Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Geschäftsbericht zur Vertreterversammlung

Vertreterversammlung der AKT am 22.03.2002 im Erfurter Regierungsviertel, Werner-Seelenbinder-Straße

Berufspolitische Schwerpunkte und berufsständische Arbeit des Präsidiums, Vorstandes, der Ausschüsse und Arbeitsgruppen der Architektenkammer Thüringen in der Zeit von November 2001 - März 2002

Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter,

der Jahresanfang war, wie gewohnt, geprägt durch den Neujahrsempfang, den wir in diesem Jahr gemeinsam mit dem Landesverband Thüringen des Bundes der Deutschen Architekten zum Thema Ressource Architektur und zum UIA-Weltkongress der Architekten im Juli 2002 in Berlin im Kaisersaal Erfurt veranstaltet hatten. Besonders erfreulich daran war, dass der BDA durch seinen neu gewählten Präsidenten, Kasper Kraemer, vertreten war und dass wiederum der Thüringer Innenminister - wie schon im Jahr zuvor zum Thüringer Architektentag - die Grußworte der Landesregierung uns überbracht hat.

Sein Angebot zur Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe zum Thema Baukultur in Thüringen wurde gemeinsam mit dem Finanzministerium, dem Innenministerium und weiteren Vertreter der Ministerien, Kammern und Verbände im Freistaat, auch unter Einbeziehung der Ingenieurkammer Thüringen, das wir sehr begrüßen, mit einer erstmaligen Beratung im März umgesetzt. Diese interministerielle Arbeitsgruppe wird im April erneut tagen und sich dann mit der Gründung einer Plattform, der Definition der Inhalte zur Förderung der Baukultur und zur Hebung des Anspruches an die Alltagsarchitektur auseinandersetzen. Erfreulich dabei ist, dass über die große Anfrage der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag und über den Zwischenbericht des Bundesbauministeriums zur Initiative Architektur und Baukultur sowie über die vielfältigen Aktivitäten der Architektenkammer Thüringen im letzten Jahr, diese Initiative im Freistaat sich beginnt zu verankern. Wir können von einer Hebung des allgemein politischen Anspruchs zu Fragen der Architektur, des Städtebaus in der gegenwärtigen politischen Diskussion sprechen.

Die berufspolitische Arbeit war in den letzten Wochen und Monaten geprägt vom Engagement der Kammer, des Ausschusses Stadtplaner und der Arbeitsgruppe Stadtumbau, als Teil des Ausschusses, vom Wettbewerb des Bundes zum Stadtumbau Ost. 37 Thüringer Kommunen nehmen an diesem Wettbewerb teil und eine Vielzahl der hier ansässigen Stadtplaner sind mit der Erarbeitung der integrierten Stadtentwicklungskonzepte beauftragt worden. Für das ehrenamtliche Engagement danke ich insbesondere Frau Dr. Böhme als Leiterin des Ausschusses und der Arbeitsgruppe und Dr. Uwe Wilke für sein Engagement und sein Wirken auf einer Vielzahl von Veranstaltungen in Thüringen zum Stadtumbau. Ohne dieses ehrenamtliche Engagement der beiden Vertreter wäre die Beteiligung der Architektenkammer Thüringen an den Veranstaltungen, an den inhaltlichen Gesprächen, aber auch an den Konzepten sowie an der Richtlinie zur Städtebauförderung nicht möglich gewesen. Insbesondere bei der neuen Städtebauförderrichtlinie gelang es uns, dass erstmalig festgeschrieben wurde, dass mindestens 3 Leistungsangebote von Stadtplanern bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich der Bauleitplanung und der informellen Planung gegenüber dem Fördermittelgeber, dem Freistaat, seitens der Kommunen nachgewiesen werden müssen. Damit ist ein Teil der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen nunmehr auch unterhalb des Schwellenwertes Bestandteil des Förderprogramms.

Jüngst getagt hat das Auswahlgremium zu unserer Veranstaltungsreihe apropos architektouren am letzten Juni-Wochenende in diesem Jahr. Von den 67 eingereichten Objekten sind 59 ausgewählt worden. Erstmalig waren die Kammergruppenvorsitzenden Mitglieder der Jury, erweitert durch Vertreter des Landeswettbewerbsausschusses und des Vorstandes der Kammer. Wir sind davon überzeugt, dass damit eine breite Basis für die Auswahl der zu zeigenden Objekte und eine objektive Widerspiegelung des Ergebnisses der Auswahl gegeben ist. Damit haben wir auch die Kritik der KG 1 an der Auswahl im vergangenen Jahr entgegengenommen und den Vorschlag aus der Kritik der KG 1 Nordhausen mit dem Auswahlgremium umgesetzt. Verantwortlich für die inhaltliche Konzeption zeichnen Dr. Hannes Hubrich und Frau Oestereich.

