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Mehr Umbaukultur: BAK legt Musterumbauordnung vor als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Städten und Kommunen

Mitteilung der Bundesarchitektenkammer

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Von links nach rechts: Prof. Ralf Niebergall, Vizepräsident der BAK, Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur, Anh-Linh Ngo und Juliane Greb, Co-KuratorInnen des Deutschen Pavillons „Open for Maintenance“, Klara Geywitz, Bundesbauministerin und Andrea Gebhard, Präsidentin der BAK, Bild: Cathrin Urbanek

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat am 19.05.2023 im Rahmen des Eröffnungswochenendes der Architekturbiennale Venedig an Bundesbauministerin Klara Geywitz einen konkreten Vorschlag für eine neue Musterbauordnung übergeben.

Der Vorschlag zeigt auf, wie die Bauordnungen der Länder angepasst werden müssen, damit der Bestandserhalt im Sinne der nachhaltigen Nutzung natürlicher und bestehender Ressourcen gefördert wird. Weiterhin soll die Nachverdichtung im Bestand und Quartier erleichtert und in diesem Zuge auch ein starker Fokus auf grüne Infrastruktur gelegt werden. Ziel ist eine kompakte Stadt- und Siedlungsstruktur mit qualitätvollen Freiräumen bei möglichst viel Erhalt von Bausubstanz.

„Die neue Musterbauordnung schlägt überfällige Erleichterungen für Abweichungen sowohl für den Bestand als auch für innovative ressourcensparende Bauweisen im Neubau vor. Außerdem plädieren wir für eine Beibehaltung von Anforderungen aus der Entstehungszeit des Gebäudes im Bestand, wenn dies nicht allgemeinen Schutzzielen der Bauordnung entgegensteht“, erläutert Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Um die Klimaziele zu erreichen, muss dem Gebäudesektor eine Kehrtwende hin zu einer neuen Umbaukultur gelingen. Das schließt Neubau natürlich nicht aus. Aber die Zeiten, in denen erhaltenswerter Bestand abgerissen wird, müssen endlich vorbei sein.“

Weitere zentrale Forderungen:

  • Aufstockungen und Nutzungsänderung durch Beibehaltung von Anforderung der ursprünglichen Gebäudeklasse sollen erleichtert werden.
  • Einführung eines eigenen Paragrafen zum Bestand, um auf dessen Besonderheiten einzugehen
  • Regelung zur ganzheitlichen Lebenszyklusbetrachtung beim Rückbau von Gebäuden sowie grundsätzlich für Neubauten in einem bundeseinheitlichen Gebäuderessourcengesetz.
  • Einführung des qualifizierten Freiflächenplans (QFP) zum gebündelten Nachweis von Regenwasserretention, Förderung der Artenvielfalt und der Vermeidung von Hitzeinseln auf beplanten Grundstücken

Innerhalb der BAK hat die Projektgruppe Umbauordnung (PG) unter Beteiligung aller 16 Architektenkammern der Länder den Vorschlag erarbeitet. Dabei wurde eine Zusammenschau der Bauordnungen der Länder erstellt und im Sinne des Bestandsschutzes geeignete Regelungen formuliert. Weiterhin wurde ein Vorschlag des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) zum qualifizierten Freiflächenplan weitgehend übernommen.

Hinweis in eigener Sache: Die Architektenkammer Thüringen hat in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung die Anregungen der BAK aufgegriffen und diese zur Übernahme in die Thüringer Bauordnung empfohlen.

veröffentlicht am 22.05.2023 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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