Coronavirus: Informationen zum Versorgungswerk
Beiträge von Selbständigen und Angestellten
Das Versorgungswerk informiert, dass Selbständige für sich selbst eine sofort wirksame Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung entsprechend den Regelungen in der Satzung beantragen können. Für Angestellte gilt die gesetzliche SV-Zahlungspflicht des Arbeitgebers uneingeschränkt weiter.
Weitere Informationen:
Nachrichten
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- Coronavirus: Rechtliche und allgemeine Hinweise (vom 09.03.2020)
- Coronavirus: Organisatorische Hinweise (vom 17.03.2020)
- Coronavirus: Themenseite der Bundesarchitektenkammer (vom 20.03.2020)
- Coronavirus: „Corona-Soforthilfeprogramm” für die Thüringer Wirtschaft (vom 23.03.2020)
- Coronavirus: Erlasse der Bundesministerien (vom 27.03.2020)
- Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Verfahren nach dem Baugesetzbuch (vom 31.03.2020)