Wie in der letzten Vertreterversammlung beschlossen, gründeten wir eine Arbeitsgruppe zur Novellierung der Thüringer Bauordnung und eine Arbeitsgruppe zur Novelle des Thüringer Architektengesetzes im Rahmen des Artikelgesetzes zur Bauordnung. Grundlage der Arbeit der Arbeitsgruppe zur Novelle der BauO ist der Entwurf der MusterBauO, die einer Novellierung in Thüringen in ihren wesentlichen Teilen zugrundeliegt. Einige Gesichtspunkte, die wir bereits in der Stellungnahme zum Entwurf der MusterBauO aufgeführt haben, finden sich nunmehr auch in der gegenwärtig zu erarbeitenden Stellungnahme der Kammer zur ThürBauO wieder. Das betrifft insbesondere das Abstandsflächenrecht, die Nachbarrechte, die bautechnischen Nachweise, die Stellplätze und die Frage der Gestaltung sowie die Bauvorlageberechtigung. Die Arbeitsgruppe ThürBauO wird im April gemeinsam mit dem Thüringer Innenministerium, dem Thüringer Landesverwaltungsamt und Vertretern des Bauordnungsamtes Erfurt, tagen und dort die Positionen zur Novelle mit den dafür Verantwortlichen festschreiben. Die Berufsverbände der Architekten und Stadtplaner sind in der Arbeitsgruppe vertreten und natürlich suchen wir auch einen gemeinsamen Standpunkt im Vorfeld der Novelle mit der Thüringer Ingenieurkammer.

Neugegründet hat sich in diesem Jahr eine Arbeitsgruppe "Kommunale Landschaftsplanungen und Grünordnungsplanung" unter Leitung des Jenaer Landschaftsarchitekten Wolfram Stock. Mit dieser Arbeitsgruppe wird ein Leitfaden zu den Leistungsbildern und zur Honorierung des Umweltberichtes aus der UVP-Richtlinie der Kommission sowie zur Honorierung und zu Leistungsbildern der Grünordnungsplanung in Thüringen erarbeitet.

Vorbild dabei ist die Honorarregelung zur Dorferneuerung. Die AG "Dorferneuerung" hat nunmehr seit 11 Jahren eine hervorragende berufspolitische Arbeit im Bereich der Dorfentwicklung und der Dorferneuerung im Freistaat geleistet hat. Architekt und Stadtplaner Dr. Uwe Wilke stand dieser Arbeitsgruppe mehr als 10 Jahre vor und wird am kommenden Montag sein Amt an einen Nachfolger aus der Arbeitsgruppe übergeben. Wir möchten ihm für sein Engagement, für sein Wirken, für seine inhaltlichen Konzepte und Strategien in der Arbeitsgruppe als Stadtplaner und Architekt, als Vertreter und Kollege, sehr herzlich unseren Dank aussprechen. Die Empfehlungen aus der Arbeitsgruppe Dorferneuerung in der Architektenkammer Thüringen finden sich nunmehr auch in der neuen Förderrichtlinie zur Dorferneuerung im Freistaat wieder. Insbesondere die Verlängerung des Förderzeitraumes von 3 auf 5 Jahre und die Mitwirkung der Stadtplaner und Architekten als Moderator und Berater in den Gemeinden bei der Bearbeitung sowie die Förderung der Dorfentwicklungsplanung durch den Freistaat und damit auch die Sicherung einer ausreichenden Honorierung gemäß den Leistungsbildern der Honorartabelle aus der Dorferneuerung sind nur einige Wirkungsbeispiele.

Ein großer Erfolg war zum Ende des vergangenen Jahres die Ausstellung "Schönen leben - besser wohnen" der Arbeitsgruppe der jungen Architekten in der Architektenkammer Thüringen. Hier zeigten 13 junge Architekturbüros aus Thüringen ihre Visionen und Werke sowie Referenzen zum Thema Wohnen. Diese Ausstellung wird fortgeführt in diesem Jahr und in den Orten Gera und Weimar gezeigt. Die Stadt Erfurt hat dieser Arbeitsgruppe der jungen Architekten ein Grundstück angeboten anhand dessen diese Büros im Rahmen einer Ideenwerkstatt, ihre Entwurfsideen zum Wohnen in Stadtrandlage der Öffentlichkeit präsentieren können, um somit ihr Know-how und ihre Visionen als Modellprojekt vorzustellen.

