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Ende gut, alles gut: Keine Gewinnrealisierung mehr bei Abschlagszahlungen

Information der Bundesarchitektenkammer

Logo BAK, Bild: BAK

Erst eine Übergangsregelung, dann der Aufschub des Anwendungszeitpunkts, jetzt endlich eine abschließende und vernünftige Lösung: Die Architektenkammern und andere Organisationen konnten Bundesfinanzministerium und Länderfinanzministerien schlussendlich davon überzeugen, die vom BFH in seinem Urteil vom 14.5.2014 aufgestellten Grundsätze zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen nicht zu verallgemeinern. Mit Schreiben vom 15.3.2016 teilt das BMF nun mit, diese Grundsätze ausschließlich für diejenigen Fallgestaltungen anzuwenden, denen die HOAI in ihrer Fassung von 1996 zugrunde lag. Insoweit bleibt es auch bei der im BMF-Schreiben vom 29.6.2015 beschriebenen Übergangsregelung. In allen anderen Fällen, das heißt bei Leistungen, die seit Inkrafttreten der HOAI 2009 vereinbart wurden, bleibt es bei dem vor der BFH-Entscheidung geltenden Grundsatz, dass die Gewinnrealisierung und die damit verbundenen Bilanzierungs- und Versteuerungspflichten erst nach der Schlusszahlung entstehen.

Das Schreiben des Finanzministeriums vom 15.3.16 finden Sie auf den Seiten der BAK hier. (PDF-Dokument, 23.5 KB)

veröffentlicht am 22.03.2016 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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