Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Denkmalschutz versus Mindestwärmeschutz

Leseempfehlung von Dr. Volker Drusche, Mitglied des AK Energie

1 Bild vergrößern
Bauen+, Ausgabe 04/2016, Bild: Bundesanzeiger Verlag

Energieeffizienz und Denkmalschutz sind in aller Munde. Dahingehend ist in der Ausgabe Heft 4 (Juli) 2016 der Fachzeitschrift Bauen+ des Bundesanzeigerverlags ein umfangreicher und fundiert recherchierter Artikel mit dem Titel „Denkmalschutz versus Mindestwärmeschutz“ erschienen.

Abstract (Quelle: Fachzeitschrift Bauen+, Ausgabe Heft 4 (Juli) 2016):

Von den rund 20 Millionen Gebäuden im Bundesgebiet sind rund 1 Million als Baukulturdenkmale erfasst. Daneben existiert noch eine große Zahl an Objekten, die von den kommunalen Behörden ebenfalls als besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft werden. Ähnlich weitreichend ist die Definition der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für das Programm Effizienzhaus Denkmal: Dazu gehören Objekte in Gebieten mit einer Erhaltungs-, Gestaltungs- und Altstadtsatzung oder einer Satzung zum Erhalt des Stadtbildes sowie Objekte in einem Sanierungsgebiet zur Erhaltung baukulturell wertvoller Bausubstanz oder der besonderen städtebaulichen Lage. Hinzu kommen Ausnahmen bei gegebener spezifischer Materialität, Gestalt und Bauweise oder des architektonischen Erscheinungsbildes als Teil regionaler Bautradition. Objekte, deren Bauweise als ortsbildend oder als landschaftsprägend gilt, sind ebenfalls ausgenommen. In der Summe können bis zu 50 % des Gebäudebestands einer Kommune von Ausnahmen zum Wärmeschutz betroffen sein. Diese Gesamtzahl ist weder kulturhistorisch noch energiewirtschaftlich eine zu vernachlässigende Größe.

In Deutschland entfallen etwa 40 % des Energieverbrauchs auf Heizenergie für Gebäude. Um die damit einhergehenden negativen Klimafolgen zu begrenzen, hat die Bundesregierung in der Energieeinsparverordnung Anforderungen für Wärmedämmqualitäten bei Neubauten sowie bedingte Anforderungen an Bestandssanierungen festgesetzt. Für besonders erhaltenswerte Gebäude gelten umfangreiche Ausnahmen.

Typische, energetisch unsanierte Gebäude – insbesondere Denkmale mit Wohnnutzung und ähnlichen Raumwärmebedingungen – haben in der Regel einen Heizwärmebedarf von über 200 kWh/m²a. Demgegenüber brauchen energieoptimierte Passivhäuser, die seit inzwischen mehr als 20 Jahren dem technischen Standard entsprechen, nur noch 15 kWh/m²a, das heißt rund 85 % unter dem Durchschnitt älterer unsanierter Gebäude. Der für 2020 in der EU angestrebte Niedrigstenergiehausstandard soll primärenergetisch ebenfalls dieses Niveau erreichen. Um die Klimaschutzziele der Bundesregierung nicht noch stärker zu gefährden, kann die sogenannte besonders erhaltenswerte Bausubstanz nicht komplett von dahingehenden Anstrengungen ausgenommen werden.

Die Denkmalpflege hat sich neben dem demografischen Wandel und strukturellen Problemen, wie zum Beispiel Leerstand und gestiegenen Komfortansprüchen, auch den Fragen des Ressourcen- und Klimaschutzes zu stellen. Die Höhe der Energiekosten kann ausschlaggebend sein, ob ein Baukulturdenkmal eine nachhaltige Nutzung erfahren kann. Ziel sollte immer die Erhaltung der Gebäude sein, welche durch die Nutzung oft erst ermöglicht wird. Der auf Baukulturdenkmale einwirkende Veränderungsdruck ist erheblich und oft unvermeidbar, wenn eine zeitgemäße Nutzung ermöglicht, bauliche Mängel beseitigt oder zwingende bauordnungsrechtliche Vorgaben wie zum Beispiel Brandschutzanforderungen erfüllt werden sollen. Im Laufe der Zeit durchgeführte bauliche Veränderungen können ebenfalls von denkmalpflegerischen Wert sein. Geschichte wird als baulicher Werdegang ablesbar. Eine Weiterentwicklung des Denkmalbestandes ist unumgänglich, um seine Zukunftsfähigkeit zu gewährleisten.

Gerade bei beheizten Gebäuden spielen die aufzubringenden Betriebskosten eine bedeutende Rolle; Häuser mit geringer Energieeffizienz geraten gegenüber solchen mit guter Energieeffizienz in eine nachteilige Lage auf dem Immobilienmarkt. Kommunale Haushalte werden durch hohe Betriebskosten von Denkmalen überproportional belastet.

Zur Website der Fachzeitschrift Bauen+ des Bundesanzeigerverlags: www.bauenplus.de

veröffentlicht am 30.08.2016 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspraxis, News

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken