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Coronavirus: „Corona-Soforthilfeprogramm” für die Thüringer Wirtschaft

Informationen der Thüringer Aufbaubank

Thüringer Aufbaubank, Bild: Thüringer Aufbaubank

Am 23. März 2020 startete das „Corona-Soforthilfeprogramm” für die Thüringer Wirtschaft:  Antragstellung auch für Freiberufler wie Architekten und Stadtplaner möglich

Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee weist darauf hin, dass das Programm ausdrücklich nur auf Firmen beschränkt ist, die durch die Corona-Krise unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Bei der Antragstellung muss hierzu die Schadenshöhe beziffert und eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden.

Wer kann das Soforthilfeprogramm in Anspruch nehmen?
Das Soforthilfeprogramm richtet sich an gewerbliche Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft. Das schließt ausdrücklich auch Freiberufler wie Architekten und Stadtplaner ein. Die Fördersummen belaufen sich – je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Vollzeitbeschäftigten-Äquivalent) – auf bis zu 5.000 (bis 5 Beschäftigte), 10.000 (6 bis 10 Beschäftigte), 20.000 (11 bis 25 Beschäftigte) bzw. 30.000 Euro (bis 50 Beschäftigte). Die Bundesregierung hat inzwischen ebenfalls ein Soforthilfe-Zuschussprogramm angekündigt. Sobald dieses beschlossen ist, werden die Bundesmittel vorrangig eingesetzt. Eine nochmalige Antragstellung ist nicht erforderlich.

So geht’s:
Das Antragsformular und sämtliche Informationen dazu sind auf der zentralen Internetseite des Landes bei der Thüringer Aufbaubank abrufbar. Sie finden es zudem, ebenso wie ein Hinweisblatt, dieser Meldung beigefügt.

Weitere Informationen auf der Website der Thüringer Aufbaubank (Achtung: Seite kann überlastet sein!):

veröffentlicht am 23.03.2020 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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