig für die Entscheidung zur Unternehmensansiedlung sind günstige Kostenstrukturen bei der Ver- und Entsorgung. Um diese zu erreichen, sind wesentlich größere, effiziente Strukturen bei den Wasser- Abwasserzweckverbänden nötig. Mit einer gezielten Förderung von Biomasseheizkraftwerken soll die Energieversorgung ökologisch und ökonomisch zukunftsfähig gestaltet werden können.

Das eigentliche Problem des Mittelstands, vor allem im Nordosten Deutschlands, wie gesagt, ist die viel zu geringe Eigenkapitalausstattung. Die Banken werden erst dann wieder stärker Kredite vergeben, wenn sie ausreichende Sicherheiten erkennen. Die Wirtschaftsförderung des Staates muss sich also auf die Eigenkapitalbildung konzentrieren. Eine Möglichkeit ist die Beteiligung, z. B. des Landes Thüringen, an mittelständischen Unternehmen.

Die Struktur der Fördermittel ist sehr unübersichtlich ausgestaltet. Die Senkung der Anzahl der Programme und einfachere Zugangsmöglichkeiten sind erforderlich.
Nein, eine direkte Vergabe durch die Förderinstitute halten wir für nicht möglich. Eine Prüfung des jeweiligen Vorhabens kann nur zusammen mit der Hausbank, die ihren Kunden kennt, sachgerecht erfolgen.

Die Banken ziehen sich nicht wegen Bürokratie- und Kontrollbelastungen zurück, sondern wegen zu hohem Verlustrisiko oder zu geringem Gewinn. Insofern bleibt die Eigenkapitalausstattung die vordringlichste Aufgabe. Hier erwachsen auch Aufgaben für die Sparkassen in kommunaler Trägerschaft.

Selbstverständlich dürfen Gesetze, auch Steuergesetze, nicht rückwirkend geändert werden. Einer Investitionsentscheidung, die auch unter Abschreibungsgesichtspunkten getroffen wurde, kann nicht rückwirkend die Grundlage entzogen werden.

Der Maßstab auch für die Steuergesetzgebung muss Gerechtigkeit sein. Dennoch sind die vielen Einzelfallregelungen unnötig. Ein einfacheres Steuersystem mit Pauschalierungen, wo immer es sachlich vernünftig ist, mit einfach zu verstehenden Regelungen und leicht zu befolgenden Anforderungen ist nötig.

Wir setzen uns für einen progressiven Körperschaftsteuertarif und für Änderungen bei der Gewerbesteuer ein. Diese sollte für alle Unternehmen und Freiberufler gelten, wobei der Freibetrag angehoben und die Steuermesszahl gesenkt werden muss.

Die PDS Thüringen will die Neuverschuldung im Thüringer Landeshaushalt reduzieren und mittelfristig einen ausgeglichenen Haushalt erreichen. Dabei sind die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu beachten: Steuerausfälle in den Größenordnungen der letzten Jahre gefährden den Abbau der Neuverschuldung erheblich. Deshalb muß es auch mit Blick auf die Bundesebene vor allem darum gehen, die Einnahmen der öffentlichen Haushalte in Deutschland zu stabilisieren. Weitere Steuergeschenke an die großen Kapitalgesellschaften und die Vermögenden in Deutschland sind der falsche Weg. Die PDS sieht u.a. in der Wiedereinführung der Vermögensteuer auf Bundesebene einen Weg, mehr Steuergerechtigkeit und mehr Stabilität in der Einnahmesituation auch des Landes Thüringen herzustellen.
Die bisher beschrittenen Wege zur Konsolidierung des Landeshaushalts in Thüringen gingen in die falsche Richtung. Drastische Ausgabekürzungen in Zukunftsfeldern des Landes einerseits und die Erhöhung der Nettoneuverschuldung lediglich zum Schließen immer neuer Haushaltslöcher sind zwei Seiten einer schlechten Medaille. Sie führen zum Verlust von Arbeitsplätzen, zum Rückgang notwendiger öffentlicher Investitionen, zur Schwächung der Binnenkonjunktur und durch die Erhöhung der Nettoneuverschuldung zu einem verringerten Handlungsspielraum für die nächsten Jahre.
Notwendig ist nach Auffassung der PDS eine konsequente Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform in Thüringen. Damit könnten auch im Landeshaushalt für die Zukunft notwendige Einsparungen erfolgen.

Komplex 3: Wie steht Ihre Partei zur Einbeziehung der freien Berufe in die Gewerbesteuer?


Die gegenwärtige Finanzverfassung und das Steuersystem der BRD ist durch eine Vielzahl von sozialen Verwerfungen und Unausgewogenheiten gekennzeichnet. Die Hauptsteuerlast tragen die Arbeitnehmer und Verbraucher sowie Handwerker und klein- bzw. mittelständige Unternehmen.
Die Steuerreformen des Bundes in den letzten Jahren haben zwar zu Steuerentlastungen geführt, die prognostizierte Wirtschaftsbelebung und in der Folge der Rückgang der Arbeitslosigkeit sind jedoch nicht eingetreten. Die Kommunen mussten im Ergebnis der Steuerreformen überproportionale Steuerausfälle hinnehmen, was insbesondere zur Senkung der kommunalen Investitionsquote und zum Abbau kommunaler Leistungen geführt hat.
Die PDS setzt sich für eine Steuerreform ein, die sich am Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit ausrichtet. Dabei ist zu sichern, dass sich die Steuerpflichtigen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an der Finanzierung des Staates beteiligen. Dies betrifft insbesondere Kapitalgesellschaften und Vermögende.
Die Kommunen brauchen eine angemessene Finanzausstattung, um ihre Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge erfüllen zu können.
Dabei ist die Gewerbesteuer als Bindeglied zwischen der Kommune und der örtlichen Wirtschaft zu erhalten und zu einer kommunalen Wertschöpfungssteuer zu entwickeln. In den Kreis der Steuerpflichtigen sind alle gewerblichen und freiberuflichen Einkommensbezieher einzubeziehen. Bei der Steuerbasis sind gewinnunabhängige Kriterien einzubeziehen. Im Ergebnis können die bisherigen Freibeträge erhöht und die Steuersätze gesenkt werden.
Die bisherigen Verrechnungsmöglichkeiten mit der veranlagten Einkommenssteuer sind beizubehalten.
Wir teilen nicht Ihre Forderung nach Abschaffung der Gewerbesteuer und der Nichteinbeziehung der freien Berufe.
Die Steuerbelastung aus der Gewerbesteuer sind nach unserer Auffassung nicht die Ursache für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Gewerbetreibenden, Handwerkern und Unternehmen. Hier sind ganz andere Gründe maßgebend.

Was heißt für Ihre Partei "Daseinsvorsorge" und welche Aufgaben sind für sie künftig noch hoheitliche Aufgaben des Staates?

