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Thüringer Stiftung Baukultur

Ingenieurkammer Thüringen begrüßt Stiftungsengagement

Das Präsidium der IngKTh hat im Gespräch mit dem AKT-Präsidium am 4. Juni ausdrücklich das Engagement des Vorstandes und der Geschäftsführung der AKT im Rahmen der Initiative Architektur und Baukultur auf Landesebene begrüßt. Die Stiftung Baukultur versteht sich als Kommunikationsplattform im Freistaat Thüringen zur Förderung der Baukultur. Die IngKTh bot ihre Mitarbeit an. Vorgeschlagen werden sollen Änderungen zur Satzung der Stiftung Baukultur, weil die IngKTh Gründungsmitglied der Stiftung werden will. Zu einem ersten Baukulturkongress in Thüringen lädt die Architektenkammer am 4. Dezember nach Erfurt ein. Dort soll die öffentliche Vorstellung der Vertreter der Stiftung und der Stiftungsziele erfolgen. Vereinbart wurde eine engere Zusammenarbeit in Bezug auf die Novellierung der Thüringer Bauordnung, der Kammergesetze und der Einführung zur ENEV. In der öffentlichen Anhörung wollen beide Kammern mit einer gemeinsamen Position auftreten, so die Präsidenten Strube und Storm. Positiv bewertet wurde die bisherige Kooperation zur Fort- und Weiterbildung mit dem BWAW Thüringen. Präsident Strube informierte die Ingenieurkollegen darüber, dass die AKT die Pflicht zur Fortbildung und den jährlichen Nachweis darüber gegenüber der Kammer als neue Berufspflicht bei der Novelle im ThürArchG einbringen wird. Vereinbart wurde auch eine gegenseitige Informationspflicht seitens der Vorstände und der Geschäftsführungen. Beraten wurde die Beteiligung der Ingenieure an städtebaulichen bzw. architektonischen Wettbewerben nach der GRW 95. Die Verantwortung zur Teilnahmeberechtigung liegt bei den Auftraggebern bzw. Auslobern. Aus Sicht der AKT genügt allein der Nachweis von Referenzen im Bereich der Bauleitplanung oder des Hochbaues nicht, um eine Qualifizierung im Gestalten und Entwerfen analog der Hochschulausbildung adäquat nachzuvollziehen. Nach Auffassung der Architekten fehlt dieses in der Ingenieurausbildung als Qualifikationskriterium zu den entsprechenden Wettbewerben. Eine Einigung in dieser strittigen Frage konnte nicht erzielt werden. Die GRW 95 trifft auch Aussagen zu Ingenieurbauwettbewerben. Strube verwies auf die Verantwortung der Berufsstandsvertretungen zur Förderung des Wettbewerbswesens in der jeweiligen Fachrichtung. Bei den Beispielen Parkhäuser, Brücken, den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit in Thüringen, den Ingenieurbauwerken wie Kläranlangen, Wasserbauprojekten, Abwasser- und Müllprojekten wurde selten Planungsqualität über den Wettbewerb gesucht. Das waren zu Dutzenden nicht genutzte Chancen zur Förderung der Baukultur im Ingenieurbau, so das Fazit dazu im Gespräch. Die Vertreter der IngKTh baten die Architekten, um die Prüfung der Einrichtung zu einer gemeinsamen Architekten- und Ingenieurkammer Thüringen oder einer Baukammer Thüringen, wie Beispiele aus Bremen, Schleswig-Holstein oder Berlin und demnächst auch in Baden-Württemberg zeigen. Die gemeinsamen Beratungen auf der Ebene Präsidium sollen nunmehr mehrmals im Jahr stattfinden.

Michael Beier, GF

veröffentlicht am 16.07.2002 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Stiftung Baukultur Thüringen

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