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Geschäftsbericht zur Vertreterversammlung

Vertreterversammlung der AKT am 30.11.2001 im Seehotel Zeulenroda

Berufspolitische Schwerpunkte und berufsständische Arbeit des Präsidiums, Vorstandes, der Ausschüsse und Arbeitsgruppen der Architektenkammer Thüringen

Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter, sehr geehrte Architektinnen und Architekten, werte Gäste,

dieses Jahr war geprägt durch die Initiative Architektur und Baukultur des Bundesbauministeriums, an der sich die Architektenkammer Thüringen sehr intensiv beteiligte. 18 Veranstaltungen, die wir im Veranstaltungsprogramm der Kammer für das 2001 geplant hatten, wurden durchgeführt. Schwerpunkt in diesem Jahr waren die Themen Stadtumbau Ost, Energieeinsparverordnung, Landschaftsarchitektur und Flächennutzungsplanung sowie Veranstaltungen zum Bauen mit Stahl und Glas. Ein Höhepunkt war die Feier zum 10-jährigen Bestehen der Architektenkammer Thüringen im April in Weimar und natürlich der Thüringer Architektentag mit der Preisverleihung des Thüringer Architekturpreises für Wohnbauten im Festsaal des Erfurter Rathauses. Wesentlich für die berufspolitische Arbeit in diesem Jahr war die Beteiligung der Kammer an der Diskussion und an den Inhalten zum Förderprogramm der Bundesregierung Stadtumbau Ost. Wie der BAK-Präsident Peter Conradi zur Bundeskammerversammlung und zum 11. Deutschen Architektentag ausführte, geht es nunmehr um den Sprung "von der Quantität zur Qualität". Die Veranstaltung in Leinefelde des Thüringer Innenministerium in der Zusammenarbeit mit dem Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft, dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen und der Architektenkammer Thüringen zum Thema "Mehr Stadt für weniger Bürger" dokumentierte u. a. die Verantwortung der Architekten und Stadtplaner und der Landschaftsarchitekten bei der Umgestaltung unserer Städte, beim Rückbau der Städte - hervorgerufen durch den wohnungswirtschaftlichen Strukturwandel, der Umlandabwanderung, der demografischen Situation in Thüringen. An dieser Stelle möchte ich mich vor allem bei meinem Vizepräsidenten, Dr. Hannes Hubrich, und bei den Teilnehmern aus der Architektenkammer an den Workshops zum Stadtumbau sehr herzlich für Ihr Engagement und der berufspolitischen Positionierung bedanken.

Statistik der AKT

Gegenwärtig sind 1.848 Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in die Liste der AKT eingetragen. Davon sind 1143 freischaffend tätig. Abeitslos haben sich 52 Architekten gemeldet. 224 Architekten aus anderen Bundesländern besitzen in Thüringen eine Niederlassung. In diesem Jahr wurden 56 Architekten, davon 31 freischaffend, aus der Liste der AKT gelöscht, insgesamt waren es bisher 523 Löschungen davon 459 Löschungen freischaffender Architekten. An Neueintragungen zählen wir bis zum 3. Quartal d. J. 83 Architektinnen und Architekten. In der Liste der freiwilligen Mitglieder der AKT sind 64 junge Absolventen eingetragen. In dem Verzeichnis der Berufsgesellschaften sind z. Zt. 96 Gesellschaften eingetragen und 16 Berufsgesellschaften wurden bisher wieder gelöscht.

Noch hält sich die Zahl der Löschungen und Neueintragungen fast die Waage. Aber je problematischer die konjunkturelle Lage in der Bauwirtschaft und bei den Dienstleistern wird, um so schwieriger wird es für die Absolventen Nachweise zur praktischen Tätigkeit im Berufsbild des Architekten oder des Stadtplaners zu erbringen, um hier in die Architektenliste eingetragen zu werden. Auf diese Situation werden wir auch in der Novelle zum Thüringer Architektengesetz im nächsten Jahr reagieren müssen, damit eine Eintragung ermöglicht wird, wenn der Antragsteller auch nicht über alle Leistungsphasen der HOAI nach dem Diplom tätig ist. Zu einer praxisnahen Auslegung des Thüringer Architektengesetzes sind wir gegenwärtig als Präsidium mit dem Eintragungsausschuss und seinen Vorsitzenden im Gespräch.

Kammerbeiträge - Tätigkeit Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss führte 2 Sitzungen zu Anträgen von Mitgliedern in Beitragsangelegenheiten durch. Dabei wurden 99 Anträge besprochen. 11 Mitglieder beantragten eine Beitragsbefreiung wegen Aufgabe der Tätigkeit nach Vollendung des 65. Lebensjahres. 88 Mitglieder baten um Reduzierung, davon 48 wegen Arbeitslosigkeit, 21 wegen Erziehungsurlaub, 8 wegen Rentenbezug, 2 wegen Krankheit und 2 wegen Bezug von Sozialhilfe. 7 Mitglieder stellten einen Antrag wegen schlechter Geschäftslage. Nach Versandt der Beitragsbescheide im Januar erfolgte für die säumigen Zahler eine Zahlungserinnerung und danach letzte Mahnung. Der Vorstand musste in seiner Sitzung am 19. Oktober noch über 17 rückständige Beitragszahler entscheiden. Aus Gründen der geltenden Ordnungen der Architektenkammer Thüringen und der Gleichbehandlung der Mitglieder wurde dem Einzug über die Vollstreckungsstellen zugestimmt und bereits veranlasst. Wir haben gegenwärtig 121 beitragsfreie Mitglieder in der Architektenliste eingetragen.

Existenzgründungsberatung

In der Architektenkammer Thüringen wurden 30 Einzelgespräche zu Existenzgründungsberatungen durchgeführt.

Außenwirtschafts-Förderrichtlinie

11 Mitglieder stellten Anträge gemäß der Außenwirtschafts-Förderrichtlinie. Diese sind in der Kammer geprüft worden und an die IHK Erfurt / Gera / Suhl weitergeleitet. Beratungsgespräche zur Außenwirtschaftsförderung gab es in Bezug auf die Antragsstellung. Vorrangig wurden Fördermittel für die Erstellung von Internetseiten, Präsentationsunterlagen sowie die Teilnahme an Messen beantragt. Die Architektenkammer Thüringen ist auch in der Arbeitsgruppe Export bei der Bundesarchitektenkammer vertreten.

Öffentlichkeitsarbeit / apropos architektouren / Weiterbildung

In der Veranstaltungsreihe apropos architektouren" wurden nach Auswahl von 79 eingereichten Objekten, 47 Projekte präsentiert. Unsere Erfahrung aus diesem Jahr ist, dass wir die Kammergruppenvorsitzenden in den Auswahlprozess stärker einbeziehen müs-sen, um regionale, qualitätsvolle Architektur besser beurteilen zu können bzw., um auch hier ein demokratisches Verständnis zur Auswahl der präsentierten Objekte zu erreichen. Dabei werden wir aber nicht den Anspruch an eine zeitgemäße Architektur, welche der Öffentlichkeit präsentiert wird, vernachlässigen. Wir bleiben weiterhin bei dem Auswahlprinzip, werden aber die Basis des Auswahlgremiums um die Kammergruppenvorsitzenden verbreitern und somit eine thüringenweite Beurteilung der Objekte ermöglichen.