Die kommunale Daseinsvorsorge ist zunehmend gefährdet. Eine Ursache hierfür ist die einseitig marktgetriebene EU-Liberalisierungspolitik.
Der Bestand der kommunalen Daseinsvorsorge ist unter Beachtung gesellschaftlicher, ökonomischer, ökologischer und sozialer Entwicklungen zu erhalten.
Die Kommunen müssen auch künftig in der Lage sein, ein umfassendes Leistungsangebot für die Einwohner und die Wirtschaft zu erbringen. Die Kommunalpolitik muss sich dabei am Prinzip der sozialen Gerechtigkeit ausrichten.
Den Kommunen sind grundsätzlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zur eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllung zu übertragen.
Diese umfassenden Gemeindeaufgaben beinhalten alle Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln, weil sie das Zusammenleben in der Gemeinde und deren Einwohner in ihrer Gesamtheit betreffen.
Der Bestand der kommunalen Daseinsvorsorge muss sich aus unserer Sicht am Leitbild einer ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltigen Entwicklung orientieren.
Mehr Effizienz und Effektivität durch Demokratisierung öffentlicher Dienste und der kommunalen Daseinsvorsorge, umfassende Technikkontrolle und -bewertung und mehr Bürgernähe sind für uns weitere Ziele.
Öffentliche Dienste und Leistungen der Daseinsvorsorge müssen künftig unter dem gesellschaftlichen Leitbild demokratischer Transparenz und einer nachhaltigen Entwicklung erneuert und gestaltet werden.
Die Kommunen müssen akzeptieren, dass Globalisierung und europäische Integration zu Konflikten mit traditionellen Aufgabenstellungen der kommunalen Daseinsvorsorge führen können.
Deshalb müssen die Kommunen bereit und befähigt sein, Aufgabenwahrnehmung ständig neu zu gewichten und nach Kompromissen mit anderen gesellschaftlichen Bereichen zu suchen.
Kommunen werden sich ständig von bisherigen klassischen Aufgaben trennen müssen, aber gleichzeitig auch bereit sein, neue Aufgaben zu übernehmen.
Die Kommunen müssen sich der Tatsache stellen, dass sich die kommunale Daseinsvorsorge in der Folge der Generationen zum Teil wesentlich ändert.
Neben die "klassischen" soziokulturellen und infrastrukturellen Schwerpunkte werden solche treten wie die der ökologischen Nachhaltigkeit, der politisch-demokratischen Teilhabe für die Individuen, der reichhaltigen Angebote für fachlich-spezifische Selbstentfaltung, die breiter Möglichkeiten für ein lebenslanges Lernen u.a. Hinzu kommt, dass die junge Generation mit neuen und "nach vorn offenen" Erfahrungen der Kommunikation, der Mobilität, der zwischenmenschlichen Kooperation, beruflicher Flexibilität, der Sexualität usw. ausgerüstet ist, die sich als elementare Erwartungen an die kommunale Daseinsvorsorge niederschlagen werden. Wenn auch im eher abgeschlossenen Sinne haben aber auch die älteren und alt werdenden Generationen mehr und mehr solche neuen Erfahrungen und demzufolge ebenso neuartige Erwartungen an Niveau und Art kommunaler Existenzbedingungen.
In allen Bereichen, in denen Daseinsvorsorge eine Ausprägung des Sozialstaatsprinzips des Grundgesetzes in Verbindung mit der Menschenwürde ist, darf kein Wettbewerb im neoliberalen Sinne stattfinden.
Mit einer stärkeren Rolle der Kommunen im föderalen System würde sich auch der Aufgabenkatalog der kommunalen Daseinsvorsorge erweitern.
Wenn der Staat sich bisher wandeln konnte (Veränderung des Inhaltes der Daseinsvorsorge), dann wird er dies auch künftig tun können. Die öffentlichen Aufgaben unterliegen einem dynamischen Wandel.
Die kommunale Daseinsvorsorge ist auch als eine bestimmte Qualität des Zusammenlebens der Bürgerinnen und Bürger, als ein bestimmter Typ sozialer Beziehungen und eine bestimmte Qualität des Zusammenhalts zu charakterisieren.

Öffentliche Dienste und Leistungen der Daseinsvorsorge dürfen nicht unter dem Primat der Marktöffnung, des "freien Wettbewerbs" und des "Rückzugs des Staates aus der Wirtschaft" behandelt werden. Vielmehr muss ihre Ausgestaltung primär unter dem Gesichtspunkt ihrer Funktionsfähigkeit erfolgen, demokratisch legitimierte gesellschaftliche Aufgaben zu erfüllen und das öffentliche Interesse zu verwirklichen.
Öffentliche Dienste und Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge sind ein unverzichtbares Instrument, um die Grundrechte jeder und jedes Einzelnen in pluralistischen Demokratien zu gewährleisten sowie den sozialen und territorialen Zusammenhalt der Gesellschaft zu fördern.
Die Bereitstellung öffentlicher Dienste und von Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge begründet sich deshalb aus dem Vorrang gesellschaftlicher, öffentlicher Interessen: materielle Gewährleistung der allgemeinen wie der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundrechte, Verhinderung sozialer Ausgrenzung, Schutz der Umwelt, Gleichheit der Lebensbedingungen, Gewährleistung des territorialen Zusammenhalts. Die Bürgerinnen und Bürger können auf diese Dienste eben nicht verzichten, wenn der Markt sie nicht oder zu für sie unerschwinglichen Bedingungen bereitstellt. Eine flächendeckende Versorgung in gleichmäßiger Qualität ist auch dann sicherzustellen, wenn sie sich für private Unternehmen nicht rechnet. Ein Marktversagen kann sich die Gesellschaft in diesen elementaren Bereichen nicht leisten, sofern sie die universelle, demokratische Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben zum Ziel hat.
Wir verteidigen die kommunale Selbstverwaltung als Ausdruck lokaler Demokratie und das Subsidiaritätsprinzip. Die Organisationshoheit der subsidiären Gebietskörperschaften (lokal, regional) und die Wahlmöglichkeit zur souveränen Gestaltung der öffentlichen Daseinsvorsorge (Organisation und Finanzierung, Möglichkeit der Quersubventionierung von Diensten) muss umfassend erhalten und bekräftigt werden. Wir lehnen sowohl eine allgemeine Ausschreibungspflicht für Leistungen der Daseinsvorsorge ab, als auch die Erzwingung einer Marktöffnung im Bereich der von kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften organisierten Dienstleistungen (z. B. Wasserbetriebe, Abwasserentsorgung, Abfallwirtschaft, öffentliche Sparkassen, ÖPNV etc.). Dies schließt das Recht der Gebietskörperschaften ein, in Grenzregionen auch grenzüberschreitende Infrastrukturen (Abwasserverbünde, regionale Verkehrsverbünde etc.) in eigener Verantwortung zu organisieren.
Wir fordern eine Überarbeitung der EU-Transparenzrichtlinie: Nicht nur öffentliche, sondern auch private Unternehmen, die Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse im Rahmen öffentlicher Konzessionen erbringen, müssen voll in die Offen- und Rechnungslegungspflichten der Richtlinie einbezogen werden.
Wir fordern eine umfassende Evaluierung der Ergebnisse der EU-Marktöffnung in den bisher liberalisierten Sektoren unter Kriterien wie Verbesserung der volkswirtschaftlichen Effizienz, der Verträglichkeit mit einer nachhaltigen Entwicklung, sozial- und beschäftigungspolitischer Aspekte, der Servicequalität, des Verbraucherschutzes, der Marktkonzentration und der Sicherstellung eines flächendeckenden, erschwinglichen und entsprechend neuer technologischer Möglichkeiten und gesellschaftlicher Bedürfnisse ausbaufähigen Universaldienstes von gleichmäßiger hoher Qualität.
Wir fordern eine Re-Regulierung der liberalisierten Sektoren unter Zugrundelegung der vorgenannten Anforderungen und ein Moratorium für weitere EU-Liberalisierungsprojekte.
Wir fordern ein Europäisches Gesetz zur öffentlichen/ kommunalen Daseinsvorsorge, dass eine Definition dieser Dienste sowie allgemeine Grundsätze und Kriterien ihre Gestaltung (Ziele, Organisations- und Finanzierungsmodalitäten) festlegen.

