Berufspolitische Positionierung und Kammerausrichtung im Fokus
Rückblick auf die Vertreterversammlung in Nordhausen

Zur ersten Vertreterversammlung des Jahres kamen die Vertreterinnen und Vertreter der Architektenkammer Thüringen am 25. April 2025 im Audimax der Hochschule Nordhausen zusammen.
Gastgeber war Prof. Dr. Jörg Wagner, Präsident der Hochschule, der die Anwesenden in einer kurzen Ansprache herzlich auf dem Campus begrüßte.
Berufspolitischer Bericht der Präsidentin
Den Auftakt der Sitzung bildete der Bericht der Kammerpräsidentin Ines M. Jauck zu aktuellen berufspolitischen Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene – mit besonderem Augenmerk auf den neuen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD:
Die Bundesarchitektenkammer begrüßt die Fortführung eines eigenständigen Bundesbauministeriums unter SPD-Leitung, mahnt jedoch an, dass viele Potenziale der planenden Berufe ungenutzt bleiben. Positiv bewertet wird die angekündigte Reform des Baugesetzbuchs zur Beschleunigung von Bauvorhaben. Kritisch sieht die Kammer die mögliche Einführung des § 246e BauGB sowie das Fehlen verbindlicher Instrumente für Klimaschutz und Ressourcenschonung. Gefordert wird vonseiten der Architektenschaft u. a. die gesetzliche Verankerung baukultureller Standards bei seriellen Großprojekten, die Absicherung des Gebäudetyps E sowie die Reduzierung normativer Vorgaben auf sicherheitsrelevante Aspekte. Das serielle und modulare Bauen soll künftig eine größere Rolle spielen. Allerdings bedarf es zur Wahrung der Qualitätssicherung unbedingt einer unabhängigen Planung, so Jauck.
Auch die strukturellen Herausforderungen der kleineren Landesarchitektenkammern thematisierte die Präsidentin im Rahmen ihres Berichts. Bei einem Treffen in Kassel im März 2025 wurde eine grundlegende Reform des Kammerwesens als übergeordnetes Ziel formuliert – ausgelöst durch wirtschaftliche Rahmenbedingungen und erhebliche strukturelle Unterschiede zwischen den Landeskammern. Eine einheitlich definierte Vorbehaltsaufgabe für planende freie Berufe könnte ein Hebel zur Stärkung aller Kammern sein. Die beteiligten Kammern fordern ein zügiges Vorgehen mit konkreten Maßnahmen. Erste Ergebnisse, entwickelt in einem gemeinsamen Workshop, wurden dem BAK-Vorstand in seiner letzten Sitzung im April vorgestellt.
Ines M. Jauck informierte außerdem darüber, dass sich aus dem in 2024 novellierten ThürAIKG Handlungsbedarf ergibt: So müssen die Satzungen und Ordnungen der Kammer innerhalb von zwei Jahren an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst werden. Die Fortbildungsordnung fällt unter die genehmigungspflichtigen Satzungen. Eine Anwaltskanzlei aus Erfurt begleitet aktuell die Genehmigung gegenüber der Rechtsaufsicht. Der Beschluss ist für die Vertreterversammlung am 7. November 2025 vorgesehen, das Inkrafttreten zum 1. Januar 2026.
Einen herzlichen Dank sprach die Präsidentin den Kammergruppenvorsitzenden aus, die auf verschiedene – auch kreative – Weise die Mitglieder zum Austausch zusammenbringen. Sie machen das Kammerleben bunt und unterhaltsam, interessant und lehrreich. Ohne diese Unterstützung des Ehrenamtes wäre unser Kammerleben nicht das, was es ist.
Bericht aus der Geschäftsstelle
Björn Radermacher, stellvertretender Geschäftsführer, berichtete anschließend über personelle Veränderungen: So hat Tobias Kettwig, seit dem Jahr 2022 zuständig für das Eintragungswesen und die Mitgliederverwaltung, die Geschäftsstelle auf eigenen Wunsch verlassen. Die Stelle wurde neu ausgeschrieben. Die Nachbesetzung erfolgt zum 16. Juni 2025. In der Zwischenzeit wird sich die Geschäftsstelle um alle Belange, die das Eintragungswesen betreffen, kümmern. Zudem stellte Björn Radermacher die vier zentralen Veranstaltungen der Kammer für 2025 vor: Den Thüringer Vergabetag am 12. Juni in Erfurt, den Tag der Architektur am 28. und 29. Juni, den Thüringer Architekt*innentag (THAT 2025) am 28. August in Erfurt sowie die Regionalkonferenz „Barriere-FREI-zeit inklusiv gestalten“ am 23. Oktober in Bad Blankenburg.
Haushalt und Finanzen
Astrid Oestereich, Referentin für Finanzen und Verwaltung, präsentierte das Haushaltsergebnis 2024, gab einen Ausblick auf das Jahr 2025 und informierte über die geplante Rücklagenbildung. Über die konkrete Verwendung entscheidet die Vertreterversammlung im November 2025.
Entschädigungsordnung beschlossen
Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Beschlussfassung über eine neue Entschädigungsordnung, einschließlich einer Anpassung der Sitzungsgelder (siehe beigefügte Datei).
Wahlordnung: Überarbeitung geplant
Cornelia Viehmann, Vorsitzende des Ausschusses Satzung und Recht (ASR), stellte erste Überlegungen zur Novellierung der Wahlordnung vor. Anlass sind sowohl Erfahrungswerte aus der letzten Wahl als auch das geänderte ThürAIKG. Vorgeschlagen wird ein Hybridmodell aus Brief- und Onlinewahl sowie strukturelle Änderungen bei den Gremiengrößen. Rückmeldungen von Mitgliedern sind willkommen. Eine Veröffentlichung des Entwurfs ist vor der Herbstversammlung auf der Website der Kammer geplant.
AG Junge Planende stellt neues Kommunikationskonzept vor
Sarah Schmidt und Matthias Malicki von der AG Junge Planende Thüringen präsentierten schließlich ein Konzept zur besseren Ansprache neuer und potenzieller Mitglieder. Mit neuem Logo, aktualisierter Webpräsenz sowie aufmerksamkeitsstarken Plakaten und Stickern soll die Sichtbarkeit nicht nur an den Hochschulen gestärkt werden. Die Initiative fand breite Zustimmung, wobei der Wunsch geäußert wurde, die Zugehörigkeit zur Architektenkammer weiterhin klar zu betonen.
Die zweite Sitzung der Vertreterversammlung im Jahr 2025 findet am 7. November voraussichtlich in Jena statt.