Wie schon in der Einleitung genannt, sind eine Vielzahl von Veranstaltungen im Rahmen der Initiative Architektur und Baukultur organisiert und durchgeführt worden. Beteiligt daran waren auch das Thüringer Innenministerium und das Thüringer Ministerium Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt. Erstaunlich dabei ist es, dass wir verzeichnen müssen, dass die Resonanz innerhalb der Berufsgruppen Architekten, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten auf diese Veranstaltungsangebote gering war und eher die Vertreter der Kommunen und des Landes sich für die Themen "Stadtumbau ohne Wachstum" und "Flächennutzungs- und Landschaftsplanung in Thüringen" interessierten und an den Foren teilnahmen. Dies ist für mich auch der Ansatz zur Überleitung zur Einschätzung der Weiterbildung, des Angebotes, der Nutzung und der Nachfrage seitens der Mitglieder der Kammer. Uns liegt eine Statistik vor für den Zeitraum März 2000 bis Juni 2001. Grundlage der Weiterbildung ist der bestehende Kooperationsvertrag zwischen dem Bildungswerk für berufsbezogene Aus- und Weiterbildungs gGmbH, der Ingenieurkammer Thüringen, dem Landesverband der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und unserer Kammer. Im Auswertungszeitraum haben 489 Mitglieder der Architektenkammer Thüringen an der Weiterbildung teilgenommen. Auf die bestehende Mitgliederzahl von 1.850 sind dies 26 % der Mitglieder, die an der Kammerweiterbildung teilnahmen, dass heißt, dass nur ein Viertel der Mitglieder der Architektenkammer Thüringen diese Form der Weiterbildung genutzt haben. Demgegenüber steht die Zahl der Ingenieurkammer Thüringen, dort haben 31 % der Mitglieder die Kammerweiterbildung genutzt. Das überwiegende Interesse seitens der Mitglieder bezog sich auf die Sachverständigenweiterbildung, die Si-Ge-Ko-Lehrgänge, den Holzbau, die Energieeinsparverordnung und dann Themen wie Flachdachabdichtungen, Stahlbau, DIN-Normen und Bauleitung sowie Vergabe. Kein Interesse fand bei den Mitgliedern das Angebot zum Internet, zum E-commerce, zur wirtschaftlichen Büroführung, zum Qualitätsmanagement im Planungsbüro, zum Bauantrag und zum Generalplaner sowie Rhetorikseminare und Englischseminare. Dies wirft natürlich Fragen auf, denen wir uns in der Diskussion auch zur Pflicht der Fortbildung mit Nachweisen stellen müssen. Es wird der Eindruck erweckt, dass nur eine Minderheit der Architekten, eine geringe Zahl von Architektinnen und Architekten, sich beständig um die Weiterbildung bemühen. Der überwiegende Teil beteiligt sich nur, wenn neue Gesetze und Verordnungen veröffentlicht sind, wie zum Beispiel die Wärmeschutzverordnung vor einigen Jahren oder jetzt die Energieeinsparverordnung sowie die Baustellenverordnung seien zu nennen.

Jedes Mitglied erhält halbjährlich eine Broschüre, die monatsweise Ankündigung der Seminare im Deutschen Architektenblatt, auf der Homepage der Architektenkammer Thüringen wird das Programm veröffentlicht - ebenso wie über gezielte Anschreiben für Einzelthemen durch das Bildungswerk, aber auch durch unseren Fax-Service verweisen wir immer wieder auf das Weiterbildungsangebot. Es ist wohl unstrittig, dass jeder die Möglichkeit hat, über die Medien der Architektenkammer Thüringen sich über das Weiterbildungsangebot zu informieren. Auch die Fragen nach den richtigen oder falschen Themen, den Interessen und Erwartungen der Mitglieder seien zu stellen.

Das Bildungswerk selber veröffentlicht das Weiterbildungsangebot in Abstimmung mit den beiden Kammern, aber auch nach Auswertung der Seminare, dem direkten Kontakt zu den Teilnehmern an den Seminaren und der Abfrage zu Themen für Seminare seitens des Bildungswerkes bei den Teilnehmern an den Weiterbildungsveranstaltungen sind Grundlage für die Erarbeitung des Angebotes. Auch die Frage nach den Tagungszeiten, Orten und der Finanzierung lässt sich stellen. Die Organisation bezogen sich auf die Wochentage und die Wochenzeiten basiert auf die langjährige Erfahrung des Bildungswerkes und der Rückkopplung mit den Teilnehmern als freischaffende oder angestellte Architekten und Stadtplaner. Zentrale Tagungsorte sind Erfurt und Weimar. Andere Tagungsorte, wie zum Beispiel Orte in Südthüringen haben sich nicht bewehrt. Das Bildungswerk selbst kalkuliert als gemeinnützige GmbH kostendeckend, die Mindestteilnehmerzahl beträgt im Schnitt für fachübergreifende Seminare 15 Personen. Bei der Sachverständigenfortbildung gilt die Mindestteilnehmerzahl 12 Personen. Im bundeswei-ten Vergleich liegen die Seminarentgelte der Kammerweiterbildung im untersten Drittel. Aufgrund der finanziellen Haushaltssituation der Architektenkammer Thüringen werden nur noch fachübergreifende Weiterbildungen mit 20,- DM / Mitglied gefördert. Demgegenüber denkt die Ingenieurkammer an eine Erhöhung der finanziellen Stützung der Weiterbildung für Ihre Mitglieder nach. Auch das sollte Grundlage der Diskussion sein. Im kommenden Haushalt ist dafür keine neue Haushaltsposition vorgesehen.
Zur konjunkturellen Lage möchte ich auf die Information seitens der Bundesarchitektenkammer verweisen, aus der hervorgeht, dass 8 % der Architekten in Deutschland ohne Arbeit sind. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Sprung von 10 % und zurzeit sind bei den Arbeitsämtern gegenwärtig 8.800 Architekten und Stadtplaner als arbeitslos registriert. Bei den Hochbauarchitekten stieg die Arbeitslosigkeit um ein Sechstel gegenüber dem Vorjahr an. Die Lage am Arbeitsmarkt für Architekten und Stadtplaner wird sich auch künftig nicht entspannen - sieht man die Zahlen der jährlich 7.000 Absolventen, die durch die Hochschulen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Altersbedingt werden nur 2.500 Architekten und Stadtplaner benötigt. Das heißt also, dass wir ein 2,5 fach höheres Angebot haben als die Nachfrage. In Thüringen ist es so, dass nur 10 % der Absolventen, 40 von 400, jährlich in der Architektenkammer Thüringen eingetragen werden. 90 % sind entweder durch Umzug in anderen Bundesländern tätig oder aber können den jeweiligen Nachweis als Voraussetzung der Eintragung nicht erbringen.

