Coronavirus: Informationen zum Versorgungswerk
Beiträge von Selbständigen und Angestellten
![Versorgungswerk der AK Sachsen, Bild: Versorgungswerk der AK Sachsen](../../getmedia.php/_media/akt/202011/37953v1-orig.jpg?w=1200)
Das Versorgungswerk informiert, dass Selbständige für sich selbst eine sofort wirksame Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung entsprechend den Regelungen in der Satzung beantragen können. Für Angestellte gilt die gesetzliche SV-Zahlungspflicht des Arbeitgebers uneingeschränkt weiter.
Weitere Informationen:
Nachrichten
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- Coronavirus: Rechtliche und allgemeine Hinweise (vom 09.03.2020)
- Coronavirus: Organisatorische Hinweise (vom 17.03.2020)
- Coronavirus: Themenseite der Bundesarchitektenkammer (vom 20.03.2020)
- Coronavirus: „Corona-Soforthilfeprogramm” für die Thüringer Wirtschaft (vom 23.03.2020)
- Coronavirus: Erlasse der Bundesministerien (vom 27.03.2020)
- Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Verfahren nach dem Baugesetzbuch (vom 31.03.2020)