Die öffentliche/ kommunale Daseinsvorsorge hat vor allem folgende Ziele zu gewährleisten:
  • Eindeutige Festlegung von Mindestanforderungen an die Qualität, das Niveau und die materielle Sicherung der Daseinsvorsorgeleistungen,

  • Universeller, gleicher Zugang für alle;

  • Flächendeckende Versorgungssicherheit, territoriale und soziale Erreichbarkeit bei hoher Servicequalität zu erschwinglichen Preisen und unter gleichmäßigen qualitativen Bedingungen, unabhängig von der Rentabilität des einzelnen Versorgungsunternehmens;

  • Sozialverträgliche Gebühren für bestimmte Bevölkerungsgruppen wie Behinderte oder Einkommensschwache, Kampf gegen soziale Benachteiligungen;

  • Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung, eines hohen Umweltschutzniveaus und Abbau regionaler Ungleichgewichte;

  • Objektive Prüfung der Effizienz und Effektivität der Dienste und eines hohen Niveaus an Verbraucherschutz, demokratische Kontrolle und Transparenz bei den technischen und finanziellen Ergebnissen;

  • Anpassungsfähigkeit der Dienste an neue gesellschaftliche Bedürfnisse und technologische Möglichkeiten

  • Demokratische Mitwirkung der Arbeitnehmerinnen sowie der Nutzerinnen der Dienste bei ihrer Gestaltung und Ergebnisbewertung;

  • vollständige Transparenz in Bezug auf Entgelte, Vertragsbedingungen, freie Wahl des Anbieters, Finanzierung der Anbieter usw.,

  • freie Wahl der Leistung und gegebenenfalls des Anbieters sowie wirksamer Wettbewerb zwischen Anbietern,

  • Schaffung von unabhängigen Regulierungsinstanzen, wo dies gerechtfertigt erscheint, sowie von Rechtsmitteln in Form von Beschwerdeverfahren und Streitschlichtungsmechanismen.

  • Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bzw. ihrer regionalen und lokalen Untergliederungen für die Definition und den Zuschnitt der Dienste von allgemeinem Interesse.

Wir fordern die Formulierung von Minimalforderungen an die kommunale Daseinsvorsorge, auch in Abgrenzung zu den Ländern und den Bund (Minimalstandards für alle Kommunen). Dabei sollte auch regionale Differenzierung ermöglicht werden.
Im Mittelpunkt staatlichen und kommunalen Handelns im Bereich der Daseinsvorsorge stehen die Leistungsempfänger und deren Bedürfnisse.
Die Bedürfnisse der Leistungsempfänger sollten weit gefasst werden. Eine wichtige Rolle spielen ohne Frage die Verbraucherinteressen, die in allgemein zugänglichen, qualitativ hochwertigen und erschwinglichen Leistungen bestehen. Daneben sind Unternehmen und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen wichtige Empfänger gemeinwohlorientierter Leistungen, deren Bedürfnisse ebenfalls befriedigt werden müssen.
Um die Bedürfnisse der Leistungsempfänger bestimmen zu können, müssen umfassende Mitbestimmungs- und Beteiligungsmöglichkeiten gegeben sein.
Wir begrüßen das Scheitern der WTO-Runde in Cancún. Wir fordern den Stop der gegenwärtigen GATS-Verhandlungen und die verbindliche Herausnahme der Leistungen der Daseinsvorsorge (Dienstleistungen im allgemeinen Interesse) aus dem GATS-Abkommen. Wir fordern, dass die Rücknahme von Liberalisierungsmaßnahmen ohne Kompensationszahlungen im GATS-Abkommen ermöglicht werden muss (Änderung von Artikel XXI GATS). Gesellschaftspolitische Ziele und Auflagen an die Erbringung von Dienstleistungen dürfen durch das GATS-Abkommen nicht verhindert werden. Deshalb fordern wir, solche Auflagen vom Anwendungsbereich der GATS-Disziplinen explizit auszunehmen.
Wir fordern, dass die EU sich der geplanten globalen Initiative Frankreichs und Schwedens anschließt und ebenfalls für den EU-Raum eine Konzeption Europäischer Öffentlicher Güter entwickelt. Dieses Konzept soll auch die Frage einschließen, wie öffentliche Güter im öffentlichen Interesse durch Strukturen der öffentlichen Daseinsvorsorge nachhaltig und verteilungsgerecht erhalten und reguliert werden können.
Öffentliche Güter (z.B. Straßenbeleuchtung, Landesverteidigung, das kulturelle und wissenschaftliche Erbe usw.) zeichnen sich dadurch aus, dass ihr Konsum durch Einzelne den Konsum durch alle anderen nicht einschränkt und niemanden ausschließt. Bei öffentlichen Gemeinschaftsgütern (z.B. die Atmosphäre und die sie schützende Ozonschicht, die Weltmeere, Flüsse, Naturparks etc.) steht die Frage im Vordergrund, wie ihre Nutzung in nachhaltiger und verteilungsgerechter Weise zu regeln ist. Öffentliche Güter und Gemeinschaftsgüter unterscheiden sich von privaten Gütern daher vor allem durch die Öffentlichkeit des Konsums, der Entscheidung über ihre Bereitstellung und der gerechten Verteilung der aus dem Gut erwachsenden Vorteile.