Ökologisches Beratungszentrum

Das ökologische Beratungszentrum in der Architektenkammer Thüringen wird von Seiten der öffentlichen Auftraggeber nicht genutzt. Nur private Bauherren (ca. 20 Anfragen im Monat) nutzen dieses Angebot seitens der Kammer. Ungeklärt ist auch die weitere Finanzierung des Beratungszentrums über den jetzigen Förderzeitraum hinaus. Aufgrund der geringen Nachfrage seitens der öffentlichen Hand als auch der der Kammermitglieder ist eine selbsttragende Finanzierung nicht in Sicht. Wie erhoffen uns, dass eine verstärkte Nachfrage mit Einführung der Energieeinsparverordnung erfolgt und auch mit den Lehrgängen des Beratungszentrums zum Energieberater und zum Gebäudepass sich das Interesse an den Seminarangeboten aber auch an das Beratungsangebot steigt.

Deutscher Architektentag

Die Architektenkammer Thüringen beteiligte sich als Mitveranstalter über eine Finanzierung in Höhe von DM 15.000 an dem Deutschen Architektentag in Leipzig. Die Resonanz auf den Deutschen Architektentag und das Angebot war aus unserer Sicht sehr positiv. Die Architektenkammer Sachsen bot mit den Exkursionen und den Inhalten zum Architektentag zum Thema Landschaften im Wandel ein interessantes Podium, um die Veränderungen in der Architektur und Umwelt in und um Leipzig vor Ort sehen und diskutieren zu können. Leider war das Interesse der Mitglieder der Architektenkammer Thüringen an der Teilnahme zum Deutschen Architektentag nur in sehr geringem Umfang vorhanden. Vertreten waren die Vorstandskollegen, einige Verbandskollegen, aber kaum freie oder angestellte Architekten, die nicht ehrenamtlich in der Kammer oder in einem Verband tätig sind. Auch hier hatten wir auf ein stärkeres Engagement, ein größeres Interesse seitens der Vertreter der Architektenkammer Thüringen zur Teilnahme am Deutschen Architektentag gehofft.

Architektenwettbewerbe

In diesem Jahr sind 10 Architektenwettbewerbe durchgeführt worden, 2 Wettbewerbe sind in der Vorabinformation seitens der Auslober gegenüber der Kammer bekanntgegeben. Näheres dazu wird aber der Vorsitzende des Landeswettbewerbsausschusses, Klaus Reich, berichten.

Rechtsberatung der Architektenkammer Thüringen

Erstmalig ist es auch möglich, dass wir in diesem Jahr ein Fazit ziehen können über die Rechtsberatung seitens der Justitiare und Rechtsanwälte Dirk Weber und Klaus Müller in der Architektenkammer Thüringen. Im Zeitraum von Anfang Januar bis Mitte November 2001 haben RA Weber und RA Müller die Kammermitglieder 287 x rechtlich beraten. Dabei ging es in 161 Fällen um eine erste rechtliche Beratung in Fragen des Rechtsverhältnisses zum Auftraggeber (Architektenvertrag). Streitig waren hier in gut 2/3 der Fälle Klauseln aus dem Architektenvertrag oder das danach abzurechnende Honorar. Das übrige Drittel betraf, zu weitgehend gleichen Teilen, Fragen der Vergabe, der Haftung, des Urheberschutzes und solchen Fragen, die eigentlich in die Sphäre des Bauherren gehören.
Bei 59 Anfragen ging es um das Architektengesetz, die Satzung und Ordnungen der Architektenkammer Thüringen. Im Mittelpunkt stand hierbei Werbung für das Architekturbüro als Fragekomplex.