Anfang Dezember gab es den Tag der freien Berufe , der parlamentarische Abend des Landesverbandes der Freien Berufe in der LEG Thüringen statt. Vertreten waren dort einige wenige Abgeordnete, aber keine Vertreter seitens der Landesregierung, so dass wir hier immer noch ein Missverhältnis zwischen der politischen Wahrnehmung der freien Berufe gegenüber der gewerblichen Wirtschaft feststellen müssen. Gleichzeitig waren aber auch kaum Freiberufler anwesend, um ihre Positionen gegenüber der Politik und Öffentlichkeit deutlich zu machen. Wir brauchen das Engagement der Freien Berufe, um uns zu den Rahmenbedingungen für unsere Berufstätigkeit und Berufsausübung zu artikulieren. In diesem Zusammenhang erwarten wir auch eine Teilnahme von den Vertretern der Architekten und Stadtplaner am Weltkongress der Architekten des UIA in Berlin.

Ebenso fand im Dezember in Köln der Kongress zum Statusbericht Baukultur in Deutschland der Initiative Architektur und Baukultur statt. Dort sind Empfehlungen und Maßnahmen vorgestellt worden, die sich in Programmen und Projekten, die sich in einer aktuellen Stunde im Bundestag, in einem Bericht der Bundesregierung zur Baukultur verfestigen sollen. Diese Empfehlungen betreffen nicht nur die Architekten, sondern auch die Leistungen der Ingenieure, die Ingenieurbauwerke. Gefordert werden seitens des Bundes offene Architekten- und Ingenieurwettbewerbe, eine nachhaltige Planung, eine verstärkte Bürgerbeteiligung, ein Gestaltwillen der Kommunen, eine Verbesserung der Lebensbedingungen im öffentlichen Raum, die Focusierung auf die Innenentwicklung in den Kommunen, die Vorbildwirkung der Länder bei der Vergabe von Planungen und Baumaßnahmen, die Verbesserung der Wettbewerbsposition der Planer im Ausland über den Export ihrer Dienstleistungen, die Sensibilisierung der Bürger für die Qualität von gebauter Umwelt über eine Einbeziehung von Architektur in das Bildungssystem und eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit.

Zur Öffentlichkeitsarbeit der Architektenkammer Thüringen verweisen wir auf die am 10. April stattfindende Veranstaltung "Bauen mit Membranen - Sportbauten in Thüringen" auf der Messe in Erfurt zur Thüringen Ausstellung. Dort werden durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, die Ansätze seitens der Landesregierung zu einer Verbesserung der Infrastruktur im Bereich des Sports und die Planungen dazu vorgestellt. Wir empfehlen, interessierten Architekten und Stadtplanern aber auch Landschaftsarchitekten sich an dieser Veranstaltung zu beteiligen, um die Perspektiven zum Thema Sportstättenbau in Thüringen erfahren zu können.

Gemäß der Außenwirtschaftsförderrichtlinie des Freistaates verzeichneten wir in der Beratung Anträge von 2 Mitgliedern zur Förderung. Bedarf bei den Beratungsgesprächen zur Antragstellung gibt es vorrangig für die Erstellung von Internetseiten, Präsentationsunterlagen und der Teilnahme an Messen.

Gegenwärtig sind 1.859 Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in die Liste der AKT eingetragen. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber der vergangenen Vertreterversammlung in Höhe von 11 Architekten. Davon sind 1155 freischaffend tätig. Arbeitslos haben sich 54 Architekten gemeldet. 215 Architekten aus anderen Bundesländern besitzen in Thüringen eine Niederlassung. In der Liste der freiwilligen Mitglieder der AKT sind 66 junge Absolventen eingetragen. In dem Verzeichnis der Berufsgesellschaften sind z. Zt. 100 Gesellschaften eingetragen und 20 Berufsgesellschaften wurden bisher wieder gelöscht.

Der Haushaltsausschuss führte 2 Sitzungen zu Anträgen von Mitgliedern in Beitragsangelegenheiten durch. Dabei wurden 99 Anträge besprochen. 11 Mitglieder beantragten eine Beitragsbefreiung wegen Aufgabe der Tätigkeit nach Vollendung des 65. Lebensjahres. 88 Mitglieder baten um Reduzierung, davon 48 wegen Arbeitslosigkeit, 21 wegen Erziehungsurlaub, 8 wegen Rentenbezug, 2 wegen Krankheit und 2 wegen Bezug von Sozialhilfe. 7 Mitglieder stellten einen Antrag wegen schlechter Geschäftslage. Nach Versandt der Beitragsbescheide im Januar erfolgte für die säumigen Zahler eine Zahlungserinnerung und danach letzte Mahnung.