Komplex 4: Flexibilisierung des Arbeitsmarktes


Die PDS sieht soziale Standards in der Arbeitswelt nicht als "Standortnachteil" - im Gegenteil. Es gilt, sie zu erhalten und zu erweitern. In den öffentlichen Debatten werden mit der Forderung nach "Flexibilisierung" jedoch oft nur ein geplanter Sozialabbau und weitere Veränderungen, die einseitig zu Lasten der Beschäftigten gehen sollen, euphemistisch kaschiert.
Die PDS spricht sich gegen eine weitere Lockerung des Kündigungsschutzes, gegen die Wiedereinführung der geminderten Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und gegen die Reduzierung des Urlaubsanspruchs aus.
Im Bereich der Beschäftigung gibt die PDS der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit existenzsichernder Entlohnung klar den Vorrang vor den Formen ungeschützter und prekärer Beschäftigung.

Komplex 5: Wie steht Ihre Partei zur Privatisierung öffentlicher Aufgaben?


"Privatisierung" öffentlicher Aufgaben polarisiert nicht nur die öffentliche Meinung und ist auch in der Sphäre der Politik umstritten.. Es wird dabei deutlich, dass es "die" Privatisierung überhaupt nicht gibt, sondern dass hier Präzisierungen erforderlich sind, die die gesamte Bandbreite der Möglichkeiten berücksichtigen.
Die unterschiedlichen Arten, Formen und Inhalte der Privatisierung machen sichtbar, dass im Bereich der Daseinsvorsorge und im Verwaltungshandeln seit längerem ein tiefgreifender Wandel in der Erfüllung öffentlicher Aufgaben stattfindet.
Seinen gesetzlichen Ausdruck findet dies z.B. in der Änderung des §7 Bundeshaushaltsordnung (BHO) vom 21.12.1993 (BGBl. I, S. 2352). Danach ist bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes zu prüfen, "inwieweit stattliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten durch Ausgliederung und Entstaatlichung oder Privatisierung erfüllt werden können."
Das Verfassungsrecht stellt Grenzen der staatlichen wirtschaftlichem Tätigkeit auf, nach denen die grundrechtlich garantierte individuelle wirtschaftliche Betätigungsfreiheit (Artikel 2 Absatz 1 GG, ggfs. Art. 12 Absatz 1; Artikel 14 Absatz 1 GG) nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden darf.
Eine expansive Privatisierungspolitik stößt deshalb auf verfassungsmäßige Grenzen.
Nach den haushaltsrechtlichen Regelungen des Bundes (§65 BHO und den entsprechenden Regelungen der Landeshaushaltsordnung) soll sich der Staat an privatrechtlichen Unternehmen nur dann beteiligen, wenn ein wichtiges Interesse vorliegt und sich der angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt.
Von Ausnahmen abgesehen sind die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Tätigkeit der Kommunen enger als die für den Bund und das Land.
Die wirtschaftliche Tätigkeit der Kommune muss durch einen öffentlichen Zweck gerechtfertigt oder sogar durch einen dringenden öffentlichen Zweck erforderlich sein.
Die Kommune kann nicht allein nach kommunalpolitischer Zweckmäßigkeit eine wirtschaftliche Betätigung ergreifen, nur weil sie sich daraus einen Vorteil für ihre Verwaltungstätigkeit verspricht oder weil sie darin ein nützliches Angebot für ihre Einwohner sieht. Eine reine Unternehmenstätigkeit oder erwerbswirtschaftliche Wettbewerbsteilnahme ohne einen besonderen, dadurch unmittelbar erreichbaren öffentlichen Zweck, dessen Verfolgung im Gemeindeinteresse notwendig ist, ist der Gemeinde verwehrt.
Die wirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand muss sich auch an den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften des GWB und UWG messen lassen. Konfliktfälle treten vor allem dann auf, wenn staatliche Unternehmen neben der unmittelbaren Erledigung der übertragenen Aufgaben als Konkurrenten der privaten Marktteilnehmer auftreten.
Die wirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand wird durch das Wettbewerbsrecht der EU beschränkt (z.B. Beihilfeverbot). Danach ist die Begünstigung von Unternehmen durch staatliche Beihilfen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Grundsätzlich gilt, dass eine Vorteilsgewährung gegenüber staatlichen Unternehmen (z.B. günstige Kapitalaufnahme, Überlassung von Betriebsgrundstücken unter Marktwert...) nicht zu einer Beschränkung oder Verfälschung des freien Wettbewerbes führen darf.
Jede Form der Privatisierung muss sich an den Anforderungen der staatlichen und kommunalen Daseinsvorsorge messen lassen.
Die kommunale Organisationshoheit als Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung ist zu erhalten. Damit obliegt es der Entscheidungskompetenz Kommune, in welcher Organisationsform sie kommunale Aufgaben realisiert.
Die Privatisierung von Aufgaben der staatlichen und kommunalen Ebene ist nur dann vorzunehmen, wenn nach sorgfältiger Einzelfallprüfung unter Beachtung der konkreten Privatisierungsform (materielle Privatisierung, Organisationsprivatisierung, Beleihung...) gesichert ist, dass die zu erwartenden öffentlichen Vorteile der konkreten Form der Privatisierung von Aufgaben die mit ihr einhergehenden Nachteile auch in der längerfristigen Perspektive eindeutig überwiegen.
Auszuschließen ist die einseitige Privatisierung gewinnorientierter Aufgaben bei gleichzeitigem Verbleib kostenträchtiger Aufgaben in staatlicher und kommunaler Verantwortung.
Die diesbezüglichen kommunalrechtlichen Beschränkungen (z.B. verschärfte Subsidiaritätsklausel bei der wirtschaftlichen Betätigung) sind aufzuheben.
In allen Bereichen der Versorgung von Bürgern mit öffentlichen Leistungen ist eine Träger und Eigentumsvielfalt anzustreben (kommunale Trägerschaft, Träger der freien Wohlfahrtspflege, private Trägerschaft). Diese Trägervielfalt ist eine wesentliche Säule für eine stabile Versorgung. Monopolstrukturen werden dadurch vermieden.
Mit der verstärkten materiellen Privatisierung würde diese Trägervielfalt eingeschränkt und beschädigt.
Bei kommunaler Aufgabenwahrnehmung erfolgt die Vergabe der Aufträge (Investitionen, Lieferung und Leistungen) nach dem öffentlichen Vergaberecht. Davon profitiert nicht unerheblich die ortsansässige Wirtschaft (oder zumindest die Wirtschaft der Region).
Private Anbieter (wie zum Teil auch kommunale Unternehmen in privater Rechtsform) sind nicht an das öffentliche Vergaberecht gebunden. Dies kann dazu führen, dass mehr Aufträge an Unternehmen außerhalb der Region vergeben werden.
Deshalb ist sicher zu stellen, dass bei Privatisierungen die Transparenz der Auftragsvergabe gesichert wird.
Bei kommunaler Aufgabenwahrnehmung gelten die Bestimmungen des öffentlichen Tarifs. Private Anbieter und Gesellschaften sind an diesen Tarif nicht gebunden. Meist gehören Gesellschaften zu einem anderen Tarifbereich oder schließen Betriebsvereinbarungen ab (Tarifflucht). In der Tendenz werden dadurch die Beschäftigten tariflich schlechter gestellt. Die Personalverantwortung bei kommunaler Aufgabenwahrnehmung ist im Regelfall höher als bei privaten Anbietern und Gesellschaften.
Des Weiteren haben bisherige Privatisierungen gezeigt, dass aus Kostengründen durch die Privatisierung massiv Fachpersonal abgebaut und durch angelernte Kräfte ersetzt wird. Dies beeinflusst das Niveau der Versorgung im Regelfall negativ. Auch steigt die Anzahl der geringfügig Beschäftigten und zwar zu Lasten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Bei kommunaler Aufgabenwahrnehmung ist die demokratische Kontrolle ausgeprägter als bei privater Aufgabenwahrnehmung.
Deshalb sind die Kontroll- und Überwachungsrechte der kommunalen Vertretungen in den Organen der privatisierten Unternehmen zu sichern. Eine Mindestforderung ist die periodische Erstellung und Veröffentlichung von Beteiligungsberichten.
Die Anwendung der Formen der unmittelbaren Bürgerbeteiligung sind auch nach erfolgter Privatisierung zu sichern.
Vor einer Privatisierung sollte immer eine Diskussion über die Privatisierungsziele (unter Beachtung der regionalen Aspekte) geführt werden. Die Diskussion darf dabei nicht auf finanzielle Fragen allein beschränkt werden.
Bei Veräußerungserlösen ist darüber zu entscheiden, dass diese für bestimmte Zwecke verwendet werden (Zweckbindung). Dadurch würde zumindest erreicht, dass Verkaufserlöse nicht nur als allgemeine Deckungsmittel für unausgeglichene Haushalte dienen.
Unter Scheinprivatisierung (formale Privatisierung) ist kommunalrechtlich die Bildung von Eigengesellschaften zu verstehen (Kommune bleibt zu 100% Eigentümer bzw. Gesellschafter) - formale Privatisierung.
Die formale Privatisierung erfolgt nicht ausschließlich aus fiskalischen Gründen, auch wenn diese sicherlich eine wesentliche Bedeutung bei der Entscheidung haben.
Andere Gründe sind:
  • steuerrechtliche Aspekte,

  • Personalpolitik (Tarifflucht),

  • Kaufmännische Buchführung, Kostentransparenz, Vermögensverwaltung und -bewirtschaftung
Der formalen Privatisierung sollte nur dann zugestimmt werden, wenn die Bildung des Eigenbetriebes nicht möglich ist (siehe auch: Eigenbetriebsvorbehalt) und die Kontroll- und Überwachungsfunktion der Vertretung gesichert ist (z.B. immer Bildung Aufsichtsrat, Beiräte, Sicherung der örtlichen Rechnungsprüfung...).
Die ökonomischen Ziele der Privatisierung sind:
  • größere Effizienz der Leistungserbringung, wenn der Wettbewerb funktioniert,

  • "Überlegenheit" der privaten Wirtschaftstätigkeit gegenüber der öffentlichen Leistungserbringung hinsichtlich Innovation, Flexibilität und Nachfrageorientierung,

  • betriebswirtschaftliche Organisationsformen,

  • verbesserte Betriebsabläufe,

  • einfachere Entscheidungsstrukturen

  • eindeutigere Verantwortung bis hin zur privaten Haftung
Bereits diese Zielstellungen machen sichtbar, dass nicht alle Bereiche der öffentlichen (kommunalen) Verwaltung und Daseinsvorsorge privatisiert werden können.
Hoheitliche Aufgaben und Aufgaben im immateriellen Bereich dürften hierzu zählen.
Die Befürworter der Privatisierung sollten auch bedenken, dass die öffentliche Verwaltung bisher eine wichtige Ausgleichsfunktion im Markt eingenommen hat. Die Konsequenzen aus dem Wegfall dieser Ausgleichsfunktion lassen sich gegenwärtig kaum prognostizieren.
Die genannten ökonomischen Ziele lassen sich durchaus auch in Form eines Eigenbetriebes realisieren. Ein Zwang zur Privatisierung entsteht dadurch nicht.
Als finanzpolitische Ziele der Privatisierung gelten:
  • Entlastung der öffentlichen Haushalte durch einmalige Verkaufserlöse, langfristige Einsparungen bei Personalkosten, Zins- und Tilgungslasten,

  • Einnahmesteigerungen durch eine effiziente und expandierende Wirtschaftstätigkeit (Die Erzielung von Einnahmen für den kommunalen Haushalt muss als Bestandteil des öffentlichen Zwecks anerkannt werden),

  • Vermeidung der engen Bindung des Haushaltes und des Vergaberechtes.
Ein Ziel der Privatisierung besteht oftmals darin, die Personalprobleme außerhalb des öffentlichen Dienstrechtes zu lösen. Dieses Privatisierungsziel, soweit es nur vordergründig verfolgt wird, kann durch die PDS nicht mitgetragen werden.
Als politökonomische Ziele der Privatisierung können genannt werden:
  • Übertragung von Führungspositionen in den privaten Gesellschaften an Parteifunktionäre/ Politiker und die damit verbundene höhere Dotierung von Führungspositionen bei gleichzeitiger hoher Absicherung,

  • Entziehung aus dem Kontrolleinfluss der demokratischen Gremien.
Diese politikökonomischen Ziele der Privatisierung werden kaum in der Öffentlichkeit thematisiert. Für die PDS stellen sie kein Tabu dar.
Kommunale Unternehmen brauchen nach unserer Auffassung gleiche Marktchancen. Die diesbezüglich noch vorhandenen Beschränkungen in den Kommunalverfassungen sind aufzuheben.
Folgende Bewertungskriterien für Privatisierungen sind für die PDS maßgebend:
  • politische Zielsetzung,

  • demokratische Steuerung und Kontrolle,

  • Ausrichtung am Gemeinwohl,

  • Einbeziehung der EinwohnerInnen in die Entscheidungsfindung und Aufgabenrealisierung,

  • Ausgewogenheit der Qualitätsstandards,

  • Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung,

  • Transparenz und Information,

  • ökonomische Zielstellungen,

  • finanzpolitische Ziele.
Wie wird Ihre Partei bei den Verwaltungs- und Modernisierungsreformen in Thüringen auch die Landesgesellschaften und über die Kommunalordnung auch die kommunalen Gesellschaften in diese Prozesse einbeziehen?

Nach Auffassung der PDS müssen bei einer Funktional- und Verwaltungsreform und im Prozess der Verwaltungsmodernisierung auch alle Eigenbetriebe, Eigengesellschaften und Beteiligungen des Landes und der Kommunen einbezogen werden. Die Reformen müssen die Landes- und kommunale Ebene gleichermaßen einschließen.
Für die Eigenbetriebe, Eigengesellschaften und Beteiligungen gelten dabei die gleichen Grundsätze wie für die klassische Kernverwaltung.

Komplex 6: Wie wird Ihre Partei die Interessenvertretung des Bauherren über die jeweiligen Ämter wahren?


Durch die Neufassung der Thüringer Bauordnung erhöht sich der Pflichten- und Verantwortungskatalog für die Bauherren. Ob dieser Paradigmenwechsel, der als ein Element der Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung angesehen wird, die beabsichtigten Wirkungen zur Folge hat, muss sich im Vollzug der neuen Bauordnung erst zeigen. Die PDS hat hier Zweifel und sieht neue rechtliche Konfliktfelder hinsichtlich der kommunalen Bauleitplanung und des Nachbarschaftsrechts. Die Bauordnungsbehörden, die insbesondere bei den genehmigungsfreien und vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nur eine nachgelagerte Prüfungskompetenz haben (repressives Handeln), sollten im stärkeren Maße eine Bauherrenberatung durchführen, um so Rechtskonflikte möglichst auszuschließen (präventives Handeln). Dies setzt jedoch auch die Bereitschaft der Bauherren hinsichtlich einer begleitenden Beratung durch die Bauordnungsbehörden voraus.

Wie wird Ihre Partei die Trennung von Planung und Bauausführung weiter stärken?

Eine Trennung von Planung und Bauausführung erscheint uns nicht sinnvoll. Diese Frage bildet zudem kein Schwerpunkt der politischen Arbeit der PDS.

Wie sichert Ihre Partei die Qualitätsansprüche und die Vorbildfunktion des öffentlichen Bauherren?

Die öffentlichen Bauherren unterliegen dem gleichen Rechtsrahmen wie die privaten Bauherren. Die Privilegierung einer Bauherrengruppe lehnt die PDS ab.
Die PDS geht davon aus, dass die öffentlichen Bauherren, ebenso wie die privaten Bauherren, die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Somit stellt sich die Frage nach einer Vorbildfunktion nicht.

Wie steht Ihre Partei zur Zusammenfassung der Verdingungsverordnungen zu einer einzigen Vergabeordnung für Bauleistungen, Lieferleistungen und Dienstleistungen?

Die PDS unterstützt die Zusammenfassung der einzelnen Verdingungsordnungen zu einer Vergabeordnung, wenn dadurch die Vergabeverfahren vereinfacht und transparenter gestaltet werden. Zudem sind gleiche Wettbewerbschancen für die Anbieter und die Verhinderung von Dumpingwettbewerb zu sichern. Der Grundsatz der Vergabe nach dem wirtschaftlichsten Angebot ist so auszugestalten, dass eine gezielte Vergabe an ortsansässige Anbieter erfolgen kann. Zudem sind den Auftraggebern weitergehende Vergabekriterien (z. B. Tariftreueerklärung, Ausbildungsquote) einzuräumen.

Wie fördert Ihre Partei das Investitionsklima und die Motivation in den Ämtern dazu?

Die Tätigkeit der öffentlicher Ämter trägt zum Investitionsklima bei, ohne hierfür die alleinige Verantwortung zu haben. Die PDS setzt sich dafür ein, dass Investoren nur noch eine Anlaufstelle in der öffentlichen Verwaltung haben. Investitionsgenehmigungsverfahren sind zu vereinfachen, ohne dass dabei die Anforderungen an Bürgerbeteiligung, ökologische Belange und Bauleitplanung eingeschränkt werden.
Die von der PDS vorgeschlagenen Maßnahmen zur Funktional- und Verwaltungsreform sowie zur Entbürokratisierung wird auch die Motivation der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst stärken. Zusätzliche Motivationsimpulse können durch Änderungen im öffentlichen Personalrecht (einschließlich der Lohn-, Gehalts- und Besoldungsregelungen) geschaffen werden.

Wie wird Ihre Partei die fachliche Kompetenz und die Bürgernähe der öffentlichen Verwaltung stärken?

Wir halten eine fortlaufende Qualifikation der Verwaltungsmitarbeiter für notwendig. Hiefür tragen die Dienstherren die Verantwortung. Hierzu sind Personalentwicklungskonzepte für die einzelnen Behörden zu erstellen und laufend fortzuschreiben. Die Behörden müssen gewährleisten, dass ausreichend Stellen für Neueinstellungen von "Berufseinsteigern" und Absolventen zur Verfügung stehen. Diese Herangehensweise bedarf der Änderung des öffentlichen Dienstrechts.
Die Ausgestaltung der Bürgernähe ist ein Grundsatz für unser Konzept einer Funktional- und Verwaltungsreform. Bürgernähe ist dabei für uns keine ausschließliche Entfernungsfrage, sondern vielmehr Ausdruck eines Verwaltungshandeln, das den Bürger als Partner behördlichen Handelns ansieht. Die bisher oftmals ordnungspolitische Ausprägung von Verwaltungshandeln muss überwunden und durch partnerschaftliches Handeln ersetzt werden.

Welche politischen Maßnahmen verfolgt Ihre Partei zur Vergabe von Planungsleistungen zugunsten von Ingenieuren und Architekten mit Stammsitz in Thüringen?

Wie bereits dargelegt, setzt sich die PDS im Vergaberecht für eine Privilegierung ortsansässiger Anbieter ein. Dies schließt die Vergabe von Planungsleistungen ein.

Komplex 7: Wie wird Ihre Partei die Landesmittel zur Förderung des Stadtumbaus in Thüringen einsetzen?


Das Stadtumbauprogramm ist ein Bund-Länderprogramm. Die jetzige Programmdotierung bis 2009 wird nicht ausreichen, um die Anzahl der dauerhaft leerstehenden Wohnungen nachhaltig zu reduzieren. Der jetzige Programmumfang verhindert nur einen weiteren Anstieg des Wohnungsleerstandes.
Deshalb fordert die PDS eine Aufstockung der Mittel für den Stadtumbau, u. a. durch Mittelumschichtung im Rahmen der Änderungen zur Eigenheimzulage.
Das Stadtumbauprogramm setzt sich aus zwei Programmteilen, dem Wohnungsabriss/-rückbau und der Aufwertung zusammen.
Diese beiden Programmteile sollten flexibilisiert werden, so dass zunächst die Mittel für den Abriss/Rückbau eingesetzt werden können.
Die Landesmittel sind so zu dotieren, dass die Kofinanzierung der Bundesmittel gesichert wird. Durch die Kombination mit noch bestehenden Landesprogrammen im Wohnungs- und Städtebau könnten Synergieeffekte beim Stadtumbau erzielt werden.
Zu bedenken ist, dass eine Vielzahl der Kommunen ihre Eigenanteile im Programmteil "Aufwertung" nicht aufbringen können. Dieses Problem ist nur im Rahmen der notwendigen Gemeindefinanzreform zu lösen. Da hier der Bund zuständig ist und keine kurzfristige Lösung zu erwarten ist, sollte geprüft werden, inwieweit durch eine landesrechtliche Regelung der kommunale Mitfinanzierungsanteil durch das Land oder die Wohnungsunternehmen teilweise übernommen werden kann.
Mit dem Doppelhaushalt 2001/02 und 2003/04 des Landes wurden die investiven Mittel im Bereich Wohnungs- und Städtebau überproportional gekürzt. Wir halten es für gerechtfertigt, einen Teil dieser Kürzungen wieder rückgängig zu machen und diese Mittel zielgerichtet für den Stadtumbau zusätzlich bereitzustellen. Dabei sollten auch Einzelvorhaben in Städten unter 5.000 Einwohner gefördert werden.
Für den Erfolg des Stadtumbaus ist entscheidend, dass das Land bis 2009 über die Förderung sicherstellt, dass jährlich mindestens 2.000 Wohnungen saniert und modernisiert werden können. Diese Größenordnung ist für das Umzugsmanagement im Zusammenhang mit Wohnungsabriss und -rückbau erforderlich.
Die PDS bewertet den Stadtumbau als Chance für die Stadtentwicklung.