43 Anfragen bezogen sich auf die Existenzgründung, den Gesellschaftsvertrag und Arbeitsverhältnisse mit Mitgliedern, aber auch Nichtmitgliedern.
Des weiteren gab es noch 24 Anfragen im Verhältnis zu anderen Behörden. Dabei standen Anfragen zum öffentlichen Baurecht im Vordergrund. Daneben ging es auch um Fördergelder.
Die Rechtsanwälte schätzen das Beratungsvolumen auf mehr als 100.000 DM. Grundlage dafür ist die BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung). Rechtsgutachterliche Stellungnahmen für die Kammer sind durch die Anwälte ebenfalls erstellt worden. Dabei ging es um Rechtsprobleme sowohl aus dem Innenverhältnis der Kammer als auch solche, die eine Stellungnahme gegenüber Dritten erforderlich machten. Beispielhaft genannt seien die Verfassungsbeschwerde zum Wettbewerbsrecht der Kammern oder die Eintragungsvoraussetzungen für die Architekten-GbRs und -Geschäftsführer der Berufsgesellschaften.

Natürlich wurden die Geschäftsleitung und der Vorstand in der täglichen Praxis rechtlich beraten. Zahlreiche Anfragen Dritter an die Kammer sind bearbeitet worden, das waren zum Beispiel 10 Anzeigen von Honorar- und Vergaberechtsverstößen, wo die Justitiare rechtliche Stellungnahmen im Auftrag der Kammer bezogen. Eine Verfolgung des Verstoßes wird dann ausgeschlossen, wenn die Anzeigen anonym oder mit der ausdrücklichen Bitte um eine bloße Stellungnahme und keine Verfolgung ergingen.

Hierbei appelliere ich in diesem Zusammenhang an die Vertreter der Kammer, dass nur dann Rechtsverfolgung erfolgen kann, wenn uns Dokumentationen zu Verstößen schriftlich vorliegen.
Im oben genannten Zeitraum von Anfang Januar bis Mitte November 2001 gab es auch 65 rechtliche Anfragen von Nichtmitgliedern. Das betraf Anfragen zu Mitgliedern unserer Kammer, zu Bauvorhaben von Mitgliedern unserer Kammer oder zum Verhältnis zu anderen Behörden. Hinsichtlich der Mitglieder der Kammer ging es im wesentlichen um die Wahrung der Berufsaufgaben und Pflichten sowie den Honoraranspruch.

Ein Schwerpunkt der Rechtsberatung in diesem Jahr ist die Verfolgung von 150 Verstöße gegen das Berufsrecht gewesen. Dabei stand der Schutz der Berufsbezeichnungen im Vordergrund.
Die Mehrzahl der Verstöße konnte beendet werden. Es gab in der Folge fast 20 Eintragungsverfahren, von denen inzwischen 15, zumeist erfolgreich, abgeschlossen sind. In der Mehrzahl ging es hier um die Eintragung von Berufsgesellschaften.

Darüber hinaus wurden 90 Fälle von unlauterer Verwendung der Berufsbezeichnung, in einem Fall um einen Honorarverstoß und in 2 Fällen um Vergabeverstöße geahndet. Ca. 70 % dieser Fälle wurden bisher erfolgreich für die Kammer abgeschlossen. Davon wurden 2/3 im Wege einer Unterwerfungserklärung, ein 1/3 im Wege eines Vergleichs und in 4 Fällen wurde die Sache erfolgreich gerichtlich für die Kammer beendet. In einem Fall wurde durch die Gegenseite 35.000,00 DM wegen wiederholten Verstoßes als Einnahme für die Kammer realisiert.
Die weiteren Abmahnungen und Klagen für die Kammer sind in Vorbereitung bzw. laufen als Verfahren. Die Beratung der Rechtsanwälte für die Mitglieder wird intensiv genutzt, wie aus den Zahlen hervorgeht. Auch in der Diskussion zum Haushaltsplan 2002 und der vom Vorstand beschlossenen und Ihnen vorgelegten Beitragserhöhungen sollte darüber diskutiert werden, ob eine Reduzierung der Rechtsberatung für die Mitglieder und für die Kammer um einen Arbeitstag sinnvoll ist, oder ob durch die Beitragserhöhung die Rechtsberatung in der gegenwärtigen Form und im Umfang aufgerecht gehalten werden kann.
An dieser Stelle möchte ich mich sehr herzlich bei Herrn Dirk Weber und Herrn Klaus Müller, sowie bei Herrn Eschert aber auch bei Herrn Dr. Kemper als Rechtsanwälte im Dienste Kammer, im Dienste der Mitglieder, bedanken.

Berufspolitik

Die Architektenkammer Thüringen positionierte sich über den Vorstand zu berufspolitischen Fragen, zur Konjunktur der Architekten und Stadtplaner, aber auch zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und zum politischen Umfeld in Bezug auf die Bauwirtschaft in Thüringen. Zum einen waren wir Initiator der Diskussion im Vorstand der Bundesarchitektenkammer zur konjunkturellen Situation der Architektenkammern in den neuen Ländern und in Deutschland gesamt, aus der das Positionspapier der Bundesarchitektenkammer von der Quantität zur Qualität zum Deutschen Architektentag hervorging. Zum anderen haben wir uns aber auch zu vielfältigen aktuell politischen Fragen, wie
  • das Schuldrechtmodernisierungsgesetz,
  • das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen,
  • zur Energieeinsparverordnung,
  • zum Steuerabzugsverfahren,
  • zur Musterbauordnung,
  • zum Musterarchitektengesetz und wie oben genannt
  • zum Stadtumbau Ost
geäußert. Die Positionierungen finden Sie im Deutschen Architektenblatt oder auf den Internetseiten der Architektenkammer, so dass wir davon ausgehen können, dass Sie alle hier im Raum umfänglich dazu informiert sind. Wir suchen in diesem Zusammenhang auch die Zusammenarbeit mit der Ingenieurkammer und vor allem mit den Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern sowie Verbänden in Thüringen.
Gespräche führte das Präsidium und der Vorstand der Kammer verstärkt mit dem Thüringer Finanzminister, mit dem Thüringer Innenminister, mit den Staatssekretären im Thüringer Finanzministerium und im Thüringer Innenministerium, aber auch mit den Abteilungsleitern in den Fachabteilungen der Ministerien zum Hochschulbau, zum staatlichen Hochbau sowie zum Wohnungs- und Städtebau in Thüringen.

Beteiligt war die Kammer an den Veranstaltungen des Thüringer Verbandes der Wohnungswirtschaft und des Gemeinde- und Städtebundes, in der Diskussion mit dem Ausschuss "Planen und Bauen" des Gemeinde- und Städtebundes, aber auch mit den Vertretern des Landesverwaltungsamtes in der Arbeitsgruppe Stadtplaner, Dorferneuerung und im Landeswettbewerbsausschuss.

Nicht zu vergessen die Fortführung der Diskussion zur Dorfentwicklungsplanung, zur Dorferneuerung, die unsere Arbeitsgruppe Dorfentwicklungsplanung nunmehr seit fast 10 Jahren mit dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, führt, und die nun erstmalig zu einer Richtlinie zur Dorferneuerung in Thüringen geführt hat, die ab 1. Januar 2002 gilt, in der die Positionen der Arbeitsgruppe und damit der Architektenkammer eindeutig eingearbeitet wurden. Das stärkt natürlich das Verhältnis der Architekten und Stadtplaner zu den kommunalen Auftraggebern, zu den Gemeinden, als Dienstleister und kompetente Auftraggeber.

Publikationen

Die Architektenkammer Thüringen hat in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit der Landesbausparkasse, den Thüringer Architekturpreis für Wohnbauten 2001 an das Büro Gildehaus.Reich in Weimar für Ihre Arbeit "Erich-Markel-Haus" - Studentisches Wohnen in der ehemaligen Gewehrkammer" in Weimar sowie an das Büro Schettler & Wittenberg Architekten in Weimar für ihrer Arbeit - 48 Sozialwohnungen in Erfurt-Ringelberg verliehen und dazu auch die Ihnen vorliegende Publikation herausgegeben.
Das Handbuch der Architektenkammer Thüringen wird nach Veröffentlichung der Novellierung der Thüringer Bauordnung und des Thüringer Architektengesetzes im Herbst nächsten Jahres veröffentlicht.