Seit März diesen Jahres ist die Mitgliederliste der Architektenkammer im Internet veröffentlicht. Diese wird wöchentlich aktualisiert und über eine Suchmaske kann nach Kreisen, nach Sachverständigen, SiGeKo Zertifikaten, Gesellschaftern, Berufsgesellschaften, E-mail und Internetadressen, Fachrichtung, Ort und Firmensitz gesucht werden. Vorbereitet wird die Büroliste für das Internet. Dort sollen die Büros über ein Passwort selbständig die Eintragungen vornehmen können. Löschungen, Änderungen und Neueintragungen werden durch die Architektenkammer Thüringen weiterhin erfolgen. Erfreulich ist auch das 80 Büros ihr Interesse für die Veröffentlichung in der Bürobroschüre 2002 in der Architektenkammer Thüringen angemeldet haben. Aber wir benötigen insgesamt 150 Büros um eine Finanzierung zu gewährleisten. Die Umsetzung erfolgt durch die Agentur MC Medien in Leipzig. Nach der Novellierung des Thüringer Architektengesetzes und der Thüringer Bauordnung wird das Handbuch der Architektenkammer neu aufgelegt, um somit den Entwurfsverfassern und Planenden im Freistaat, aber auch den Ämtern und Bauwilligen ein Kompendium zum Thema Planen und Bauen in Thüringen an die Hand geben zu können.

Am heutigen Tag beginnt der Lehrgang zum Energieberater Bau, der durch unser ökologisches Beratungszentrum vorbereitet und organisiert wurde. Diese Lehrgang stieß auf eine sehr hohe Resonanz, so dass diesem ersten Lehrgang zwei weitere folgen werden. Gleichzeitig ist es Herrn Bucki, als Leiter des Beratungszentrums, gelungen, ein Netzwerk zum Thema ökologischen Planen und Bauen aufzubauen und unser Beratungszentrum in das Bewusstsein der Politik und der Öffentlichkeit, besonders bei Verbänden und Kammern sowie anderen ökologisch orientierten Einrichtungen einzusteigen.

Berufspolitisch befinden wir uns neben der Erarbeitung der Stellungnahmen zur Novellierung der Thüringer Bauordnung und zur Novelle des Thüringer Architektengesetzes, insbesondere an einer eigenen Positionierung zum Bundestagswahlkampf im September 2002. Natürlich werden wir unsere Forderungen rechtzeitig und in Abstimmung mit den Berufsverbänden der Architekten und Stadtplaner in Thüringen an die Politik richten.

Die Landespolitik selbst muss sich spürbar auf die Ansiedlung und den Ausbau von investitionswilligen und innovativen Unternehmen konzentrieren und wir müssen hier in Thüringen ein unternehmensfreundliches Klima schaffen. Das gilt nicht nur für die gewerbliche Wirtschaft, sondern auch für die Dienstleistungswirtschaft. Kernstück der Landespolitik muss neben der Wirtschaftspolitik die Förderung des ersten Arbeitsmarktes und die Stärkung der Investitionen in der kommunalen Infrastruktur sein. Wir brauchen einen neuen finanziellen Gestaltungsspielraum für die Kommunen, wir verlangen eine Reform der Gemeindefinanzierung.

Darüber hinaus benötigen wir beim Stadtumbau Ost auch eine steuerliche Förderung, steuerliche Anreize, um das Bauen in den Innenstädten, in den Sanierungs- und Kerngebieten wieder attraktiv zu machen. Die steuerliche Abschreibung für Denkmale ist auf Regelungen des Bestandes in Innenstädten bzw. bei der Sanierung und Modernisierung von selbstgenutzten Eigentum zu erweitern. Für die Wahrung der Freiberuflichkeit halten wir an dem bewährten Prinzip der Trennung von Planung und Ausführung bei der Vergabe von Bauleistungen bzw. Planungsleistungen fest. Wir fordern eine Überprüfung aller Kommunalen- und Landesgesellschaften bezüglich ihrer Rolle im Wettbewerb als Konkurrenz zum Mittelstand und zu den Freiberuflern. Wir empfehlen, diese Gesellschaften nur noch als fiskalisches Vermögen der Kommunen oder des Landes zu betrachten und eine Quersubventionierung bzw. den Einfluss der Kommunen und des Landes auf die Gesellschaften abzuschaffen. Diese Gesellschaften sind gleich zu behandeln mit den Unternehmen und Dienstleistenden am Markt. Eine Bevorzugung durch Bürgschaften, Risikoübernahmen und Verankerungen in den Haushaltstiteln der Kommunen oder des Landes ist abzulehnen.

Eine ebensolche Chancengleichheit fordern wir auch bei den öffentlichen Vergabeverfahren für die hier ansässigen Büros, die eben nicht die Referenzen nachweisen können, die zur jeweiligen Bauaufgabe gefordert werden. Ich denke dabei beispielsweise an die Referenzen zum Nachweis des Baus von Gefahrenschutzzentren - wie in Weimar gefordert - oder den Erfahrungen des Baus der Polizeidienststellen wie in Rudolstadt gefordert. Damit ist die Chancengleichheit der hier ansässigen Büros nicht gewahrt und deutlich gefährdet.

Das Engagement der Architektenkammer Thüringen über die Vertreter im Vorstand oder im Landeswettbewerbsausschuss, bei der Sicherung der Transparenz der Vergabeverfahren nach VOF zahlt sich nunmehr auch gegenüber anderen öffentlichen Auftraggebern aus. Kommunen, Zuwendungsempfänger, Krankenhausträger, Projektsteuerer und kommunale Gesellschaften suchen den Rat der Architektenkammer vor der Bekanntmachung und Vergabe von Planungsleistungen. Das bietet uns die Gewähr der Transparenz und der Kontrolle der Einhaltung der VOF. Aber wir benötigen dazu auch die Hilfe der Planer als Bieter und Betroffene.

Im Sinne der Berufsausübung der Architekten und Stadtplaner plädieren wir für die Focusierung auf die Qualitätssicherung und dem Verbraucherschutz, der Qualitätssicherung der zu gestaltenden Umwelt und die Qualifikation der Bürger. Wir sind uns mit dem Land einig, dass auch Vergabekriterien wie die Beurteilung der Betriebskosten, der Wirtschaftlichkeit, der funktionalen-gestalterischen Qualität von Gebäuden, der Lebenszykluskosten, Vergabekriterien sein können. Gleichzeitig wollen wir mit einer Änderung der Landeshaushaltsordnung auch erreichen, dass der Leistungswettbewerb mit mindestens 3 Architekten und Stadtplanern und der Nachweis darüber bei der Vergabe von Architektenleistungen im Bereich der Zuwendungsempfänger - wie Kirchen, Verbände, gemeinnützige Träger, Kommunen, Wohnungsgesellschaften und andere gewahrt wird. Wie ich erwähnte, ist uns dieses bei der Dorferneuerung, bei der Mittelstandsrichtlinie aber auch bei der Städtebauförderung gelungen. Dieses soll in Thüringen ein allgemeiner Vergabegrundsatz werden. Den Forderungskatalog zur Bundestagswahl der Architektenkammer Thüringen werden wir im Monat Mai gemeinsam mit den Berufsverbänden der Öffentlichkeit vorstellen.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass Dietrich Hose, Mühlhausen, Nachrücker der Wahlgruppe 2 für Bertram Ludwig ist und er erstmalig in der Vertreterversammlung ehrenamtlich tätig wird. An dieser Stelle möchten wir Bertram Ludwig für seine ehrenamtliche Tätigkeit in der VV danken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter,

Bundestagswahlkampf heißt auch, dass wir als Freiberufler gehört werden, wahrgenommen werden und zumindest kurz vor und nach der Wahl ernst genommen werden mit unseren Forderungen, denn auch wir sind Wähler und stellen ein nunmehr sehr großes Wählerpotential mit steigenden Ausbildungs- und Arbeitsplätzen in Deutschland dar. Diese Chance wollen wir nutzen, um auf die Kompetenz des Berufsstandes in Fragen des Planens und Bauens, der Baukultur und Baukunst, aufmerksam zu machen. Wir werden uns - wie Sie es von uns gewohnt sind - auch weiterhin deutlich in der Öffentlichkeit positionieren und uns dafür einsetzen, dass die Freiberuflichkeit gewahrt bleibt und die Politik von einer Mittelstandsfreundlichkeit geprägt wird.

Ich danke Ihnen für Ihr Engagement in den Kammergruppen, in den Ausschüssen, in den Gremien der Architektenkammer Thüringen, in der Vertreterversammlung und in der Öffentlichkeit. Ich wünsche unserer Veranstaltung heute einen guten Verlauf. Herzlichen Dank.

gez. Hartmut Strube
Präsident

veröffentlicht am 22.03.2002 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken