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E-Rechnung wird Pflicht: Fristen, Ausnahmen und Tools

Informationen von Dr. Philip Steden, Referatsleiter Wirtschaftspolitik bei der Bundesarchitektenkammer

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Ab Januar 2025 ist zwischen Unternehmen ein PDF nur noch als Ausnahme eine ­gültige Rechnung. Welche Übergangsfristen gibt es, ist E-Rechnung und XRechnung das Gleiche und brauchen wir jetzt neue ­Software?

Dr. Philip Steden, Referatsleiter Wirtschaftspolitik bei der Bundesarchitektenkammer, informiert dazu unter dem Titel „Die E-Rechnung wird Pflicht“ im Deutschen Architektenblatt 07-08/2024. Der Beitrag ist auch auf dabonline.de einzusehen, unter:

veröffentlicht am 12.08.2024 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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