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Erfolg der Kammern: Übergangsregelung zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen

Information der Bundesarchitektenkammer

Logo BAK, Bild: BAK

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) und die Architektenkammern der Länder haben im Interesse der Architektenschaft eine Übergangsregelung erwirken können, die die unangenehmen Folgen eines Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen abschwächt.

Am 14.5.2014 hatte der BFH entschieden, dass Abschlagszahlungen nach der HOAI bilanziell sofort „als verdient“ und damit gewinnrelevant anzusehen sind (AZ: VIII R 25/11). Im Rechtsteil des Deutschen Architektenblattes (DAB) vom März wurde hierüber ausführlich berichtet („Herber Schlag zum Abschlag“ DAB 03/15, S. 35 f.). Eine volle Anwendung des Urteils auch auf alle noch offenen Steuerfälle hätte bei Architekten zu einer plötzlichen Erhöhung der Bilanzgewinne und somit zu massiven Steuer(nach)zahlungen führen können. Die BAK und die Länderarchitektenkammern haben erreichen können, dass das Urteil erst ab 2015 und zunächst auch nicht mit voller Wirkung gilt. Dies hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mit Schreiben vom 13.5.2015 klargestellt. Einen Beitrag zum Thema finden Sie in der Juliausgabe des DAB 07/15 („Abschlag abgefedert“).

Schreiben des BMF und das Urteil können Sie auf der Website der Bundesarchiutektenkammer einsehen, unter:
http://www.bak.de/presse/aktuelles/2015-erfolg-der-kammern/

veröffentlicht am 18.06.2015 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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