Wie wird Ihre Partei die Revitalisierung der Innenstädte fördern und sichern?

Die PDS setzt sich für die Verlängerung des Investitionszulagengesetzes für den Bereich Wohnungsbau ab 2005 ein. Auf Bundesebene steht hier noch eine Entscheidung aus. Investitionsvorhaben im Wohnungsbau werden über dieses Investitionszulagengesetz privilegiert gefördert.
Im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Eigenheimzulage will die PDS zusätzlich eine zielgerichtete Förderung in den Innenstädten bewirken.
Alle Landesprogramme des Wohnungs- und Städtebaus sollten die Innenstädte als Förderschwerpunkt beinhalten.
Die Kommunen sind zudem angehalten, über die Bauleitplanung einen Beitrag zur Revitalisierung der Innenstädte zu leisten.

Wie wird Ihre Partei Programme und Förderungen zusammenfassen, um das Nebeneinander der Förderung und Zuständigkeiten in den Ministerien zu minimieren, Effizienzen zu steigern, um wirtschaftlich mit öffentlichen Mitteln umzugehen?

Soweit sich die Frage auf den Bereich des Wohnungs- und Städtebaus bezieht, können gegenwärtig nur reine Landesprogramme in die Betrachtung einbezogen werden. Diese Programme wurden seit 2001 erheblich gekürzt bzw. sind durch Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre bereits gebunden, so dass hier kaum noch freie Mittel zur Verfügung stehen. Insofern wäre eine Zusammenfassung von Programmen nur dann von Bedeutung, wenn für die Landesprogramme zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stehen.
Die Landesprogramme für investive Maßnahmen des Wohnungs- und Städtebaus will die PDS in die Systematik des kommunalen Finanzausgleichs integrieren. Geprüft werden muss noch, ob dies auch für die Bund-Länder-Programme möglich ist.

Wie wird Ihre Partei das Projekt "Genial-Zentral" in Thüringen fortführen?

Im zweiten Halbjahr 2004 will die PDS die bisherigen Erfahrungen mit diesem Programm evaluieren. Davon ausgehend soll das Programm modifiziert werden.

Wie wird Ihre Partei die Familienfreundlichkeit der Städte stärken?

Familienpolitik ist ein bereichsübergreifendes Politikfeld. Insofern ist auch der Wohnungs- und Städtebau davon betroffen. Die PDS will ein bedarfsdeckendes, wohnortnahes und sozial ausgewogenes Angebot an Kindertagesstättenplätzen sichern. Auch andere Infrastruktureinrichtungen (z.B. Schulen, Gesundheitseinrichtungen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen) müssen wohnortnah angeboten werden. Das Wohnungsangebot muss für Familien, unabhängig von ihrer Einkommenssituation, ausreichend vorhanden sein. Kinder-, Jugendliche und Familien brauchen eine ihren Bedürfnissen entsprechende ausgestaltete kommunale Infrastruktur.
All diese Maßnahmen können jedoch eine existenzsichernde Arbeits- und Lebensperspektive für Familien nicht ersetzen.

Wie wird Ihre Partei die Mischnutzung in Wohngebieten von Arbeit und Wohnen fördern?

Die PDS verfolgt das Konzept der Stadt der kurzen Wege, was die Mischung von Wohnen, Arbeit, Versorgung und Freizeit einschließt.

Wie wird Ihre Partei die Entwicklung des Ländlichen Raums stärken, fördern und die Bürger in der Dorferneuerung motivieren?

In den meisten Dörfern Thüringens ist in den letzten Jahren durch große Anstrengungen der Bevölkerung viel investiert worden. Die Ortschaften sind auch mit Unterstützung der Dorferneuerungsförderung schöner geworden. Der prozentuale Bevölkerungsrückgang in den Dörfern ist meist geringer als in den großen Städten.
Die Situation des abseits der größeren Thüringer Städte gelegenen ländlichen Raums ist aber auch geprägt von einem hohen Durchschnittsalter der Bevölkerung, einem ungenügenden Angebot von Arbeitsplätzen und Infrastrukturproblemen. Die fortschreitende Erschließung der großen ländlichen Grundstücke, vor allem die Anbindung an Kläranlagen, ist mit immer höheren Kosten verbunden.
Durch die geringer werdende Bevölkerungsdichte und den damit verbundenen Kaufkraftverlust gehen Einkaufsangebote, kulturelle Angebote und die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz zurück. Durch die abnehmende Kinderzahl schließen Kindergärten und Schulen.
Wesentlicher Entwicklungsmotor des ländlichen Raumes sind die großen landwirtschaftlichen Betriebe. Sie trugen oft zur Erhaltung von Arbeitsplätzen bei, indem sie ihr Betätigungsfeld ausdehnten, bisher vor allem auf die Bereiche der Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln. Allerdings werden durch Mittelumschichtungen und massive Kürzungen von Fördergeldern durch EU, Bund und Land die Einnahmen der Landwirte zurückgehen. Durch die Halbierung der Ausgleichsmittel für Gebiete mit ungünstigem Klima und schlechten Böden droht teilweise sogar der Wegfall der Bewirtschaftung solcher benachteiligter Standorte.

Die PDS möchte dem ländlichen Raum eine Zukunft sichern, indem sie sich unter anderem für diese Ziele einsetzt:
  • Die noch in den Dörfern vorhandenen Kindergärten und Schulen müssen erhalten bleiben. Neue Potentiale für die Bildung sollen erschlossen werden, beispielsweise durch das Einrichten von Lehrerpools für mehrere Schulen und durch Nutzung moderner Medien im Unterricht.

  • Angebote für alte und pflegebedürftige Menschen, ihren Lebensabend in ihrem dörflichen Umfeld verbringen zu können, müssen verbessert werden. Sicherzustellen ist, dass bürgernahe medizinische Versorgungsangebote geschaffen und genutzt werden können.

  • Der ländliche Raum ist so an ein Netz des öffentlichen Personenverkehrs anzubinden, dass auch mobilitätseingeschränkten Menschen jederzeit in angemessener Weise das Erreichen des Umlands ermöglicht werden kann.

