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Duale Fernstudiengänge: IU-Abschluss nicht eintragungsfähig

Wichtige Hinweise der Bundesarchitektenkammer

AKT-Plakette, Bild: Architektenkammer Thüringen

Aufgrund vermehrter Anfragen von Büros, die Mitarbeiter:innen ein duales Fernstudium der Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur an der International University (IU) finanzieren, weist die Bundesarchitektenkammer (BAK) darauf hin, dass ein IU-Abschluss als nicht kammereintragungsfähig eingestuft wird.

Über die Eintragung in eine Architektenliste entscheiden die unabhängigen Eintragungsausschüsse der zuständigen Landeskammern – bei zunehmend heterogenen Ausbildungsbiographien im Einzelfall oft erst nach Vorlage der Hochschulabschlüsse. Strittig sind die akademischen Voraussetzungen, die eine Eintragung der IU-Abschlüsse ermöglichen sollen. Die BAK nahm deshalb im Auftrag der Landearchitektenkammern mit der IU-Leitung Gespräche auf über eine Nachjustierung sowohl mit Blick auf ein weitergehendes Studium an einer anderen Hochschule als auch in Bezug auf eine spätere Kammereintragung. Das Ergebnis ist offen.

veröffentlicht am 17.01.2023 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Mitgliedernachrichten, Berufspolitik / Kammerarbeit

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