Gleichzeitig sind wir darum bemüht, im Frühjahr nächsten Jahres mit dem Forum Verlag Stuttgart das Büroverzeichnis 2002 herauszugeben.
Erschienen sind die Bücher anlässlich 10 Jahre Architektenkammer Thüringen "Neue Architektur in Thüringen", eine Auswahl aus der Veranstaltungsreihe apropos architektouren der Jahre 1995 bis 2001, das Buch apropos architektouren 2001 und erstmalig eine Publikation "umwelt gerecht bauen" in Thüringen mit Beispielen realisierter Objekte. Dieses Buch lag in Verantwortung des Beratungszentrums für Ökologischen Planen und Bauen.

Eine Vielzahl der Publikationen und Veranstaltungen der Architektenkammer Thüringen sind über nicht geplante Einnahmen durch Dritte, durch Sponsoren aber auch durch die Thüringer Landesregierung gefördert und finanziert worden.

An dieser Stelle sei der Geschäftsstelle für Ihr Engagement zur Akquirierung von Fördermitteln bzw. Sponsorengelder sehr herzlich gedankt. Dieses erst ermöglichte die Finanzierung unseres umfangreichen Veranstaltungsprogramms im Rahmen der Initiative Architektur und Baukultur in Thüringen.

Ebenfalls möchte ich an dieser Stelle meinen beiden Vizepräsidenten, dem Vorstand, den Vorsitzenden der Ausschüsse, den ehrenamtlichen Architekten und Stadtplanern in den Ausschüssen sowie Arbeitsgruppen der Kammer und in den Kammergruppen, sowie Ihnen, werte Vertreterinnen und Vertreter, meinen herzlichen Dank aussprechen für die berufspolitische und berufsständische Arbeit in der Architektenkammer Thüringen, auf den Veranstaltungen der Kammer und in der öffentlichen Diskussion um die Förderung von Architektur und Baukultur und konjunkturelle Verbesserung der Lage unseres Berufsstandes.

Nach unserer Einschätzung sehen wir keinen besseren Zeiten in der unmittelbaren Zu-kunft entgegen. Die Konsolidierung öffentlicher Haushalte, das Überangebot an Flächen und Räumen wird die konjunkturelle Lage der Bauwirtschaft und des Berufsstandes weiterhin erheblich dämpfen. Einer Einschätzung der Kammern und Verbände zur Folge wird es nach der Konsolidierung der Doppelhaushalte der Jahre 2003 und 2004 der öffentlichen Hand in Thüringen und mit der baulichen Realisierung des Stadtumbauprogrammes Ost zu einer konjunkturellen Belebung in der Bauwirtschaft kommen. Dies bedeutet für uns, dass weitere 2 bis 3 schwere Jahre vor uns liegen, die die Ertragssituation für den Berufsstand wesentlich verschlechtern, aber auch die Existenzängste nicht dämpfen werden. Die heute erschienene Konjunkturumfrage zur wirtschaftlichen Situation sagt aus, dass nur noch jeder sechste Architekt von einer guten Auftragslage spricht. Vertraglich gesichert sind durchschnittlich 3,4 Monate, im Frühjahr 2001 waren es noch durchschnittlich 3,8 Monate, im Jahr zuvor durchschnittlich 4,3 Monate. 50 % der Architekten sprechen von einer schlechten bis sehr schlechten wirtschaftlichen Situation ihrer Büros. Auch die Zahlungsmoral der öffentlichen Auftragsgeber hat sich rapide verschlechtert. 2/3 nennen ihre Zahlungsmoral befriedigend bis schlecht. Wir benötigen auch hier endlich eine klare, gesetzliche Regelung über das neue Schuldrechtsmodernisierungsgesetz. Das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen erwies sich als Papiertiger.

Für die Architektenkammer selbst bedeutet das ein weiterhin verstärktes Engagement zur Erschließung neuer Märkte für Architekten in anderen Bundesländern, die Beteiligung an Vergabeverfahren Thüringer Architekten in anderen Bundesländern, die Vergabe von Planungsleistungen in Thüringen an hier ansässige Architekten und natürlich eine Beteiligung an der qualitativen Diskussion zum Stadtumbau Ost.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche unserer heutigen Veranstaltung einen interessanten und guten Verlauf.


gez. Hartmut Strube
Präsident

veröffentlicht am 30.11.2001 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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