  • Landwirtschaftsbetriebe brauchen für eine wirtschaftlich vielfältige und umweltverträgliche Produktion eine ökonomisch stabile Basis. Nur so können sie ihre Entwicklung sichern.

  • Der Anteil der Energieerzeugung aus Biomasse soll mit Hilfe verbesserter Förderbedingungen und der Novellierung des Erneuerbare - Energien - Gesetzes erhöht werden. Hierbei ist ein Ziel, die Einspeisevergütung für Strom aus Biomasse und Biogas zu erhöhen. Die noch großen ungenutzten Potentiale an Holz sind zunehmend stärker zu erschließen.

  • Der Anbau und die Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe in Thüringen ist weiter zu unterstützen.

  • Die Förderung von landwirtschaftlichen Standorten in benachteiligten Gebieten muss gesichert werden, da ihnen ohne finanzielle Unterstützung die Existenzgrundlage entzogen werden würde.

  • Neben der Landwirtschaft als tragende Säule der wirtschaftlichen Entwicklung müssen Chancen erschlossen werden, neue Arbeitsplätze im Handwerk und Gewerbe, im Tourismus, in der Landschaftspflege sowie in weiteren Bereichen dauerhaft zu entwickeln.

  • In der Abwasserentsorgung in den ländlichen Gebieten sollen sich die ökologisch und ökonomisch sinnvollsten Varianten durchsetzen. Dazu ist Voraussetzung, den Anschluss- und Benutzungszwangs für Grundstücke aufzuheben, die bis zum 31.12.2005, dem gesetzlich vorgegebenen Termin für den Anschluss von Gemeinden über 2.000 Einwohner, nicht an zentrale Kläranlagen angeschlossen werden.

  • Das Dorferneuerungsprogramm als wichtigstes Förderinstrument soll diese Entwicklungen weiterhin unterstützen.
Die Schönheit Thüringens wird in besonderem Maße von seiner Kulturlandschaft, von seinem ländlichen Raum geprägt. Nur wenn unsere Dörfer lebenswert bleiben, Kindern Bildung, Erwerbsfähigen Arbeit, alten und pflegebedürftigen Menschen Betreuung und der Natur ihren Raum bieten können, haben sie eine Zukunft.

Komplex 8 Ausbildung


Ab dem Jahr 2005 sollen Bachelor- und Master-Studiengänge in ganz Deutschland als Regelstudiengänge angeboten werden, dies ist der erklärte, schriftlich fixierte Wille aller am Bologna-Prozess beteiligten (EU-) Länder. Auch die Thüringer Landesregierung vertritt diese Position. Die PDS begrüßt die grundsätzliche Zielrichtung des Bologna-Prozesses, u.a. zur Herstellung europaweit anerkannter Abschlüsse.
In Bezug auf die Frage der flächendeckenden Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen, also auch im konkreten Falle der Architektur- bzw. Ingenieurabschlüsse, plädiert die PDS eher für Zurückhaltung. Dort, wo sich - wie z.B. in manchen ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen - das Diplom bewährt habe, sollte dies beibehalten werden. Die gleiche Auffassung vertrat auch ein Reihe Thüringer Hochschulen in einer Anhörung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst am 26. März 2004 in Erfurt. Die Entscheidung über Diplom bzw. BA oder MA sollte folglich vor Ort (in der Hochschule) getroffen werden. Hauptziel bleibt für die PDS ein hochqualifizierter und überall anerkannter Abschluss für die Studierenden.

Komplex 9 Baukultur


Die PDS betrachtet den Schutz der gesunden Umwelt und den Anspruch auf eine gestaltete Umwelt für eine außerordentlich wichtige Aufgabe. Sie kann es sich durchaus vorstellen, dieser Aufgabe Verfassungsrang zuzugestehen. Jedoch bedarf es - abgesehen von notwendigen Mehrheiten für eine Verfassungsänderung - einer grundlegenden Definition, was unter diesem Begriff zu verstehen sein wird. Für die PDS ist Baukultur ein wichtiger und bedeutungsvoller Aspekt, der auch der Förderung bedarf. Jedoch darf eine gesunde und gestaltete Umwelt nicht lediglich auf Baukultur reduziert gesehen werden. Es müssen verschiedene Komponenten dazu einbezogen werden, wie z.B. Natur, Kunst am Bau, auch ein gesamtgesellschaftliches Bewusstsein für Umwelt und Kultur etc.
Eine Bauausstellung in diesem Zusammenhang wäre sicher interessant, bedarf jedoch nach den oben genannten Ausführungen einer breiter angelegten Idee, ansonsten reiht sie sich in die Zahl der herkömmlichen Präsentationen, die lediglich Firmeninteressen bedienen, ein. Eine Exposition mit einem neuen universellen Ansatz würde die Zustimmung der PDS finden.

Komplex 10 Baukultur macht Schule, Architektur und Schule


Grundsätzlich bleibt zunächst einmal festzustellen, dass Parteien prinzipiell - wie in Verfassung und Fachgesetzen zu Recht festgelegt - im konkreten Sinne nicht für die Erziehung der Schüler zuständig sind. Parteien können im Rahmen ihrer parlamentarischen Möglichkeiten lediglich Rahmenbedingungen für die Bildungspolitik festlegen.
Zur konkreten Fragestellung, den Ergebnissen und Konsequenzen aus der PISA-Studie, hat die PDS breite und weit über räumlich-ästhetische bzw. naturwissenschaftlich-technische Fragen hinausgehende Schlussfolgerungen gezogen.
Zunächst betrachtet die PDS Bildung und den Erwerb von Wissen nicht als Ware, sondern als Menschenrecht und öffentliches Gut. Für sie ist der chancengleiche und gerechte Zugang zu lebensbegleitender Bildung eine der wichtigsten sozialen und Menschenrechtsfragen des 21. Jahrhunderts. In diesem Zusammenhang sollen moderne Unterrichtsinhalte, die auf abgesicherte neue Erkenntnisse reagieren, neue Unterrichtsmethoden und -mittel neben Bewährten einbezogen werden. Um sich auf den Alltag und die Anforderungen nach der Schule vorbereiten zu können, sollen vor allem einige fächerübergreifende Lernfelder Eingang in die Schulen finden. Dazu zählen neben Recht, Medizin, Gesundheit, Ökologie, Ökonomie auch Technologie und die von der Architekten- bzw. Ingenieurkammer angesprochenen räumlich-ästhetischen bzw. naturwissenschaftlich-technischen Unterrichtsinhalte. Zur Vermittlung dieser Inhalte ist jedoch auch eine höhere individuelle Bildungs- und Betreuungsarbeit durch die Pädagoginnen und Pädagogen notwendig. Die PDS steht für eine breite und umfassende Bildung, für die das Motto gilt: "Für das Leben lernen".

veröffentlicht am 09.06.2004 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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